Zuckersteuer, Zero-Getränke

Zuckersteuer: Zero-Getränke und alkoholfreies Bier sollen steuerfrei bleiben

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht gestaffelte Abgaben auf zuckerhaltige Getränke vor; Einführung und Zustimmung von Ländern und Parlament stehen noch aus.

Zuckersteuer: Zero-Getränke und alkoholfreies Bier bleiben ausgenommen
Symbolbild: Schüssel mit frischem Salat Illustration mit AI erstellt.

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer Zuckersteuer sieht signifikante Ausnahmen für bestimmte Getränkekategorien vor. Laut einem 58-seitigen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), der Ende September 2026 bekannt wurde, sollen zuckerfreie Varianten sowie alkoholfreies Bier und Wein von der geplanten Abgabe befreit bleiben. Damit grenzt die Bundesregierung den Anwendungsbereich der Steuer gegenüber früheren Überlegungen deutlich ein.

Gestaffelte Steuersätze und betroffene Warengruppen

Das geplante Modell sieht eine dreistufige Besteuerung vor, die sich am Zuckergehalt der Getränke pro 100 Milliliter orientiert. Ab einem Schwellenwert von 5 Gramm Zucker greift die Abgabe. Für Getränke mit einem Gehalt zwischen 5 und weniger als 7 Gramm Zucker ist ein Satz von 0,26 Euro pro Liter vorgesehen.

Enthält ein Produkt zwischen 7 und weniger als 10 Gramm Zucker, steigt die Steuer auf 0,32 Euro pro Liter. Spitzenreiter mit 10 Gramm Zucker oder mehr werden mit 0,38 Euro pro Liter belastet.

Besteuert werden sollen demnach Limonaden, zuckerhaltige Colas, Energy Drinks, gesüßte Wässer sowie Konzentrate und Sirupe. Auch Frucht- und Gemüsesäfte, denen Zucker zugesetzt wurde, fallen unter die Neuregelung.

Ausgenommen sind hingegen reine Säfte ohne Zusatzzucker, unverarbeitete Milch sowie Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel. Eine wesentliche Entscheidung des Finanzministeriums betrifft sogenannte Light- oder Zero-Getränke: Diese bleiben ebenso steuerfrei wie alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und Schaumwein.

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Finanzielle Auswirkungen und zeitlicher Rahmen

Die Einführung der Steuer ist laut den vorliegenden Plänen für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Das Finanzministerium verbindet mit der Maßnahme klare fiskalische Ziele. Für das Rumpfjahr 2027 werden Einnahmen in Höhe von 945 Millionen Euro erwartet.

In den Folgejahren sollen die Einnahmen kontinuierlich steigen: von 1,155 Milliarden Euro im Jahr 2028 über 1,165 Milliarden Euro im Jahr 2029 bis hin zu 1,17 Milliarden Euro im Jahr 2030. Für das Jahr 2031 wird mit Einnahmen von 1,18 Milliarden Euro gerechnet.

Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Mittel zur Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt zu nutzen. Insbesondere sollen damit Kürzungen des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds teilweise ausgeglichen werden.

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Während das Ministerium die Steuer auch als Instrument zur Bremsung der Beitragsdynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung und als Beitrag zum Gesundheitsschutz begründet – die Versorgungskosten durch Zuckerkonsum werden auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt –, weisen Beobachter darauf hin, dass der Aspekt der Gesundheitsprävention in den aktuellen Entwürfen weniger prominent platziert sei als in früheren Eckpunkten.

Kritik aus Politik und Wirtschaft

Gegen das Vorhaben regt sich Widerstand auf verschiedenen Ebenen. Mehrere Bundesländer im Bundesrat sowie die Unionsfraktion haben bereits Änderungen gefordert. Agrarminister Rainer (CSU) legte Berichten zufolge einen Leitungsvorbehalt ein. Auch innerhalb der Union lehnen Teile der Abgeordneten die Steuer grundsätzlich ab.

In der Getränkeindustrie herrscht Besorgnis über die Preisentwicklung. Der Deutsche Brauer-Bund wies darauf hin, dass die Steuer die Brauereien bei ihrem Standbein mit Limonaden empfindlich treffe.

Konkrete Berechnungen am Beispiel der Hirschbrauerei Heubach verdeutlichen die mögliche Belastung für Verbraucher: Unter Berücksichtigung der Steuer von etwa 3,50 Euro pro Kasten, eines kalkulierten Händleraufschlags von 30 Prozent und der Mehrwertsteuer könnte sich ein Kasten Limonade um mehr als 5 Euro verteuern.

Zusätzlich mahnte der Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Zeitler, eine fehlende Folgenabschätzung für Arbeitsplätze an. Seitens der Verbraucherzentrale betonte Pop, dass die Einnahmen aus der Steuer zweckgebunden für die Ernährungsprävention verwendet werden sollten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, wobei die endgültige Zustimmung der Länder und des Parlaments noch aussteht.

Mehr zum Thema bei t-online: „Zuckersteuer: Coke Zero und alkoholfreies Bier bleiben doch verschont“

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