Zuckersteuer: Klingbeil schließt Besteuerung zuckerfreier Getränke aus
Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 20:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Diskussion um die Einführung einer Abgabe auf gesüßte Getränke in Deutschland hat Bundesfinanzminister Klingbeil eine deutliche Eingrenzung vorgenommen. Er stellte klar, dass es keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke geben werde.
Ein entsprechendes Arbeitspapier aus seinem Ministerium, das eine solche Besteuerung vorsah, sei politisch nicht geeint gewesen. Damit reagierte das Ministerium auf unterschiedliche Positionen innerhalb der Bundesregierung und fachliche Kritik an den ursprünglichen Entwürfen.
Differenzen über Umfang und Steuersätze
Das interne Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sah ursprünglich vor, ab dem Jahr 2027 eine gestaffelte Steuer einzuführen. Die geplanten Sätze beliefen sich auf 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt ab 4,5 Gramm pro 100 Milliliter.
Für Getränke mit mehr als 7 Gramm Zucker waren 32 Cent vorgesehen, während bei einem Gehalt von über 10 Gramm ein Satz von 38 Cent pro Liter greifen sollte. In diesem Entwurf waren zudem süßstoffhaltige Getränke mit einer Abgabe von 26 Cent pro Liter enthalten.
Die Liste der betroffenen Produkte umfasste neben klassischen Erfrischungsgetränken auch Eistees, Fruchtnektare, Smoothies, Sirup, Biermischgetränke sowie Hafer- und Reismilch. Ausgenommen bleiben sollten hingegen reine Milch und 100-prozentige Fruchtsäfte.
Landwirtschaftsminister Rainer (CSU) meldete jedoch einen Leitungsvorbehalt gegen diese Pläne an. Er forderte ein vereinfachtes Modell mit lediglich zwei Steuersätzen und einer höheren Freigrenze von 5 Gramm Zucker sowie zusätzliche Ausnahmen für Schorlen und Smoothies.
Finanzielle Prognosen und sektorale Reaktionen
Hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen gehen die Schätzungen der beteiligten Ministerien weit auseinander. Während das Finanzministerium mit Einnahmen von 650 Millionen Euro für das Jahr 2027 und etwa 450 Millionen Euro ab 2028 rechnet, kalkuliert das Agrarministerium deutlich defensiver für die Branche. Dort werden die jährlichen Einnahmen allein aus Erfrischungsgetränken auf rund 2 Milliarden Euro geschätzt.
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Innerhalb der Fachverbände herrscht Uneinigkeit über die Ausgestaltung der Abgabe. Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gaß, kritisierte das ursprüngliche Vorhaben, auch zuckerfreie Getränke zu besteuern.
Da die Einnahmen zudem nicht zweckgebunden seien, verfehle das Vorhaben seine Lenkungsfunktion und stelle lediglich eine „Getränkesteuer“ dar. Die DKG verwies dabei auf Großbritannien als Vorbild, wo eine zweckgebundene Zuckersteuer den Konsum messbar reduziert habe.
Demgegenüber sprachen sich die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale NRW für eine Einbeziehung von Süßstoffen aus, um eine generelle Entwöhnung vom süßen Geschmack zu fördern.
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Unterstützung für die Pläne des Finanzministeriums kam zudem von der Organisation Foodwatch sowie von Experten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Sprecherin der Union, Borchardt, lehnte eine Besteuerung von zuckerfreien Getränken hingegen ab.
Studienlage zur gesundheitlichen Prävention
Die wissenschaftliche Einordnung der Effekte einer solchen Steuer bleibt Gegenstand der Forschung. Eine Modellstudie der TU München aus dem Jahr 2024 prognostizierte, dass eine 20-prozentige Mehrwertsteuer auf Softdrinks signifikante gesundheitliche Vorteile bringen könnte.
Die Autoren der Studie errechneten eine Reduktion von etwa 210.800 Adipositasfällen bei Männern und 80.800 bei Frauen. Zudem könnten 86.400 Diabetes-Erkrankungen vermieden und Gesundheitskosten in Höhe von 2,37 Milliarden Euro eingespart werden.
Dem stehen internationale Meta-Analysen gegenüber, die zurückhaltendere Schlüsse ziehen. Eine Übersichtsarbeit von Andreyeva, die 86 Studien aus 13 Ländern auswertete, kam zu dem Ergebnis, dass in vier von fünf Studien keine signifikanten Änderungen des Body-Mass-Index (BMI) durch Zuckersteuern nachweisbar waren.
Auch Beobachtungen aus Großbritannien, wo seit 2018 eine entsprechende Steuer existiert, zeigen laut aktuellen Analysen geringere Real-Effekte, als sie in theoretischen Modellen zuvor berechnet wurden.
In der anhaltenden Debatte könnte das Gesundheitsministerium unter Leitung von Linnemann als Vermittler zwischen den gegensätzlichen Positionen des Finanz- und des Agrarministeriums fungieren. Eine finale politische Einigung über die Ausgestaltung der Abgabe steht noch aus.
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