Zytostatika-Vergabe, Gesundheitsausschuss

Zytostatika-Vergabe: Gesundheitsausschuss hört Experten am 7. Oktober an

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Onkologische Verbände und Branchenvertreter lehnen die geplante Rückkehr zu Ausschreibungen ab und verweisen auf frühere Fehler und Engpässe.

Zytostatika-Ausschreibungen: Fachverbände warnen vor Versorgungsrisiken
Steriler Reinraum in einer spezialisierten Apotheke mit Edelstahleinrichtungen und medizinischer Infrastruktur. Illustration mit AI erstellt.

Im Zuge anstehender Gesetzgebungsverfahren warnen onkologische Fachverbände und Branchenvertreter vor der Wiedereinführung von Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Zytostatika.

Während der Gesetzgeber über Änderungsanträge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Rahmen der Notfallreform Einsparungen anstrebt, verweisen Mediziner und Pharmazeuten auf frühere Erfahrungen mit Qualitätsmängeln und Lieferengpässen. Gleichzeitig beeinflussen strukturelle Veränderungen in der Krankenhauslandschaft die Versorgungssicherheit bei komplexen onkologischen Behandlungen.

Dokumentierte Fehlerhäufigkeit bei früheren Ausschreibungen

Im Mittelpunkt der aktuellen Bedenken stehen Erfahrungswerte aus früheren Ausschreibungsphasen. Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) warnt vor einer Rückkehr zu diesen Verfahren, die 2009 eingeführt, ab 2016 breit angewandt und 2017 aus Versorgungsgründen wieder abgeschafft wurden. BNHO-Chef Thomas Illmer betonte, das Modell bereite große Sorge.

Dabei stützt sich die Kritik unter anderem auf historische Erhebungen: Laut einer WINHO-Erhebung aus dem Jahr 2016 kam es bei Ausschreibungsapotheken zu durchschnittlich 0,3 Fehlerereignissen pro Tag. Bei den zuvor versorgenden Apotheken lag dieser Wert hingegen bei unter 0,05 Ereignissen pro Tag.

Der Verband warnt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), dass Praxen je nach Krankenkasse mit unterschiedlichen Apotheken kooperieren müssten, sollte das Modell wieder aufleben. Beide Verbände fordern den Gesetzgeber auf, auf das Vorhaben zu verzichten.

Widerstand aus Apothekerschaft und pharmazeutischer Industrie

Auch die pharmazeutische Industrie und Apothekerverbände lehnen exklusive Vergabemodelle ab. BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen erklärte, Zytostatika seien keine Ware von der Stange.

Preisdruck und Exklusivverträge schafften keine zusätzlichen Produktionskapazitäten, weshalb der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Beibehaltung des seit 2017 geltenden Verbots fordert. Aus der Pharmaindustrie wird zudem vor Marktverengung, Ausfallrisiken bei einzelnen Vertragspartnern und Therapieverzögerungen gewarnt.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, warnt vor einer Marktkonzentration auf wenige Apotheken. Ausschreibungen zerstörten bewährte Strukturen und schwächten die wohnortnahe Versorgung.

Der Thüringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) wiesen in einem Schreiben an Mitglieder des Gesundheitsausschusses darauf hin, dass bundesweit nur noch rund 250 hoch spezialisierte Apotheken existieren. Diese stellen neben Zytostatika auch parenterale Schmerzlösungen, Ernährungslösungen sowie Infusionen mit Antibiotika und Virostatika her.

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Die geplanten Änderungsanträge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika wieder erlauben — Fachverbände warnen vor genau den Qualitätsmängeln und Lieferengpässen, die 2017 zur Abschaffung des Modells führten. Wer als Praxis oder Apotheke Stellung beziehen will, braucht belastbare Argumente statt Bauchgefühl. Kostenlosen Argumentationsleitfaden anfordern

Gesetzliche Pläne und finanzielle Einordnungen

Hintergrund der Debatte sind Beratungen über Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Rahmen der für 2027 geplanten Notfallreform beraten wird. Der Gesundheitsausschuss hat für den 7. Oktober eine Anhörung angesetzt.

Die Anträge sehen vor, in Paragraph 129 SGB V apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika und in den Paragraphen 126 und 127 für Hilfsmittel wieder zu erlauben. Zudem sind dort unter anderem ein Abschlag von 3 Prozent auf Hilfsmittelversorgungen für 2027 und 2028 sowie Neuregelungen bei Medizinal-Cannabis, Verwaltungskosten und digitalen Gesundheitsanwendungen vorgesehen.

Finanziell hatte die Finanzkommission Gesundheit im Frühjahr 2026 ein jährliches Einsparvolumen von 200 bis 300 Millionen Euro durch Ausschreibungen angenommen. Nach Berechnungen von Experten im Auftrag der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollten etwa 200 Millionen Euro jährlich eingespart werden.

Demgegenüber betonen Fachkreise Einsparungen auf anderem Weg: Nach einem Schiedsspruch vom 9. September 2026 traten zum 1. Oktober neue Preise der Hilfstaxe in Kraft. Durch die Weitergabe von Herstellerrabatten an die Krankenkassen erwartet der DAV Einsparungen von rund 160 Millionen Euro beziehungsweise mehr als 160 Millionen Euro jährlich.

Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, erklärte, sie nehme die Sorgen der Apotheken ernst; die Versorgungssicherheit müsse auch bei Einsparungen gewährleistet bleiben.

Parallele Strukturreformen in den Bundesländern

Während auf Bundesebene über Vertriebswege diskutiert wird, verändern sich regional die stationären Strukturen für Krebspatienten. Das Hessische Gesundheitsministerium legte auf Basis des 260 Seiten umfassenden Krankenhausplans eine vorläufige Zuweisung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen vor, die im Dezember für das Jahr 2027 endgültig festgelegt werden soll. Bei Notfallstandorten, Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin gibt es keine Veränderungen, wie Ministerin Diana Stolz darlegte.

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Bundesweit existieren nur noch rund 250 hoch spezialisierte Apotheken, die patientenindividuell hergestellte Zytostatika, parenterale Schmerz- und Ernährungslösungen sowie Antibiotika-Infusionen zubereiten. Eine Marktkonzentration auf wenige Vertragspartner würde diese wohnortnahe Struktur schwächen und das Ausfallrisiko bei einzelnen Anbietern erhöhen. Wie Sie Versorgungssicherheit gegenüber Kostenträgern und Politik belegbar darstellen, zeigt dieser Leitfaden. Checkliste Versorgungssicherheit jetzt sichern

Die Pläne sehen jedoch eine deutliche Spezialisierung vor: Eingriffe bei Bauchspeicheldrüsenkrebs sollen von 23 auf 15 Kliniken und bei Eierstockkrebs von 28 auf 15 Standorte konzentriert werden.

Operationen bei Brustkrebs reduzieren sich von 29 auf 24 Häuser, Eingriffe der Neurochirurgie von 17 auf rund 13 und Kniegelenk-Endoprothetik von 66 auf 50 Standorte. Begleitet wird dieser Umbau durch einen hessischen Transformationsfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 3,6 Milliarden Euro bis 2035, wovon 950 Millionen Euro aus einem Sondervermögen stammen.

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