De Grey Mining, Gold

De Grey Mining nimmt wieder gewaltig Fahrt auf!

Es geht wieder los bei De Grey Mining (WKN 633879 / ASX DEG)! Die Aktie des australischen Goldexplorers schoss heute an der ASX um 23% auf 0,16 AUD in die Höhe – und das bei einem gewaltigen Handelsvolumen von fast 11 Mio. Aktien. Auslöser für die Kursexplosion waren Neuigkeiten zur den Konglomeratgoldvorkommen auf dem Pilbara-Projekt des Unternehmens.

Die Konglomeratgold-Story war in den letzten Wochen und Monaten etwas in den Hintergrund geraten, da das Beispiel von Novo Resources (WKN A1JG38), das kanadische Unternehmen hatte die Geschichte ursprünglich ins Rollen gebracht, zeigte, dass es nicht einfach ist, die – potenziell gewaltigen – Goldvorkommen dieser Art nachzuweisen.

Doch die heutigen Neuigkeiten von De Grey zeigten, dass die Konglomerat-Story noch lange nicht zu Ende ist. Wie das kleine Unternehmen, auf das GOLDINVEST.de schon im August 2017 bei 0,04 AUD hingewiesen hatte, mitteilte, konnte man nicht nur weitere Goldnuggets im Zielgebiet Loudens Patch nachweisen, sondern auch so genanntes Freigold, was die Höffigkeit des Projekts weiter erhöht!

Hinzu kommt, dass die Eigenschaften einiger Proben und entdeckter Goldnuggets – insgesamt sind es nun mehr als 200 – darauf hindeuten, dass sich die Konglomeratvererzung tatsächlich von Novos Purdy’s Reward- und Comet Well-Entdeckungen, die 130 Kilometer westlich liegen, bis auf das Gebiet von De Grey erstrecken könnte!

Wir empfehlen allen an De Grey Mining interessierten Anlegern, sich die sehr umfangreiche, allerdings auch sehr technische Pressemitteilung des Unternehmens, die hier in deutscher Sprache nachgelesen werden kann, zu Gemüte zu führen. Denn die heutigen Neuigkeiten deuten unserer Ansicht nach einmal mehr das gewaltige Potenzial an, dass sich bei erfolgreicher, weiterer Erkundung der Konglomeratgoldvorkommen bei De Grey bietet.

Zunächst einmal stehen aber weitere, umfangreiche Arbeiten an, mit denen die bisherigen Ergebnisse bestätigt und ausgeweitet werden sollen. Wir werden die Leser von GOLDINVEST.de auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, wie es mit dieser spannenden Story weitergeht!

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Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der De Grey Mining halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen einer dritten Partei, die im Lager der Nevada Zinc steht, und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese Dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von De Grey Mining profitieren. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt.

@ ad-hoc-news.de | 19.03.18 10:59 Uhr