Zytostatika-Ausschreibungen, Kassen

Zytostatika-Ausschreibungen: Änderungsantrag öffnet Kassen neue Spielräume

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 07:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Krankenkassen könnten Verträge mit Zytostatika-Apotheken schließen; Fachverbände warnen vor Versorgungsrisiken, während konkrete Einsparungen offenbleiben.

Zytostatika-Ausschreibungen: Kassen erhalten neue Vertragsoptionen
Ein steriler Reinraum in einem pharmazeutischen Labor mit Edelstahloberflächen und Laborgeräten ohne sichtbare Beschriftung. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion um die Wirtschaftlichkeit in der onkologischen Versorgung gewinnt durch parlamentarische Initiativen erneut an Schärfe. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu den Folgeregelungen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greift das Instrument apothekenbezogener Ausschreibungen für Zytostatika wieder auf.

Der Vorstoß sieht eine Überarbeitung von Paragraf 129 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vor, stößt jedoch bei Ärzten sowie Apothekern auf deutliche Kritik, während Kassenvertreter neue Handlungsspielräume begrüßen.

Gesetzliche Neuregelung und organisatorische Risiken

Nach dem Änderungsantrag 7 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen die Möglichkeit erhalten, gemeinsame und einheitliche Verträge mit Apotheken der maßgeblichen Landesorganisationen zu schließen. Diese Vereinbarungen können Abschläge auf den Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmer sowie Regelungen zu Apothekenpreisen und Preisspannen umfassen.

Der Abschluss soll für die Kassen nicht verpflichtend sein. Eine Ergänzung in Paragraf 129 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zielt auf eine wirtschaftliche Versorgung ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit ab, wobei Vereinbarungen auf Landesebene eine orts- und zeitnahe Versorgung gewährleisten sollen.

In Deutschland erhalten jedes Jahr rund 500.000 Menschen eine Krebsdiagnose. Ein großer Teil der ambulanten Chemotherapie stützt sich auf spezialisierte Apotheken, die Zytostatika individuell nach Parametern wie Körperoberfläche, Therapieschema und aktuellem Tageszustand oft am selben Behandlungstag unter Reinraumbedingungen herstellen.

Da der Markt aus wenigen spezialisierten Betrieben besteht, besteht die Befürchtung, dass Landesausschreibungen die Konzentration weiter verstärken. Zudem ist unklar, ob ein Beitritt nach einem offenen Modell erfolgt oder exklusive Zuschläge erteilt werden.

Ohne verbindliche Ausweichlösungen, regionale Mehrfachvergaben und überprüfbare Vorgaben könnten mögliche Einsparungen geringer ausfallen als politisch veranschlagt, während gleichzeitig Versorgungsrisiken steigen.

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Der Änderungsantrag zu § 129 SGB V soll Landesverbänden und Ersatzkassen gemeinsame Verträge mit Zytostatika-Apotheken ermöglichen — der Abschluss bleibt freiwillig, doch regionale Ausschreibungen könnten die Konzentration im Markt weiter verstärken. Wer heute Versorgungssicherheit und Compliance für die eigene Praxis absichern will, findet in diesem kostenlosen Report die entscheidenden Hebel. Jetzt kostenlosen Strategie-Report anfordern

Warnungen der Fachverbände vor bürokratischem Mehraufwand

Sowohl Onkologen als auch Apothekervertreter äußern erhebliche Bedenken gegen eine Rückkehr zu Ausschreibungsmodellen. Bereits am 2. Oktober 2026 wandte sich der Landesapothekerverband Baden-Württemberg in einem Schreiben an den zuständigen Sozialminister, um vor der Wiedereinführung zu warnen.

Der Bundesverband Niedergelassener Hämatologen und Onkologen warnt vor den Folgen eines Systemwechsels. Praxen müssten für jeden Patienten die jeweils zuständige Apotheke ermitteln und verschiedene Bestellsysteme bedienen, wofür keine etablierte Infrastruktur existiere.

Der Verband verweist zudem auf die Phase zwischen 2015 und 2017, in der Exklusivverträge nach Berichten über fehlerhafte oder verspätete Lieferungen letztlich 2017 wieder abgeschafft wurden.

Eine Erhebung des wissenschaftlichen Instituts der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen aus dem Jahr 2016 ermittelte bei Ausschreibungsapotheken durchschnittlich 0,3 Fehlerereignisse pro Tag, verglichen mit weniger als 0,05 Fehlern pro Tag bei den zuvor versorgenden Apotheken. Die Vorkommnisse reichten von falschen Beschriftungen bis zu Fehlern bei der Dosierung.

Krankenkassen fordern Spielräume zur Beitragsstabilisierung

Auf Seiten der Kostenträger stößt der Vorschlag hingegen auf Zustimmung. Dr. Carola Reimann vom AOK-Bundesverband befürwortet die Wiedereinführung der Ausschreibungsmöglichkeiten bei Zytostatika und Hilfsmitteln, da sie den Kassen dringend benötigte Instrumente an die Hand gebe.

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Zwischen 2015 und 2017 zeigte sich, was Exklusivverträge in der Zytostatika-Versorgung anrichten können: fehlerhafte und verspätete Lieferungen, am Ende die Rückabwicklung. Eine Erhebung von 2016 dokumentierte bei Ausschreibungsapotheken im Schnitt 0,3 Fehlerereignisse pro Tag gegenüber weniger als 0,05 zuvor. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihr Bestell- und Ausweichmanagement heute aufstellen. Versorgungsplan jetzt herunterladen

Offen bleibt jedoch, ob die insgesamt zwölf vorgelegten Änderungsanträge ausreichen, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig abzusichern und das Beitragssatzniveau im Jahr 2027 sowie in den folgenden Jahren zu stabilisieren. Eine konkrete Aufstellung über die tatsächlich erwarteten Einspareffekte liegt bislang nicht vor.

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