Zuckerfrei beworben: Fruktose und Maltose können den Blutzucker erhöhen
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 14:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln als zuckerfrei oder zuckerreduziert steht zunehmend in der Kritik von Fachleuten. Experten warnen davor, dass Produkte, die prominent mit dem Verzicht auf Haushaltszucker werben – etwa im Bereich von Backwaren wie Mondkuchen –, häufig alternative Zuckerarten wie Fruktose oder Maltose enthalten. Diese Zusätze führen dennoch zu einem Anstieg des Blutzuckerspiegels, was den beworbenen gesundheitlichen Nutzen relativiert.
Wissenschaftliche Untersuchung von Nährwertprofilen
Eine umfangreiche Studie, die im Jahr 2026 in der Fachzeitschrift Nature Food (Zhou et al., DOI 10.1038/s43016-026-01435-9) veröffentlicht wurde, untersuchte rund 150.000 US-amerikanische Lebensmittel und Getränke.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Produkte mit Angaben wie „zuckerfrei“ oder „fettreduziert“ oft andere problematische Nährstoffe in höheren Konzentrationen enthalten. So wurde bei fettreduziertem Frischkäse beobachtet, dass der Gehalt an Gesamtzucker und Natrium im Vergleich zum Standardprodukt höher ausfiel.
Zwar trafen die Werbeversprechen auf den jeweils spezifisch beworbenen Nährstoff meist zu, das gesamte Nährwertprofil verschlechterte sich jedoch teilweise. Insbesondere Softdrinks blieben trotz reduzierter Zusätze insgesamt nährwertarm.
Auch die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ garantiert keine Zuckerfreiheit, da natürliche Zucker aus Früchten, Sirupen oder Fruchtsaftkonzentraten enthalten sein können. Während der Ersatzstoff Erythrit kaum Kalorien liefert und den Blutzucker kaum beeinflusst, weisen Fachleute auf mögliche individuelle Unverträglichkeiten hin.
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Produkttests und industrielle Praxis
In einem Vergleich von 18 Nuss-Nougat-Cremes durch die Stiftung Warentest im Jahr 2026 zeigten sich deutliche Qualitätsunterschiede bei zuckerreduzierten Varianten. Die zuckerreduzierte Ahead-Creme, die 42 % des Ersatzstoffes Maltit sowie Rückstände von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) enthielt, schnitt mit der Gesamtnote 4,0 als schlechtestes Produkt im Test ab.
Im Gegensatz dazu belegten die Produkte Aldi Nusskati und Kräm dunkle Haselnuss-Creme mit der Note 2,0 die Spitzenplätze. Nutella erreichte mit einem Zuckeranteil von 57 % den dritten Platz (Note 2,2).
Die Herausforderungen bei der Reformulierung zeigen sich auch in der Süßwarenindustrie. So wurden zuckerreduzierte Haribo-Goldbären bereits im Jahr 2019 von Verbrauchern abgelehnt. Dennoch gibt die britische Food and Drink Federation an, dass ihre Mitgliedsunternehmen Salz, Zucker und Kalorien in den letzten fünf Jahren um fast ein Fünftel reduziert haben.
Regulatorische Entwicklung und Markttrends
Die Bundesregierung plant für Januar 2027 die Einführung einer höheren Besteuerung für zuckerhaltige Getränke. Das vorgesehene Modell sieht vor, dass Getränke mit weniger als 5 g Zucker je 100 ml steuerfrei bleiben, während bei einem Gehalt von 5 bis 8 g eine Abgabe von 26 Cent pro Liter und ab 8 g von 32 Cent pro Liter fällig wird.
Branchenvertreter wie Martin Rath von Coca-Cola erwarten, dass dies den Trend zu zuckerfreien Varianten verstärken wird. Hersteller wie Trolli schließen nicht aus, die zusätzlichen Kosten teilweise auf die Verbraucherpreise zu übertragen.
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Parallel dazu gewinnen alternative Süßungsmittel an Bedeutung. Marktforscher von IndexBox prognostizieren für den globalen Markt für Mönchsfrucht-Süßstoffe bis zum Jahr 2035 ein kontinuierliches Mengenwachstum. Besonders im Sektor der trinkfertigen Getränke werden diese als Treiber für Clean-Label-Reformulierungen angesehen, wenngleich hohe Produktionskosten und die Konkurrenz durch Stevia das Wachstum bremsen könnten.
Neue Anforderungen an die Werbetransparenz
Zusätzlich verschärfen neue EU-Vorgaben die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, was indirekt auch die Transparenz bei der Produktkennzeichnung betrifft. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder kompensationsgestützte Claims wie „klimaneutral“ sind ohne konkrete Nachweise unzulässig.
Unternehmen wie Ritter Sport oder Gepa haben bereits damit begonnen, bestehende Claims auf ihren Verpackungen zu überkleben, um den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie zu entsprechen. Bei Verstößen drohen EU-weit Sanktionen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
