Brasilien, Justiz

Das Gericht hat eine Regelung gegen die Interessen indigener Völker rückgängig gemacht.

22.09.2023 - 03:38:46

Brasiliens Oberster Gerichtshof kassiert umstrittenes Gesetz. Die Entscheidung trifft auf Erleichterung in der Gemeinschaft.

Der Oberste Gerichtshof in Brasilien hat ein gegen die Interessen indigener Gemeinschaften gerichtetes Landgesetz kassiert. Das Gericht in der Hauptstadt Brasília erklärte die Regelung, die das Ausweisen von Schutzgebieten für Indigene begrenzen sollte, am Donnerstag für verfassungswidrig.

Die Verfassung garantiere den indigenen Völkern die Beibehaltung ihrer sozialen Organisation, ihrer Sitten und Gebräuche, ihrer Sprachen, ihres Glaubens und ihrer Traditionen sowie das Recht auf das Land, das sie traditionell bewohnen, argumentierte Richterin Cármen Lúcia vor ihrer Stimmabgabe. Das Landeigentum könne nicht von den anderen garantierten Grundrechten getrennt werden.

Freude über die Entscheidung

Zahlreiche Indigene feierten die Entscheidung vor dem Gerichtsgebäude, wie im Fernsehen zu sehen war. «Ich bin erleichtert, dass wir unser Land zurückbekommen. Wir haben viel durchgemacht, ich kann nicht beschreiben, was ich fühle», sagte Jaciara Priprá vom Volk der Xokleng.

Das Gesetz sah vor, dass nur solches Land als Schutzgebiet ausgewiesen werden kann, das am Tag der Verkündung der Verfassung am 5. Oktober 1988 von indigenen Völkern bewohnt wurde. Kritiker bemängelten, dass Indigene dann keine Stammesgebiete mehr zurück bekommen könnten, aus denen sie bereits zuvor vertrieben worden waren. Ferner könnte es eine rechtliche Grundlage dafür geben, isolierte indigene Völker zu kontaktieren, beispielsweise um «staatliche Maßnahmen von öffentlichem Nutzen zu vollstrecken».

In der kommenden Woche wollen die Richter darüber verhandeln, was das für die mindestens 226 Fälle bedeutet, in denen Privatpersonen oder Unternehmen indigenes Land nach nun geltendem Recht illegal erworben haben. Trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zugunsten indigener Landrechte könnte den Landbesitzern eine Entschädigung zustehen, sollten sie ihr Eigentum zurückgeben müssen.

@ dpa.de