Zuckerhaltige, Getränke

Zuckerhaltige Getränke: Geplanter Aufschlag von bis zu 38 Cent je Liter

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf staffelt die Abgabe nach Zuckergehalt; Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

Zuckersteuer geplant: Gesetzentwurf sieht Start ab Juli 2027 vor
Laborausstattung mit Präzisionswaagen und Messgeräten auf einer sauberen, weißen Oberfläche in einer hellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesfinanzministerium plant die Einführung einer zweckgebundenen Steuer auf zuckerhaltige Getränke, um gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen und die Staatskasse zu entlasten.

Finanzminister Lars Klingbeil legte dazu einen 58-seitigen Gesetzentwurf vor, der einen Inkrafttreten der neuen Abgabe zum 1. Juli 2027 vorsieht. Damit würde die Regelung früher greifen als in vorangegangenen Diskussionen, in denen ein Start erst ab dem Jahr 2028 erwogen worden war.

Gestaffeltes Steuermodell nach Zuckergehalt

Der Entwurf sieht eine Besteuerung vor, die sich nach der Menge des enthaltenen Zuckers richtet. Besteuert werden sollen Getränke, die mindestens 5 g Gesamtzucker je 100 ml aufweisen. Die Belastung ist dabei in drei Stufen gegliedert:

  • Getränke mit 5 bis unter 7 g Zucker je 100 ml: 26 Cent pro Liter
  • Getränke mit 7 bis unter 10 g Zucker je 100 ml: 32 Cent pro Liter
  • Getränke ab 10 g Zucker je 100 ml: 38 Cent pro Liter

Von der Steuer befreit bleiben sollen laut den Plänen sogenannte Zero-Getränke sowie reine Frucht- und Gemüsesäfte, sofern diesen kein zusätzlicher Zucker beigefügt wurde. Ebenfalls ausgenommen sind alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und Schaumwein sowie Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittelprodukte. Die Bundesregierung hat damit den Anwendungsbereich gegenüber früheren Überlegungen weiter eingegrenzt.

Fiskalische Erwartungen und gesundheitspolitische Begründung

Das Bundesfinanzministerium verbindet mit der Einführung der Steuer sowohl fiskalische als auch gesundheitsökonomische Ziele. Das Ministerium beziffert die jährlichen Gesundheitskosten, die in Deutschland durch den Konsum gezuckerter Getränke entstehen, auf etwa 3,5 Mrd. Euro.

Die Steuer soll dazu beitragen, den Zuckerkonsum zu senken und gleichzeitig Beitragssteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu vermeiden. Zudem ist vorgesehen, mit den Einnahmen eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenzufinanzieren.

Hinsichtlich der erwarteten Einnahmen liegen verschiedene Kalkulationen im Entwurf vor. Für das erste Rumpfjahr 2027 wird mit Einnahmen in Höhe von 945 Mio. Euro im zweiten Halbjahr gerechnet. In den Folgejahren sollen die Einnahmen weiter steigen:

  • 2028: 1,155 Mrd. Euro (alternative Berechnungen nennen hier auch 1,16 Mrd. Euro)
  • 2029: 1,165 Mrd. Euro
  • 2030: 1,17 Mrd. Euro
  • 2031: 1,18 Mrd. Euro
Anzeige

Wer sich mit den Auswirkungen von Zucker auf die Gesundheit befasst, sollte die versteckten Fallen im Supermarkt kennen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie Ihren Alltag ohne Verzicht zuckerfreier gestalten und so Ihr Wohlbefinden steigern können. Zuckerfrei-Ratgeber mit praktischen Tipps kostenlos herunterladen

Einige Prognosen gehen davon aus, dass die Einnahmen jährlich bei rund 1,2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2028 liegen könnten. Der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke in Deutschland wird derzeit auf 90 bis 100 Liter jährlich geschätzt.

Auswirkungen auf Marktpreise am Beispiel Coca-Cola

Die Einführung der Steuer könnte deutliche Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise haben, sofern die Hersteller die Kosten weitergeben. Ein Liter Coca-Cola enthält beispielsweise 10,6 g Zucker je 100 ml und würde damit in die höchste Steuerstufe fallen. Dies entspräche einer Steuerlast von 38 Cent pro Liter beziehungsweise 57 Cent für eine 1,5-Liter-Flasche.

Bei einer vollständigen Weitergabe der Steuer an die Konsumenten unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 19 % würde sich für eine Cola mit diesem Zuckergehalt ein rechnerischer Aufpreis von rund 45 Cent pro Liter ergeben.

Für eine 1,5-Liter-Flasche beliefe sich die Steigerung auf rund 68 Cent. Es handelt sich hierbei jedoch um eine kalkulatorische Größe und keine verbindliche Preiserhöhung der Hersteller. Das Finanzministerium sieht in der Steuer einen expliziten Anreiz für Produzenten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um in niedrigere Steuerstufen zu fallen.

Anzeige

Neben dem Zuckergehalt in Getränken spielen oft auch unbemerkte Entzündungsprozesse eine Rolle für die langfristige Vitalität. Erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden, welche zwölf Lebensmittel aus dem Supermarkt wie natürliche Entzündungs-Killer wirken können. Kostenlosen Ratgeber für antientzündliche Ernährung sichern

Politischer Abstimmungsprozess und Widerstände

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien und den Bundesländern. Bevor die Steuer wie geplant im Sommer 2027 in Kraft treten kann, muss das Vorhaben noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Gegen die Pläne regt sich bereits politischer Widerstand. Vor allem in der Unionsfraktion von CDU/CSU sowie in mehreren Bundesländern werden die Pläne kritisch gesehen. Die weiteren parlamentarischen Beratungen werden zeigen, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Bestand hat oder ob im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch Anpassungen an den Steuersätzen oder den Ausnahmeregelungen vorgenommen werden.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70205098 |