DaimlerChrysler: Gericht weist Schadenersatzklage ab
Veröffentlicht: 15.02.2007 um 13:37 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
(Instock) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Schadensersatzklagen von Anlegern wegen der angeblich verspäteten Veröffentlichung des Rücktritts von Ex-Konzernchef Jürgen Schrempp abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Ad-hoc-Mitteilung rechtzeitig erfolgt. Die Kläger wollen gegen den Beschluß Berufung einlegen.
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