BGH, Bearbeitungsgebühr

Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr: Nicht in Sicherheit wiegen lassen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Krediten rollt gerade eine Rückforderungswelle durch das Land. Zehntausende Deutsche wollen ihr Geld zurück - doch die meisten Banken vertrösten. Wer sich darauf einlässt, riskiert, seine Forderung am Jahresende zu verlieren.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Krediten rollt gerade eine Rückforderungswelle durch das Land. Zehntausende Deutsche wollen ihr Geld zurück – nicht selten geht es dabei um vierstellige Beträge. Wie Sie am besten vorgehen, habe ich Ihnen in in früheren Beiträgen schon beschrieben. In Kurzform: Bank anschreiben. Frist setzen. Frist abwarten. Wenn die Bank bis dahin nicht gezahlt hat: Anwalt einschalten. Leider ist der Anwalt die Regel, weil die meisten Banken nicht innerhalb der Frist die Bearbeitungsgebühr samt fälliger Zinsen zurückzahlen.

Ihr Vorteil: Wenn Sie so vorgehen wie beschrieben haben Sie die Bank – wie die Juristen sagen – in „Verzug gesetzt“. Damit muss Ihr Kreditinstitut für alle weiteren Kosten, z.B. die Anwaltskosten, aufkommen. Zahlreiche Bankkunden haben daher schon die IG Widerruf (http://www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr) mandatiert, um die Forderung nach Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr nicht verjähren zu lassen. Denn 80 Prozent der Forderungen verfallen am Jahresende 2014.

Wenn Sie Ihre Bank anschreiben und die Rückzahlung Ihrer Bearbeitungsgebühren fordern, dann erhalten Sie bei einigen Kreditinstituten nach einigen Tagen eine Antwort, die auf den ersten Blick für den juristischen Laien nicht schlecht klingt. Dort wird Ihnen die Rückzahlung des Geldes in Aussicht gestellt und Sie werden noch um ein bisschen Geduld gebeten. Die meisten Banken begründen das mit dem hohen Verwaltungsaufwand. Wir haben einige dieser Schreiben juristisch geprüft und unsere Anwälte kommen zu den Schluss: Diese Antworten sind in der Regel nicht ausreichend, um Ihnen die Rückzahlung sämtlicher Ansprüche zu sichern. Lassen Sie sich deshalb nicht von ausweichenden Aussagen der Banken in Sicherheit wiegen. Sätze wie „Wir werden Ihnen die ... nicht verjährten Bearbeitungsgebühren ... erstatten.“ (Santander) oder „Berechtigten Erstattungsverlangen werden wir nachkommen“ (Commerzbank) reichen juristisch nicht aus, um Sie vor der Verjährung zu schützen. Denn was heute noch berechtigt ist, kann im Januar schon verjährt sein. Diese Antwortschreiben der Banken halten die Verjährung nicht auf und können unter Umständen zum bösen Erwachen führen. Theoretisch ist es nämlich möglich, dass die Bank Ihnen am Jahresanfang eine lange Nase zeigt und sich weigert, die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen - mit der Begründung, diese seien verjährt. Ich will nicht behaupten, dass die Banken das wirklich vorhaben. Sicher sind viele von Ihnen tatsächlich überlastet. Aber es wäre möglich. Erst wenn die Banken ausdrücklich in Ihrem Schreiben auf die sogenannte „Einrede der Verjährung“ verzichten, können sie sicher sein, dass ihr Anspruch nicht zum Jahresende erlischt. Das tun aber die wenigsten Banken ausdrücklich.

Ganz dreist verhält sich übrigens die Deutsche Bank, die sehr häufig mit Bearbeitungsgebühren bei Baudarlehen gearbeitet hat. Wie wir aus mehreren Fällen wissen, spielt sie „toter Mann“. Schickt man ihr ein Schreiben mit der Bitte um Rückzahlung, dann passiert: nichts. Keine Antwort und natürlich auch keine Zahlung. Kunden der Deutschen Bank sollten also auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, um ihr Anrecht auf Rückzahlung nicht zu verlieren.

Sie haben auch Ihre Bearbeitungsgebühren bei der Bank zurückverlangt? Schreiben Sie mir, wie Ihre Bank reagiert hat. Uns interessiert, welche Banken tatsächlich zahlen und wie die Banken argumentieren. Schicken Sie uns das Antwortschreiben (gerne ohne persönliche Daten) an kontakt@widerruf.info. Dann können wir uns ein noch besseres Bild machen. Ich werde berichten.

@ ad-hoc-news.de | 22.11.14 13:12 Uhr