Zahlungsverkehr: Handel und Gastronomie müssen digital ab 2027
Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) bereitet eine umfassende Neuregelung für den Zahlungsverkehr in Deutschland vor. Wie aus Berichten vom 11. September 2026 hervorgeht, sollen Handel, Gastronomie und Dienstleister ab dem Jahr 2027 dazu verpflichtet werden, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Die Initiative zielt darauf ab, die Modernisierung des Zahlungssektors voranzutreiben und gleichzeitig illegale Finanzströme einzudämmen.
Eckpunkte der geplanten Gesetzgebung
Die Pläne des Bundesfinanzministeriums sehen vor, dass Unternehmen ihren Kunden künftig neben Bargeld mindestens ein europäisches digitales Bezahlverfahren zur Verfügung stellen müssen. Dabei ist laut dem Ministerium wichtig, dass für die Nutzung dieser digitalen Optionen weder Mindestumsätze vorgeschrieben noch Zusatzgebühren für die Kunden erhoben werden dürfen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch im Laufe des Jahres 2026 in das Bundeskabinett eingebracht werden, wobei derzeit noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Ministerien stattfinden.
Ein zentrales Motiv hinter der geplanten Regelung ist laut Ministeriumsangaben die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Durch die stärkere Verbreitung digitaler Transaktionen erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Transparenz im Wirtschaftsverkehr.
Trotz der neuen Pflicht soll Bargeld weiterhin ein gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. Für bestimmte Gruppen sind zudem Ausnahmen vorgesehen: So sollen Amateur-Sportvereine, Wohltätigkeitsverbände und weitere nichtkommerzielle Organisationen von der Pflicht zur Bereitstellung digitaler Zahlungsmittel befreit werden.
Aktueller Marktstatus und Kostenstrukturen
Die Notwendigkeit einer solchen Regelung wird durch aktuelle Marktdaten unterstrichen. Eine Erhebung der Bundesbank aus dem Jahr 2025 zeigt, dass bereits 55 Prozent der Transaktionen in Deutschland bargeldlos abgewickelt werden. Davon entfallen 26 Prozent auf Debitkarten und 10 Prozent auf mobile Bezahlverfahren.
Der Anteil der Barzahlungen lag demnach zuletzt bei 45 Prozent. Eine Untersuchung der Sparkassen verdeutlichte zudem eine Lücke in der Akzeptanz: In der Gastronomie bietet aktuell noch immer jeder zehnte Betrieb keine Kartenzahlung an.
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Hinsichtlich der Kostenentwicklung lieferte die Bundesbank detaillierte Vergleichswerte pro Transaktion. Während eine Barzahlung im Durchschnitt Kosten von 0,43 Euro verursacht, schlägt eine Zahlung per Girocard mit 0,60 Euro zu Buche. Bei Debitkarten liegen die Kosten bei 0,69 Euro und bei Kreditkarten bei 1,00 Euro.
Betrachtet man jedoch die Kosten im Verhältnis zum Umsatz, ergibt sich ein anderes Bild: Hier ist die Girocard mit 0,8 Prozent das günstigste Verfahren, gefolgt von der Debitkarte mit 2,1 Prozent und Bargeld mit 2,3 Prozent. Kreditkarten verursachen mit 2,4 Prozent die höchsten umsatzbezogenen Kosten.
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Offene Fragen und internationaler Kontext
Trotz der weit fortgeschrittenen Pläne verweisen Eckpunkte des Vorhabens auf noch zu klärende Details. Dazu gehören die genaue Definition, welche Verfahren als „europäisch“ eingestuft werden, ab welcher Betriebsgröße die Pflicht greifen soll und wie die Einhaltung der neuen Vorgaben kontrolliert werden kann.
Daten des EHI aus dem Jahr 2025 belegen die aktuelle Dominanz der Girocard mit einem Marktanteil von 30 Prozent, während internationale Karten auf knapp 14 Prozent kommen.
Flankiert wird die nationale Initiative durch Entwicklungen auf europäischer Ebene. Eine EU-Bargeldverordnung sieht vor, dass die ausschließliche Akzeptanz von Karten – oft durch „No Cash“-Schilder signalisiert – untersagt werden soll, um den Zugang zu Bargeld als Zahlungsmittel flächendeckend zu sichern.
Dass die Einführung einer digitalen Zahlungspflicht auch wirtschaftliche Hürden bergen kann, zeigt ein Blick in die Ukraine: Dort wurde eine vergleichbare Pflicht aufgrund der damit verbundenen Kosten für die Unternehmen zunächst aufgeschoben.
