Zuckerabgabe, Getränke

Zuckerabgabe auf Getränke: Acht Branchenverbände fordern den Stopp

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 20:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat die Abgabe beschlossen; acht Wirtschaftsverbände verlangen Änderungen, während die Bundestagsentscheidung noch aussteht.
Industrielle Abfüllanlage mit Edelstahlrohren in einer sterilen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Pläne für eine Sonderabgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke stoßen auf zunehmenden Protest der betroffenen Branchen. Acht Verbände der Lebensmittel- und Getränkewirtschaft – darunter der DBB, BV GFGH, BVE, VdF, VDGE, VDM, die Privaten Brauereien sowie die wafg – bündeln ihren Widerstand in einer gemeinsamen Kampagne.

Mittels Plakaten und Handzetteln in Getränkefachmärkten sowie Anzeigen in Onlinemedien warnen die Verbände davor, dass eine solche Steuer die Verbraucher nicht schlanker, sondern lediglich ärmer mache. Sie fordern daher die vollständige Aufgabe des Vorhabens oder zumindest eine grundlegende Überarbeitung der Regierungspläne. Zudem bezeichnen die Branchenvertreter den anvisierten Starttermin zum 1. Juli 2027 als nicht realistisch.

Die Pläne der Bundesregierung im Detail

Das Bundeskabinett hat die Einführung der Abgabe beschlossen, wobei die endgültige Entscheidung im Bundestag für Ende November vorgesehen ist. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Hersteller eine gestaffelte Abgabe auf Erfrischungsgetränke zahlen, die mindestens 5 Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter aufweisen.

Für Produkte mit einem Gehalt von 5 bis unter 8 Gramm Zucker werden 26 Cent pro Liter fällig, ab 8 Gramm Zucker steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter. Nach diesen Vorgaben würde beispielsweise für Coca-Cola mit einem Gehalt von 10,6 Gramm je 100 Milliliter der Satz von 32 Cent pro Liter gelten, während für Fanta mit 7,6 Gramm Zucker 26 Cent pro Liter anfallen.

Von der Abgabe ausgenommen bleiben laut Bundesregierung Alkohol, alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails, Milchprodukte sowie reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen und zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßungsmitteln.

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Für kleinere Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 1 Million Litern ist eine Befreiung vorgesehen, für die allerdings noch die Zustimmung der Europäischen Union aussteht. Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit jährlichen Gesundheitskosten von über 2 Milliarden Euro infolge des Konsums zuckerhaltiger Getränke.

Auf der Einnahmenseite rechnet der Bund mit 690 Millionen Euro im Jahr 2028 und 925 Millionen Euro im Jahr 2029; in den Folgejahren werden 875 bis 890 Millionen Euro jährlich erwartet. Die Mittel sollen zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge eingesetzt werden.

Kritik aus der Wirtschaft und politische Forderungen

In der Wirtschaft löst das Vorhaben erhebliche Bedenken aus. WAFG-Chef Detlef Groß erwartet durch die Abgabe spürbar höhere Verbraucherpreise. Auch der Getränkehersteller Hassia, zu dem unter anderem Marken wie Vita Cola und Bionade gehören, bezeichnet den avisierten Start zum 1. Juli 2027 als nicht praktikabel und verweist darauf, dass ursprünglich der 1. Januar 2028 im Gespräch gewesen sei. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks warnt ebenfalls vor steigenden Kosten und zusätzlichen bürokratischen Lasten.

Unterstützung für Nachbesserungen kommt aus Teilen der Politik. Unionsfraktionschef Thorsten Frei fordert Übergangsfristen für die Getränkehersteller, um ihnen die Anpassung von Rezepturen zu ermöglichen.

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Ohne entsprechende Fristen drohten höhere Preise, Nachteile im Wettbewerb sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen; zudem dürften keine neuen Verwaltungsstellen entstehen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann drängt ebenfalls auf eine terminliche Verschiebung und fordert einen Start erst Anfang 2028 statt im Juli 2027.

Unterstützung durch Verbraucherschützer und internationale Vergleiche

Zuspruch erhält der Kabinettsbeschluss hingegen vom Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Initiative der Bundesregierung begrüßt. Befürworter betonen den gesundheitspolitischen Nutzen der Maßnahme: Ein Kommentar der tageszeitung (taz) hebt hervor, dass die Abgabe ein Instrument gegen gesundheitliche Ungleichheit darstelle, da sozial benachteiligte Gruppen überdurchschnittlich viele zuckerhaltige Getränke konsumierten und häufiger von Adipositas und Typ-2-Diabetes betroffen seien.

Als Beleg dient der Verweis auf Großbritannien, wo eine ähnlich gestaffelte Abgabe seit 2018 gilt und der Zuckergehalt betroffener Getränke bis zum Jahr 2024 im Schnitt um nahezu die Hälfte zurückgegangen ist.

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