Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern

Nord-Stream-Verdächtiger in Polen gefasst

30.09.2025 - 17:44:51 | dpa.de

Als Taucher soll er an der Sabotage der «Nord Stream»-Pipelines mitgewirkt haben. Über ein Jahr sucht die Bundesanwaltschaft per Europäischem Haftbefehl nach Wolodymyr Z. - nun nimmt Polen ihn fest.

  • Drei Jahre nach der Sabotage der Nord-Stream-Pipelines ist in Polen ein Verdächtiger festgenommen worden (Archivbild) - Foto: -/Danish Defence Command/dpa
    Drei Jahre nach der Sabotage der Nord-Stream-Pipelines ist in Polen ein Verdächtiger festgenommen worden (Archivbild) - Foto: -/Danish Defence Command/dpa
  • Seit einem Jahr sucht die Bundesanwaltschaft per Haftbefehl nach dem Verdächtigen. (Archivbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
    Seit einem Jahr sucht die Bundesanwaltschaft per Haftbefehl nach dem Verdächtigen. (Archivbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
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Drei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein zweiter von Deutschland mit Haftbefehl gesuchter Verdächtiger in Polen gefasst worden. Ein Sprecher der polnischen Staatsanwaltschaft sagte, der 46 Jahre alte Ukrainer Wolodymyr Z. sei am Morgen an seiner letzten Wohnadresse in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden. Der Tatverdächtige soll demnach dort ein Ein-Mann-Unternehmen in der Baubranche betrieben haben. Er hat eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Polen, auch seine Familie lebt dort. 

Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Festnahme. Wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte, handelt es sich um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein.

Erst Ende August war in Italien einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Sabotage festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49 Jahre alten Serhij K. gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Er ist ebenfalls Ukrainer und soll nach Deutschland ausgeliefert werden.

Auslieferung nach Deutschland

Denselben Vorwürfen der obersten deutschen Strafverfolger muss sich auch Wolodymyr Z. stellen. Auch er soll nun nach Deutschland überstellt und dort dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Die Auslieferung kann aber mehrere Wochen oder Monate dauern.

Wie der Sprecher der Warschauer Staatsanwaltschaft weiter sagte, wird seine Behörde als Nächstes beim Bezirksgericht einen Antrag auf sieben Tage Untersuchungshaft stellen. In dieser Zeit müssten die entsprechenden Unterlagen von der deutschen Seite angefordert und ins Polnische übersetzt werden. Nach Erhalt dieser Unterlagen werden weitere Maßnahmen ergriffen. So wird die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls einen Antrag auf Auslieferung des Mannes gemäß den Regeln zum Europäischen Haftbefehl stellen.

Taucher im Visier der Ermittler

Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb.

Nach der Tat kam schnell die Frage auf, wie die Sprengladungen wohl angebracht wurden, um die Leitungen der Pipelines zu beschädigen. Experten hielten es für wahrscheinlich, dass ausgebildete Taucher Sprengsätze angebracht haben könnten. Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen auf. Dänemark und Schweden stellten die Verfahren aber ein.

Zu den Tätern und den Drahtziehern kursierten lange unterschiedliche Spekulationen. Schließlich geriet unter anderem Wolodymyr Z. ins Visier der Ermittler - ein Ukrainer, der sich auch in Polen aufhielt. 

Panne beim ersten Festnahmeversuch

Doch ein erster Versuch einer Festnahme durch die polnischen Behörden schlug 2024 fehl. Wolodymyr Z. hatte sich in sein Heimatland abgesetzt. Möglich sei die Ausreise gewesen, weil von deutscher Seite kein Eintrag in das Schengen-Register erfolgt sei, in dem die mit Europäischem Haftbefehl Gesuchten geführt werden, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft in Polen. So habe der polnische Grenzschutz nicht über die Informationen verfügt, um ihn festzunehmen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Warschau sagte nun, man wisse nicht, wann Wolodymyr Z. wieder aus der Ukraine nach Polen eingereist sei. Das erste Verhör sei sehr kurz gewesen.

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