Zuckersteuer, Kanzleramt

Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt Abstimmung über Klingbeils Gesetzentwurf

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Kanzleramt unterbrach die Abstimmung zum Entwurf; eine Einführung ab 2027 bleibt laut Finanzministerium grundsätzlich vorgesehen.

Zuckerabgabe auf Getränke: Kanzleramt stoppt vorerst Gesetzentwurf
Moderne Glas- und Betonfassade eines deutschen Regierungsgebäudes bei bewölktem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Einführung einer Sonderabgabe auf gezuckerte Erfrischungsgetränke verzögert sich innerhalb der Bundesregierung. Das Kanzleramt stoppte vorerst die Ressortabstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.

Als maßgebliche Gründe für diesen Schritt wurden eine fehlende Frühkoordinierung sowie deutliche Abweichungen von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit angeführt. Aus Regierungskreisen hieß es dazu, die Vorlage sei in der vorgelegten Fassung nicht mehrheitsfähig.

Drei Stufen versus Empfehlung der Fachkommission

Der vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Entwurf sah ab dem 1. Juli 2027 eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe für Getränke ab einem Schwellenwert von fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter vor. Das Modell umfasste drei Stufen: 26 Cent pro Liter ab fünf Gramm, 32 Cent ab sieben Gramm sowie 38 Cent ab zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter.

Damit wich das Ministerium von den Vorgaben der Finanzkommission Gesundheit ab. Diese hatte lediglich zwei Stufen vorgeschlagen: rund 26 Cent je Liter ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent ab einem Gehalt von acht Gramm.

Während die Fachkommission ab dem Jahr 2028 jährliche Einnahmen in Höhe von rund 450 Millionen Euro prognostizierte, kalkulierte das Finanzministerium mit deutlich höheren Beträgen.

Der ministerielle Entwurf veranschlagte für das erste Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro, die aufgrund des unterjährigen Starts zunächst bei 795 Millionen Euro liegen sollten. Für das zweite Jahr wurden 1,155 Milliarden Euro und bis 2031 schließlich 1,18 Milliarden Euro erwartet.

Von der Steuer befreien wollte das Finanzministerium sogenannte Zero- und Ersatzstoff-Getränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie Schorlen ohne zugesetzten Zucker. Auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollten von der Abgabe ausgenommen bleiben. Zur gesundheitspolitischen Begründung verwies das Ministerium in seinem Entwurf darauf, dass die jährlichen Gesundheitskosten durch gezuckerte Getränke bei etwa 3,5 Milliarden Euro liegen.

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Folgen für Verbraucher und Reaktionen der Branche

Die geplanten Steuersätze hätten spürbare Auswirkungen auf den Endverbraucherpreis gehabt. Für einen Kasten klassischer Cola mit zwölf Litern Inhalt hätten Verbraucher ab Juli 2027 mehr als fünf Euro zusätzlich zahlen müssen.

Bei einer vollständigen Weitergabe der Abgabe inklusive der Mehrwertsteuer wäre eine Ein-Liter-Flasche Coca-Cola Classic mit einem Gehalt von 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter um rund 45 Cent teurer geworden.

Getränkehersteller kritisierten das Vorhaben und warnten vor drohenden Absatzeinbußen sowie zusätzlichen Kosten für die Entwicklung neuer Rezepturen. Die Gewerkschaft NGG kündigte für den 8. Oktober eine Kundgebung gegen die Pläne an.

Unterstützung erhielt der gesundheitspolitische Ansatz hingegen von Fach- und Ärzteorganisationen: Foodwatch, der Marburger Bund sowie die Bundesärztekammer sprachen sich für die Einführung einer Zuckersteuer aus.

Politische Blockaden und weiteres Verfahren

Auf politischer Ebene formierte sich der Widerstand gegen das Modell vor allem in den Reihen der Union sowie in mehreren Bundesländern. Zudem wurde das überstürzte Vorgehen moniert; den beteiligten Ministerien standen ab einem Montagabend lediglich 24 Stunden zur Prüfung der Vorlage zur Verfügung.

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Das Bundesfinanzministerium betonte, die Bundesregierung habe die Zuckersteuer grundsätzlich beschlossen und eine Einführung ab 2027 bleibe Teil der Koalitionsvereinbarung. Die konkrete Umsetzung müsse nun weiter abgestimmt werden. Finanzminister Lars Klingbeil hat die Möglichkeit, den Entwurf nachzubessern. Klingbeil hält trotz des vorläufigen Stopps an dem Vorhaben fest und rechnet mit einer zügigen Einigung innerhalb der Koalition.

Mehr zum Thema bei Handelsblatt: „Bundespolitik: Kanzleramt stoppt Zuckersteuer“

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