Ahmetovic fordert Ende des Iran-Krieges
05.03.2026 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deArtikel 25 des Grundgesetzes lautet: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." In Artikel 26 Absatz 1 heißt es: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Der Vorsitzende des Europaausschusses im Bundestag, Anton Hofreiter (Grüne), sagte dem RND: "Der Angriff auf den Iran ist völkerrechtlich höchst fragwürdig. Aber das Mullah-Regime hat selbst völkerrechtswidrige Verbrechen begangen. Und dieses Völkerrecht beinhaltet unter anderem die responsibility to protect, also die Verantwortung, Menschen vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen." Er könne deshalb nachvollziehen, dass sich "die Iraner" über den Angriff freuten, sagte Hofreiter. "Und ich finde, dass das Völkerrecht selbst widersprüchlich ist und Dilemmata produziert."
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