Zahlungsverkehr, Handel

Zahlungsverkehr: Handel muss digitale Zahlung ab 2027 akzeptieren

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Lars Klingbeil legt Eckpunkte für digitale Bezahlangebote vor: Unternehmen sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens ein Verfahren akzeptieren.

Klingbeil plant Pflicht für digitale Zahlungen ab 2027
Ein minimalistischer Verkaufstresen in einem hellen, leeren Café mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

In einem Bericht vom 11. September 2026 legte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) Eckpunkte für eine Neuregelung im deutschen Zahlungsverkehr vor.

Demnach sollen Betriebe im Handel, in der Gastronomie sowie Dienstleister künftig gesetzlich verpflichtet werden, ihren Kunden neben der Barzahlung mindestens ein digitales Zahlungsverfahren anzubieten. Ziel der Initiative ist es, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu erhöhen und moderne Zahlungsstandards flächendeckend zu etablieren.

Vorgaben für Handel und Dienstleister

Die vorgelegten Eckpunkte sehen vor, dass unter den akzeptierten digitalen Verfahren zwingend mindestens ein europäisches System vertreten sein muss. Die Wahl des konkreten Anbieters oder Systems bleibt dabei den Unternehmen selbst überlassen. Das Bundesfinanzministerium stellt zudem klar, dass es für die digitale Zahlung keine Umsatzgrenzen oder Mindestbeträge geben darf.

Ein zentraler Punkt des Entwurfs betrifft die Preisgestaltung: Händlern und Dienstleistern soll es untersagt werden, Zusatzkosten für die Nutzung digitaler Bezahlmethoden an die Kunden weiterzugeben. Entsprechende Zusatzgebühren für Verbraucher sind laut den Plänen verboten.

Während die Regelung für den gewerblichen Sektor weit reichend sein wird, sind für Vereine, nichtkommerzielle Organisationen und Wohltätigkeitsverbände Ausnahmen vorgesehen. Zudem wird derzeit die Ausgestaltung von Härtefallregelungen geprüft.

Kampf gegen Schattenwirtschaft und mehr Wahlfreiheit

Das Bundesfinanzministerium verfolgt mit der Maßnahme primär zwei strategische Ziele. Zum einen soll die Regelung den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche unterstützen. Zum anderen steht die Modernisierung des Point-of-Sale im Fokus. Sogenannte „Cash only“-Vorgaben, bei denen Betriebe ausschließlich Bargeld akzeptieren, soll es in Zukunft nicht mehr geben.

Trotz der neuen Pflicht zur digitalen Annahme betonte das Ministerium, dass Bargeld weiterhin ein gesetzliches Zahlungsmittel und als Zahlungsoption uneingeschränkt möglich bleibt. Die Neuregelung ist bereits im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert.

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Zeitplan und aktuelle Marktlage

Der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren ist bereits grob umrissen. Die Eckpunkte werden derzeit mit den übrigen Ministerien abgestimmt. Der finale Gesetzentwurf soll noch im Laufe des Jahres 2026 ins Kabinett eingebracht werden, wobei die Vorlage bis zum Jahresende angestrebt wird. Die tatsächliche Umsetzung der Annahmepflicht für digitale Zahlungen ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

Daten der Deutschen Bundesbank verdeutlichen die aktuelle Verschiebung in den Zahlungsgewohnheiten. Demnach werden bereits 55 % aller Transaktionen bargeldlos abgewickelt. Innerhalb dieses Segments entfallen 26 % auf Debitkarten und 10 % auf mobile Bezahlverfahren.

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Der Anteil der Bargeldtransaktionen liegt nach Angaben der Notenbank aktuell noch bei 45 %. Die geplanten gesetzlichen Vorgaben würden somit eine Entwicklung flankieren, die am Markt bereits deutlich sichtbar ist.

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