Wohngeldreform: 380.000 Haushalte könnten ihre Unterstützung vollständig verlieren
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Wohngeldreform beschlossen und weitreichende Änderungen gefordert.
Zwar stoppte die Länderkammer die Vorlage mit der Drucksache 474/26 nicht – und folgte damit nicht der am 11. September 2026 von den Ausschüssen ausgesprochenen Empfehlung zur vollständigen Ablehnung –, warnte jedoch vor erheblichen sozialen Folgen. Laut der Stellungnahme würden die geplanten Kürzungen dazu führen, dass 380.000 Haushalte vollständig aus dem Wohngeldbezug herausfallen.
Geplante Einschnitte der Bundesregierung ab 2027
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vom Kabinett im Juli 2026 auf den Weg gebracht wurde, sieht ab dem 1. Januar 2027 spürbare Leistungskürzungen vor.
Geplant sind das Aussetzen der regulären turnusmäßigen Anpassung, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente sowie eine veränderte Berechnungsformel. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums.
Finanzminister Klingbeil und Bauministerin Hubertz streben jährliche Einsparungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro an. Die geplante jährliche Gesamteinsparung liegt bei 2,2 Milliarden Euro, während Mehrausgaben in der Grundsicherung von rund 700 Millionen Euro erwartet werden.
Da der Gesetzentwurf als Zustimmungsgesetz ausgelegt ist, benötigt er zwingend das Einverständnis der Länderkammer. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesländer kritisieren den Vorstoß deutlich: Haushalte mit geringem Einkommen würden geschwächt und den Kommunen drohten höhere Kosten bei der Grundsicherung sowie der Sozialhilfe.
Streitpunkte: Freibeträge für Rentner und Alleinerziehende
In Ziffer 3 seiner Stellungnahme (Drucksache 474/26(B)) verlangt der Bundesrat, den Paragrafen 17a des Wohngeldgesetzes (WoGG) zu streichen und die Pauschale in Paragraf 17 Nummer 5 WoGG zu überführen.
Nach dieser Forderung soll der Freibetrag für Rentner bei der Wohngeldberechnung von bis zu 281,50 Euro pro Monat (3.378 Euro im Jahr) im Jahr 2026 auf 100 Euro monatlich beziehungsweise 1.200 Euro jährlich sinken.
Nach geltendem Recht für 2026 beträgt der Rentnerfreibetrag bis zu 1.200 Euro Jahresrente zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Renteneinkommens, gedeckelt auf die halbe Regelbedarfsstufe 1 (563 Euro im Monat im Jahr 2026).
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Wohngeldreform beschlossen und warnt: Die geplanten Kürzungen könnten 380.000 Haushalte vollständig aus dem Wohngeldbezug herausfallen lassen. Betroffen sind vor allem Rentnerhaushalte, deren Freibetrag nach der Forderung der Länderkammer von bis zu 281,50 Euro auf 100 Euro monatlich sinken soll. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, was der Entwurf für laufende Bewilligungen, Erhöhungsanträge und die Fristen bis Januar 2027 bedeutet. Kostenlosen Leitfaden zur Wohngeldreform anfordern
Bei 500 Euro Bruttorente liegt der Freibetrag aktuell bei 220 Euro, ab 705 Euro Bruttorente greift der Höchstbetrag von 281,50 Euro. Ohne Grundrentenzuschlag droht Betroffenen der vollständige Wegfall dieses Abzugs, was einem maximalen Verlust von 181,50 Euro pro Monat entspricht.
Im Gegenzug pocht die Länderkammer auf eine Entlastung an anderer Stelle: Der Freibetrag für Alleinerziehende nach Paragraf 17 Nummer 3 WoGG soll von derzeit 1.320 Euro auf 1.920 Euro jährlich steigen. Dies entspräche einem Plus von 600 Euro im Jahr beziehungsweise rechnerisch 50 Euro monatlich.
Übergangsregeln und Antragsfristen im Gesetzentwurf
Für laufende Bewilligungen enthält der Regierungsentwurf Schutzbestimmungen. Nach dem geplanten Paragrafen 42e WoGG soll vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden.
Diese Bescheide gelten in der Regel für zwölf, ausnahmsweise für 24 Monate. Gemäß Absatz 2 der Vorschrift gilt bei einer Neuentscheidung nach Paragraf 27 WoGG für Monate bis Dezember 2026 noch altes Recht und erst ab Januar 2027 das neue Recht.
Zudem sieht die Neuregelung strengere Hürden für Leistungsanpassungen vor. Ein Erhöhungsantrag nach Paragraf 27 Absatz 1 WoGG soll künftig nur bei einem Einkommensrückgang von mehr als 10 Prozent, einem Mietanstieg von über 10 Prozent (ohne Heizkostenentlastung) oder einer gestiegenen Zahl der Haushaltsmitglieder möglich sein.
Eine Herabsetzung nach Absatz 2 erfolgt ohne Antrag bei einem Einkommensanstieg von über 15 Prozent. Wurde die Leistung für höchstens sechs Monate bewilligt, sollen die Absätze 2 und 3 keine Anwendung finden.
Bedeutung für Rentnerhaushalte
Die drohenden Einschnitte treffen insbesondere ältere Menschen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2025 rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld – ein Höchststand seit Beginn der Statistik im Jahr 2005. Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre bildeten mit 682.000 Haushalten die größte Gruppe und stellten 51 Prozent aller Bezieherhaushalte; davon lebten 581.000 (85 Prozent) allein.
Laufende Wohngeldbescheide gelten in der Regel zwölf, ausnahmsweise 24 Monate — doch der Regierungsentwurf sieht vor, dass Erhöhungsanträge künftig nur noch bei einem Einkommensrückgang von mehr als 10 Prozent oder einem Mietanstieg von über 10 Prozent möglich sein sollen. Wer seinen Anspruch jetzt nicht prüft, verliert womöglich Monate, in denen eine Anpassung noch durchsetzbar wäre. Der kostenlose Leitfaden zeigt die geplanten Hürden und wie Sie Ihren Antrag rechtzeitig vorbereiten. Leitfaden jetzt kostenlos sichern
Der durchschnittliche monatliche Anspruch lag Ende 2025 bei 296 Euro pro Haushalt, was einem Zuwachs von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: In Ostdeutschland machten Ruheständler 63 Prozent der Wohngeldhaushalte aus, in Westdeutschland waren es 47 Prozent.
Insgesamt bezogen im Jahr 2025 bundesweit 1,33 Millionen Haushalte Wohngeld, rund 90.000 mehr als 2024. Die gemeinsamen Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld beliefen sich zuletzt auf knapp 5 Milliarden Euro, nachdem sie 2019 noch bei 953 Millionen Euro gelegen hatten. Die durchschnittlichen Zahlungen variierten je nach Bundesland zwischen 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 339 Euro in Hessen.
