Gold, Edelmetalle

Stunde der Wahrheit für Rainy Mountain Royalty

„Die Wahrheit liegt im Bohrkopf“, lautet eine gängige Redewendung unter Explorationsgeologen. Dieser Satz gilt ab heute für Rainy Mountain Royalty Corp. (TSXV: RMO; FRA: EK7N). Der Markt wird ganz genau hinschauen: Wie das Unternehmen mitgeteilt hat, hat die erste Bohrung dem Konzessionsgebiet Brunswick nahe Timmins, Ontario, begonnen. Das Programm ist zunächst auf 15 Bohrungen ausgelegt. Erste Ergebnisse werden bereits für Anfang Juni erwartet.

Die Bohrungen sollen die vielfältigen geologischen Befunde testen, die entlang der bekannten Verwerfungszone Ridout Fault erste Hinweise auf mögliche Goldvorkommen geliefert haben. Die Brunswick Liegenschaft erstreckt sich auf einem Gebiet, das den Ridout Fault auf einer Länge von mehr als 9 Kilometern abdeckt. Brunswick weist typische Parallelzonen entlang der Ridout-Verwerfung auf und hat außerdem lithologische (gesteinskundliche) Ähnlichkeiten mit bekannten Goldlagerstätten im Timminsgebiet. Chefgeologe Bob Middleton, 72, sieht in den bisherigen geologischen Befunden auffallende Parallelen zum Bell Creek Projekt, das er selbst bereits im Jahr 1979 entdeckt hat und das seitdem ununterbrochen in Produktion ist.

Brunswick ist ganzjährig über eine unbefestigte Straße, die zum Highway 560 führt, erreichbar. Über Highway 560 gelangt man in westlicher Richtung zum Highway 144 und dann in nördlicher Richtung nach Timmins (über Highway 101). Unweit des Konzessionsgebiets wurde ein Lager für die Bohrkerne errichtet, das mit Vermessungstischen und einer Kernsäge für den Empfang und die Verarbeitung des Bohrkerns aus dem aktuellen Bohrprogramm in einem sicheren Gebäude ausgestattet ist.

Vor Beginn des aktuellen Bohrprogramms setzte Rainy Mountain die Probenahmen in den Aufschlüssen und Aufbissen im westlichen Bereich des Konzessionsgebiets Brunswick fort und nahm am 9. Mai Grabungen mit einem Löffelbagger auf, um die vier Carbonatalterationszonen, die bei der zuletzt durchgeführten Messung mittels induzierter Polarisation („IP“) näher beschrieben wurden, offenzulegen. Die IP-Messungen werden entlang von ergänzenden Messlinien fortgesetzt, um die Anomalien genauer abzugrenzen (im Abstand von jeweils 100 Metern unter Einsatz von 25-Meter-Messstationen und eines „a“-Elektrodenabstands von 25 Metern für eine bessere Auflösung). Die IP-Messungen haben die Präsenz von Sulfidmineralisierung innerhalb der Serizit-Carbonat-Zonen festgestellt, was ein normales Milieu für Goldmineralisierung darstellt.

Außerdem wurde eine Messung mit dem Magnetometer durchgeführt (Messungen in Abständen von jeweils 12,5 Meter), die zur Abgrenzung der Carbonatzonen (mit schwach magnetischen Signaturen) und zur Lokalisierung von Diabasgängen, die die Mineralisierung in nördlicher Richtung durchkreuzen, beitragen wird.

Aktuelle Grabungen haben auch vor kurzem sog. Crack-Seal-Quarzerzgänge - Erzgänge, die sich in Rissen und Spalten gebildet haben - offengelegt, die Serizit und Hydromuskovit (apfelgrüner Glimmer) an den Brüchen im Quarz sowie eingesprengte Sulfidzonen, die die Quarzerzgänge flankieren, aufweisen. Nach Ansicht des Unternehmens sind diese Mineralmilieus günstige Muttergesteinstrukturen für Goldmineralisierung und mit dem Milieu bei der Mine Bell Creek in Timmins vergleichbar.

Darüber hinaus wurden weitere Proben entnommen, um die Verteilung der Indikatorelemente für Goldmineralisierung (wie Arsen (As) und Antimon (Sb)), die zuvor im Herbst 2016 entdeckt wurden (weitere Details finden Sie in der Pressemeldung des Unternehmens vom 3. Januar 2017), zu ermitteln. Fünfzehn der 22 im Mai eingereichten Proben enthielten entweder erhöhte oder sehr anomale Antimongehalte und der Crack-Seal-Erzgang, der 200 Meter westlich der ursprünglichen Antimonanomalie entdeckt wurde, wies auch einen sehr anomalen Antimongehalt auf. Außerdem wurde Arsen nachgewiesen, das oft an der Außenseite von Goldmineralisierung vorkommt. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass all diese anomalen Gehalte aus geochemischer Sicht für die Exploration von Bedeutung sind, jedoch kein toxisches Maß erreichen. Auf Grundlage dieser Informationen wird das Unternehmen den Standort der künftiger Bohrungen ermitteln.

Die Vor-Ort-Probenahmen und Grabungen wurden von bzw. unter Aufsicht von R.S. Middleton, P.Eng., dem qualifizierten Sachverständigen des Unternehmens, unter Mitwirkung des Prospektors Michael Tremblay durchgeführt.


Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.

Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Rainy Mountain Royalty Corp. halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Die GOLDINVEST Consulting GmbH behält sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens kaufen oder verkaufen zu können. Dies kann unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die GOLDINVEST Consulting GmbH hat aktuell eine entgeltliche Auftragsbeziehung mit Rainy Mountain Royalty Corp., über welche im Rahmen des Internetangebots der GOLDINVEST Consulting GmbH sowie in den sozialen Medien, auf Partnerseiten oder in Emailaussendungen berichtet wird. Die vorstehenden Hinweise zu vorliegenden Interessenkonflikten gelten für alle Arten und Formen der Veröffentlichung, die die GOLDINVEST Consulting GmbH für Veröffentlichungen zu Rainy Mountain Royalty Corp. nutzt. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Für die Richtigkeit der in der Publikation genannten Kurse kann keine Garantie übernommen werden.

@ ad-hoc-news.de | 26.05.17 07:57 Uhr