USA, Regierung

Clintons in Epstein-Fall zu Aussage vor US-Kongress bereit

03.02.2026 - 06:39:45 | dpa.de

Bill Clinton taucht wiederholt in den Dokumenten aus dem Epstein-Fall auf. Lange hatte der ehemalige US-Präsident eine Aussage dazu verweigert. Jetzt lenkt er ein – zusammen mit Hillary.

  • Clinton hat sich nun doch zu einer Aussage bereit erklärt. (Archivbild) - Foto: Andres Kudacki/FR170905 AP/dpa
    Clinton hat sich nun doch zu einer Aussage bereit erklärt. (Archivbild) - Foto: Andres Kudacki/FR170905 AP/dpa
  • Die Anwälte der Clintons sagen, das Ehepaar sei bereit, zu einvernehmlich vereinbarten Terminen persönlich unter Eid auszusagen. (Archivbild) - Foto: Melina Mara/Pool The Washington Post/dpa
    Die Anwälte der Clintons sagen, das Ehepaar sei bereit, zu einvernehmlich vereinbarten Terminen persönlich unter Eid auszusagen. (Archivbild) - Foto: Melina Mara/Pool The Washington Post/dpa
Clinton hat sich nun doch zu einer Aussage bereit erklärt. (Archivbild) - Foto: Andres Kudacki/FR170905 AP/dpa Die Anwälte der Clintons sagen, das Ehepaar sei bereit, zu einvernehmlich vereinbarten Terminen persönlich unter Eid auszusagen. (Archivbild) - Foto: Melina Mara/Pool The Washington Post/dpa

Der ehemalige US-Präsident Bill Clinton und seine Frau, Ex-Außenministerin Hillary Clinton, haben sich bereit erklärt, nun doch im Zuge der Aufarbeitung des Epstein-Skandals vor dem US-Kongress auszusagen. Damit wollen sie einem drohenden Verfahren wegen Missachtung des Kongresses zuvorkommen, wie der US-Sender CNN und die «New York Times» übereinstimmend berichteten. 

Vorwürfe politischer Motive

Die Anwälte der Clintons teilten dem zuständigen Ausschuss des US-Repräsentantenhauses mit, das Ehepaar sei bereit, zu einvernehmlich vereinbarten Terminen persönlich und unter Eid auszusagen. Zuvor hatten sich die beiden Demokraten monatelang geweigert, im US-Kongress zur Untersuchung des Falls des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein auszusagen. Zugleich warfen sie dem republikanischen Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses, James Comer, vor, ein politisch motiviertes Verfahren zu betreiben.

Ob Comer nun das Angebot der Clintons annimmt, war zunächst offen. Die republikanische Führung hatte zuletzt bereits ein Verfahren wegen Missachtung des Kongresses gegen die Clintons angestoßen. Eine Verurteilung eines früheren US-Präsidenten in einem solchen Fall wäre einmalig. 

«Die Clintons stehen nicht über dem Gesetz.»

Hintergrund des Streits ist nach Angaben des Ausschusses, dass die Clintons seit Monaten Vorladungen nicht nachgekommen seien. Auf der Plattform X hieß es nun, Bill und Hillary Clinton versuchten nach der Missachtung rechtmäßiger Vorladungen, mit einer Extrabehandlung einer möglichen Ahndung zu entgehen. «Die Clintons stehen nicht über dem Gesetz», hieß es weiter.

Dem Vorwurf widersprach der stellvertretende Stabschef von Bill Clinton. Auf X hieß es, der Ex-Präsident und seine Frau hätten in gutem Glauben verhandelt und bereits unter Eid offengelegt, was sie wüssten. Die Clintons seien bereit, persönlich zu erscheinen. «Sie freuen sich darauf, einen Präzedenzfall zu schaffen, der für alle gilt», schrieb der Pressesprecher des Ex-Präsidenten auf X. 

Nach US-Medienberichten ging das jüngste Angebot der Clintons während laufender Ausschussberatungen ein, als bereits über ein formelles Missachtungsverfahren beraten wurde. Frühere Vorschläge, darunter eine freiwillige Befragung außerhalb Washingtons, hatte der Ausschuss abgelehnt. 

Clinton taucht in Epstein-Dokumenten auf

Bill Clintons Name und Bilder von ihm tauchten in Dokumenten zu den Epstein-Ermittlungen auf. Eine Nennung per se bedeutet aber nichts. Der frühere Präsident hat ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit seiner Bekanntschaft mit Epstein wiederholt bestritten. 

Jahrelang hatte der Multimillionär Epstein aus New York einen Missbrauchsring betrieben, dem Dutzende junge Frauen und Minderjährige zum Opfer fielen. Über mehrere Jahre hinweg soll er Minderjährige etwa in New York und Florida auch selbst missbraucht haben. 2019 kam Epstein mit 66 Jahren im Gefängnis zu Tode, bevor es zu einer möglichen weiteren Verurteilung hätte kommen können.

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