EU-Parlament, Europäische Staatsanwaltschaft

EU-Parlament durchsucht Büros der Patrioten in Straßburg

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 15:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Europäische Staatsanwaltschaft lässt Räume in Brüssel und Straßburg durchsuchen. Im Zentrum stehen mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln durch die frühere ID-Fraktion.

Fraktionswechsel verändert Zuständigkeiten

  • Die frühere ID-Fraktion bestand von 2019 bis 2024 im Europaparlament.
  • Zur ID-Fraktion gehörten unter anderem RN, AfD, FPÖ und Lega.
  • Parlamentsprüfer bezifferten die mutmaßlich missbräuchlich verwendeten EU-Mittel auf mindestens 4,3 Millionen Euro.
Mitglieder der ehemaligen ID-Fraktion sollen nach einem Parlamentsbericht in der vergangenen Legislaturperiode mindestens 4,3 Millionen Euro aus EU-Mitteln missbräuchlich verwendet haben. - Bild: Ann-Kristin Wenzel/dpa

Durchsuchungen in Brüssel und Straßburg

Büros der rechten Patrioten-Fraktion im Europaparlament sind im Zuge von Ermittlungen zum möglichen Missbrauch von EU-Geldern durchsucht worden. Im Visier standen Räume von Mitarbeitenden der inzwischen aufgelösten ID-Fraktion.

Ermittler sichern Unterlagen

Die Maßnahmen fanden nach Angaben der Patrioten-Fraktion in Verwaltungsbüros in Brüssel und Straßburg statt. Jean-Paul Garraud, Präsident der RN-Delegation im Europaparlament, teilte mit, dass die Räume ehemaliger ID-Mitarbeiter betroffen seien.

Die Patrioten für Europa erklärten auf der Plattform X, es gebe keine rechtliche Verbindung zur ID-Fraktion. Die heutige Fraktion sei von den laufenden Ermittlungen nicht betroffen.

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EUStA bestätigt laufende Ermittlung

Die Europäische Staatsanwaltschaft bestätigte Durchsuchungen in Räumen des Europaparlaments in Frankreich und Belgien. Sie erklärte, die Maßnahmen stünden im Zusammenhang mit einer laufenden Ermittlung zur Verwendung europäischer Mittel durch eine ehemalige Fraktion.

Weitere Einzelheiten nannte die Behörde zunächst nicht, um den Ausgang des Verfahrens nicht zu gefährden. Bereits Ende Juni hatte es unter anderem in Frankreich Durchsuchungen gegeben.

Vorwurf betrifft 4,3 Millionen Euro

Die rechtsnationale ID-Fraktion existierte von 2019 bis 2024. Ihr gehörten neben dem französischen Rassemblement National unter anderem die deutsche AfD, die österreichische FPÖ und die italienische Lega an.

Prüfer der Parlamentsverwaltung kamen später zu dem Ergebnis, dass Mitglieder der ID-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode mindestens 4,3 Millionen Euro aus EU-Mitteln missbräuchlich verwendet hätten. Nach dem Prüfbericht flossen Gelder unter anderem an Firmen im Umfeld der Fraktion und an Vereine, die Abtreibungsgegner unterstützen.

Die Ermittlungen betreffen den Umgang einer früheren Fraktion mit Mitteln des Europäischen Parlaments. Die Identität der betroffenen Fraktion wurde von der Europäischen Staatsanwaltschaft zunächst nicht ausdrücklich genannt; im Mittelpunkt der dpa-Meldung steht jedoch die frühere ID-Fraktion, die von 2019 bis 2024 bestand.

Kontrolle von Fraktionsmitteln

Fraktionen im Europaparlament erhalten öffentliche Mittel für ihre politische und organisatorische Arbeit. Die Verwendung dieser Gelder unterliegt internen Prüfungen und kann bei möglichen Unregelmäßigkeiten strafrechtliche Ermittlungen der EUStA auslösen. Durchsuchungen dienen dabei der Sicherung von Unterlagen und digitalen Beweismitteln; über eine strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen entscheiden sie nicht.

Die genannte Summe von mindestens 4,3 Millionen Euro verleiht dem Vorgang erhebliches politisches Gewicht. Besonders relevant ist, dass die frühere ID-Fraktion inzwischen aufgelöst wurde und ihre damaligen Mitgliedsparteien heute in einer anderen Fraktion organisiert sind. Die Patrioten für Europa weisen deshalb auf die organisatorische Trennung hin.

Folgen für Parteien und Parlament

Für die beteiligten Parteien können sich neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch politische und finanzielle Folgen ergeben. Sollten sich Vorwürfe bestätigen, könnten Rückforderungen, weitere Prüfungen und eine verschärfte Kontrolle der Fraktionsfinanzierung folgen. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für Betroffene die Unschuldsvermutung.

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