ZAK-Beschluss: Google und Perplexity gelten als Inhalteanbieter
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 01:24 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Medienaufsicht ZAK hat entschieden: Google AI Overviews und Perplexity AI gelten als Inhalteanbieter – mit weitreichenden Folgen für die Haftung.
Der heutige Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt die Weichen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Netz neu. KI-generierte Zusammenfassungen und Chatbots sind demnach keine neutralen Vermittler mehr, sondern tragen die volle Verantwortung für ihre Inhalte. Das hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen wie Google und Perplexity AI.
Was genau die ZAK entschieden hat
Die Regulierungsbehörde stufte KI-Suchmaschinen als Eigencontent der Dienstanbieter ein. Das bedeutet: Die üblichen Haftungsausnahmen für fremde Inhalte, wie sie das EU-Digitalgesetz (DSA) vorsieht, greifen hier nicht. Weil die Systeme eigenständige und inhaltlich gewichtige Aussagen treffen, können sich die Betreiber nicht mehr hinter dem Verweis auf externe Quellen verstecken.
ZAK-Vorsitzender Thorsten Schmiege betonte, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots nach geltender Rechtslage als Inhalteanbieter zu klassifizieren seien. Gestützt wird diese Einschätzung von den Rechtsgutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie sehen in diesen Diensten Medienintermediäre, die für die von ihnen präsentierten Informationen direkt verantwortlich sind.
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Münchner Gerichtsurteil als Wegbereiter
Der ZAK-Beschluss knüpft an ein aktuelles Urteil eines Münchner Gerichts an. Dieses hatte Google bereits für falsche Aussagen in seinen KI-Übersichten haftbar gemacht. Dem Unternehmen wurde untersagt, bestimmte unwahre Behauptungen weiter zu verbreiten.
Die heutige Entscheidung verschärft die Aufsicht nun zusätzlich. KI-Dienste müssen künftig dieselben Standards erfüllen wie traditionelle Medienanbieter in Deutschland. Der bisherige Haftungsvorteil, der Suchmaschinen beim bloßen Verlinken auf externe Seiten schützte, ist damit hinfällig.
Reaktionen der betroffenen Unternehmen
Google kündigte noch am Montag an, gegen die Regulierungsentscheidung Berufung einzulegen. Perplexity AI wollte sich zu dem konkreten Beschluss nicht äußern. Branchenkreisen zufolge betont das Unternehmen jedoch seine Verpflichtung gegenüber den geltenden Datenschutzstandards.
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Die Einstufung als Inhalteanbieter erlaubt es den Aufsichtsbehörden nun, die Unternehmen direkt für den Inhalt ihrer KI-generierten Antworten zur Rechenschaft zu ziehen. Zwar steht den Firmen der Rechtsweg offen, doch der Beschluss markiert einen Paradigmenwechsel in der europäischen Regulierung Künstlicher Intelligenz.
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