BGH, Bearbeitungsgebühr

Bearbeitungsgebühren bei Krediten: Prüfen Sie Ihre Baufinanzierung!

Viele Bankkunden bringen das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kreditgebühren nur in Verbindung mit reinen Konsumentendarlehen. Dabei spielt die Musik anderswo.

Viele Bankkunden bringen das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kreditgebühren nur in Verbindung mit reinen Konsumentendarlehen. Tatsächlich zeigen auch die Rückmeldungen bei der IG Widerruf, dass die mit Abstand meisten Nutzer ihre Kredite bei den klassischen Verbraucherkredit-Banken wie Santander, Targo oder Easycredit haben.

Dabei lauert ein mindestens ebenso großes Potenzial bei Immobilienkrediten. Denn während es bei den Krediten für Auto, Reise oder Möbel in der Regel um wenige Hundert Euro geht, so sprechen wir bei den Hypotheken fast ausschließlich über vierstellige Euro-Beträge.

Um es deutlich zu sagen: Ja, das Urteil des BGH ist uneingeschränkt auf Baufinanzierungen anzuwenden – auch wenn einige Banken das Gegenteil behaupten. Lassen Sie sich hier nicht hinters Licht führen! Wenn Sie nicht gerade Bauträger sind oder gewerblich mit Immobilien handeln, dann muss Ihnen die Bank die Bearbeitungsgebühren erstatten. Auch wenn Sie die finanzierte Immobilie privat vermieten. Aber nicht nur das: Auch die bei Baufinanzierungen häufig anzutreffenden Schätzgebühren und Kontoführungsgebühren sind zurückzuzahlen.

Aber beeilen Sie sich bitte! Denn alle Bearbeitungsgebühren, die zwischen 2005 und 2011 gezahlt wurden, verjähren am 31. Dezember 2014. Falls Sie bisher Ihre Bank noch nicht angeschrieben haben und die Rückzahlung angemahnt haben, wird die Zeit knapp. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten.

Erstens: Sie schreiben ihre Bank jetzt schleunigst an, setzen eine 14tägige Frist und fordern die Rückzahlung. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben oder geben Sie es direkt bei der Bank ab und lassen Sie sich den Empfang quittieren. Notieren Sie sich den Ablauf der Frist im Kalender. Hat die Bank dann nicht bezahlt, dann müssen Sie die Sache einem Anwalt übergeben. Denn Ihr Schreiben an die Bank hält die Verjährung nicht auf. Der Anwalt wird dann vermutlich zu einem Mahnbescheid greifen. Dabei müssen Sie die Gerichtskosten vorstrecken (ca. 30-40 Euro). Die Anwaltskosten gehen zu Lasten der Bank, da sie die Frist hat verstreichen lassen und sich somit „in Verzug befindet“, wie die Juristen sagen. Das Verfahren und die nötigen Links haben wir auf www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr beschrieben.

Zweitens: Wenn die Bearbeitungsgebühren hoch genug sind, dann können Sie den Anwalt jetzt schon mandatieren, müssen dann aber die Kosten tragen. Die IG Widerruf hat auf www.widerruf.info mit Ihren Partneranwälten ein Pauschalangebot geschnürt. Der Anwalt wird für 299 Euro außergerichtlich für Sie tätig. Das lohnt sich, wenn Sie Bearbeitungsgebühren von mehr als 1000 Euro gezahlt haben, was bei Immobilienfinanzierungen die Regel ist. Zahlt die Bank auch nach Ansprache durch den Anwalt nicht, dann wird auch hier ein Mahnverfahren vor Jahresende nötig.

Unter dem Strich lohnt es sich allemal, die eigenen Baufinanzierungen schnell zu durchforsten. Einige Banken haben in den vergangenen Jahren kaum noch Bearbeitungsgebühren verlangt. Andere, wie die Deutsche Bank, haben bis 2012 noch ordentlich Gebühren in Rechnung gestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon erste OLG-Urteile diese als unzulässig bezeichnet haben. Ich habe in einem eigenen Baukredit aus 2005 eine Bearbeitungsgebühr von 3500 Euro entdeckt. Mit Zinsen beträgt mein Anspruch mittlerweile mehr als 5000 Euro. Ein schönes Weihnachtsgeld – erzielt mit minimalem Zeitaufwand.

 

@ ad-hoc-news.de | 03.12.14 09:14 Uhr