Wohngeld-Kürzungen: Rund 381.000 Haushalte könnten den Anspruch verlieren
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung plant tiefgreifende Einschnitte beim Wohngeld. In der Nacht zum 9. Oktober 2026 debattierte der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, den das Bundeskabinett am 7. Juli 2026 beschlossen hatte.
Bauministerin Verena Hubertz verteidigte die beabsichtigten Kürzungen im Parlament und verwies auf den massiven Konsolidierungsdruck im Bundeshaushalt sowie auf Sparvorgaben von Finanzminister Klingbeil. Nach den bisherigen Beratungen soll das Vorhaben zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und wurde nun an die Ausschüsse sowie in die Haushaltsberatungen überwiesen.
Geplante Einschnitte bei Heizkosten und Leistungsanpassung
Der Regierungsentwurf sieht vor, das bisherige Ausgabevolumen von jährlich rund 5 Milliarden Euro um etwa 2 Milliarden Euro zu reduzieren. Nach Angaben des Bauministeriums bezogen Ende 2025 rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Künftig droht etwa einem Drittel der bisherigen Bezieher der vollständige Verlust des Anspruchs, während die verbleibenden Haushalte geringere Leistungen erhalten.
Die Reform basiert im Wesentlichen auf drei Eingriffen:
- Die reguläre Fortschreibung und Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 entfällt vollständig.
- Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird halbiert.
Für einen Einpersonenhaushalt sinkt der Betrag von 96 auf 48 Euro monatlich, bei zwei Personen von 124 auf 62 Euro, bei drei Personen von 148 auf 74 Euro, bei vier Personen von 172 auf 86 Euro und bei fünf Personen von 196 auf 98 Euro.
Die CO2-Entlastungskomponente bleibt unverändert.
- Die Wohngeldformel wird durch eine stärkere Anrechnung von Einkommen modifiziert, wobei keine Ausnahmen für Rentner vorgesehen sind.
Für bestehende Leistungsansprüche gelten Übergangsregelungen nach Paragraf 42e des Wohngeldgesetzes: Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Bescheide bleiben bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums unverändert gültig. Auch offene Anträge sind geschützt, sofern ein Anspruch für Dezember 2026 bestand.
Haushaltseffekte für Bund, Länder und Kommunen
Durch die Neuregelung streben Bund und Länder für das Jahr 2027 Einsparungen beim Wohngeld von jeweils 738 Millionen Euro an, was einer Gesamtsumme von 1,476 Milliarden Euro entspricht. Für 2028 sind Einsparungen von je 1,018 Milliarden Euro kalkuliert, ab 2029 jährlich je 1,08 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung plant, das Wohngeld zum 1. Januar 2027 neu zu regeln: Die reguläre Erhöhung entfällt, die Heizkostenkomponente wird halbiert, und laut Modellrechnungen könnten rund 381.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren. Wer jetzt prüft, ob der eigene Bescheid betroffen ist, kann rechtzeitig reagieren. Kostenlosen Leitfaden zur Anspruchsprüfung anfordern
Da jedoch einkommensschwache Haushalte aus dem Wohngeldbezug fallen, entstehen Mehrausgaben in den Grundsicherungssystemen. Laut Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft verlieren rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch.
Nach Berechnungen der Bundesregierung wechseln davon für das Jahr 2029 etwa 68.000 Haushalte in das SGB II und 75.000 in das SGB XII, während rund 238.000 Haushalte ohne Wechsel verbleiben.
Für 2027 werden Mehrausgaben von 227 Millionen Euro im SGB II sowie 114 Millionen Euro im SGB XII erwartet, sodass die Nettoentlastung öffentlicher Haushalte bei 1,156 Milliarden Euro liegt. Für Kommunen ergeben sich laut Entwurf Mehrausgaben von 33 Millionen Euro im Jahr 2027, 58 Millionen Euro im Jahr 2028 und 74 Millionen Euro jährlich ab 2029.
Kritik von Verbänden, Ländern und Opposition
Die Pläne stoßen auf breiten Widerstand. Bereits am 25. September 2026 befasste sich der Bundesrat mit dem Entwurf und forderte einen vollständigen Ausgleich der kommunalen Mehrbelastung sowie Schutz für einkommensschwache Haushalte. In der Bundestagsdebatte äußerten Vertreter der Grünen, der Linken, der AfD sowie SPD-Generalsekretär Klüssendorf deutliche Bedenken.
Für Haushalte mit laufendem Wohngeldbescheid ist entscheidend, was nach Paragraf 42e des Wohngeldgesetzes gilt: Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums unverändert weiterlaufen. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Fristen und Übergangsregelungen einordnen. Schritt-für-Schritt-Leitfaden zu den Übergangsregeln sichern
Sozialverbände wie das Deutsche Kinderhilfswerk warnen vor einer steigenden Kinderarmut und drohenden Wohnungsverlusten, da betroffene Familien auf kleinere Wohnungen ausweichen müssten. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes stellen Senioren in 682.000 Haushalten die Haupteinkommensperson, während 519.000 Empfängerhaushalte Kinder unter 25 Jahren zählen.
Auch der Familienbund der Katholiken bemängelte die Reform und sah angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum eine erhebliche Belastung für Familien. Die weiteren Verhandlungen hängen nun auch von der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates ab.

