Zahnvorsorge bei Pflegebedürftigen: Ambulant erreicht sie nur rund 3 Prozent
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.dePflegebedürftige Menschen in Deutschland erhalten nach wie vor zu selten regelmäßige zahnmedizinische Kontrollen. Wie die Krankenkasse Barmer in ihrem Zahnreport auf Basis von Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024 feststellt, klafft dabei insbesondere zwischen Heimbewohnern und ambulant betreuten Personen eine erhebliche Lücke. Die Untersuchung stützt sich bundesweit auf Daten von über einem Viertel der bei der Barmer versicherten Pflegeheimbewohner.
Stagnation im häuslichen Bereich und Fortschritte im Heim
Während sich die Inanspruchnahme zahnärztlicher Prävention bei Bewohnern von Pflegeheimen im Zeitraum von 2019 bis 2024 auf über 25 Prozent verdoppelt hat, verharrt die Entwicklung bei ambulant gepflegten Personen auf niedrigem Niveau. In dieser Gruppe stagniert die Inanspruchnahme bei rund 3 Prozent.
Die Erhebungen der Krankenkasse verdeutlichen dabei auch die Relevanz der Versorgungsstrukturen vor Ort: Im stationären Bereich entfielen im Jahr 2024 insgesamt 79,6 Prozent der Mundgesundheitsleistungen auf Einrichtungen, die über einen Kooperationsvertrag verfügen. Lediglich 1,7 Prozent der Leistungen wurden in Einrichtungen ohne eine solche Vereinbarung erbracht, während 18,7 Prozent direkt in Zahnarztpraxen stattfanden.
Ergänzende Daten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) unterstreichen diese Strukturen. Laut dem KZBV-Bericht für 2024 wurden 535.035 Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen mit speziellen Präventionsleistungen versorgt. Die Zahl der Kooperationsverträge belief sich bundesweit auf 7.483, was einem Abdeckungsgrad der Pflegeheime von 41,3 Prozent entsprach.
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Deutliche regionale Unterschiede bei Pflegebedürftigen
Die Barmer-Auswertung zeigt für das Jahr 2024 ein starkes Gefälle zwischen den Bundesländern, das sich sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich widerspiegelt.
Bei den ambulant versorgten Pflegebedürftigen lag der Bundesschnitt der Inanspruchnahme zahnärztlicher Prävention bei 3,3 Prozent. An der Spitze lag Sachsen mit 9,0 Prozent, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 6,2 Prozent, Thüringen mit 5,6 Prozent und Brandenburg mit 5,3 Prozent.
Berlin verzeichnete 4,3 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 4,2 Prozent. Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt rangierten Bayern und Baden-Württemberg mit jeweils 2,4 Prozent sowie Hessen mit 1,7 Prozent, das sich Rang 12 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz teilte.
Im stationären Sektor lag der Bundesschnitt 2024 bei 34,6 Prozent. Auch hier offenbarten sich erhebliche Abweichungen zwischen den Ländern:
- Berlin: 45,5 Prozent
- Hamburg: 42,7 Prozent
- Sachsen: 42,6 Prozent
- Thüringen: 38,5 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 33,5 Prozent
- Bayern: 30,9 Prozent
- Baden-Württemberg: 29,8 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 29,5 Prozent
- Brandenburg: 28,3 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 26,9 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 26,5 Prozent
- Hessen: 26,1 Prozent (Rang 12)
- Bremen: 24,8 Prozent
- Schleswig-Holstein: 21,2 Prozent
- Saarland: 19,6 Prozent
- Niedersachsen: 16,8 Prozent
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Die Daten zeichnen das Bild einer zahnmedizinischen Betreuung, die in Heimen durch strukturierte Kooperationen zunehmend greift, ambulant versorgte Pflegebedürftige bislang jedoch nur in sehr geringem Umfang erreicht.
