Winterthur-Fall: Gesiegelte Handys blockieren Terrorermittlungen
06.06.2026 - 23:50:38 | boerse-global.de
Der Grund: Ein gesiegelter Datenträger blockiert die Ermittlungen.
Bundesanwalt Stefan Blättler bestätigte, dass die Behörden weder auf das Mobiltelefon noch auf den Laptop des Tatverdächtigen zugreifen können. Die sogenannte Siegelung verhindert die Auswertung der Geräte. „Uns sind derzeit die Hände gebunden", so Blättler. Man warte auf einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts.
Sicherheitsrisiko durch Verfahrensstau
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Die Verzögerung hat handfeste Konsequenzen. Ohne Zugriff auf die Daten können die Ermittler keine möglichen Mittäter oder Netzwerke identifizieren. Das gilt als sicherheitsrelevant – doch selbst der bestehende Terrorverdacht ändert nichts am Verfahren.
Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor. Auch in brisanten Fällen müssen die Behörden das Siegelungsverfahren abwarten.
90 Prozent aller Siegelungen werden aufgehoben
Das Problem ist in der Schweizer Justiz altbekannt. Rund neun von zehn Siegelungen werden später von Gerichten aufgehoben. Trotzdem ziehen sich die Verfahren oft über Monate oder Jahre.
Ein Beispiel: Im Fall internationaler Geldwäsche dauerte es fünf Jahre, bis Ermittler die Daten sichten durften. Die 2024 verschärften Regeln sollten das beschleunigen. Bisher zeigen sie nur mässigen Erfolg.
Politik fordert Ausnahmen bei Terrorverdacht
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Die Blockade sorgt für politischen Druck. Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne) kritisiert die langen Verfahrensdauern. Sie fordert Ausnahmen vom Siegelungsrecht – besonders bei Terrorverdacht oder Gefahr für die nationale Sicherheit.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat eine schweizweite Übersicht in Auftrag gegeben. Sie soll klären, wie oft und wie lange Siegelungen die Arbeit der Strafverfolger lahmlegen.
Bis dahin bleibt die Abwägung: Schutz der Privatsphäre des Beschuldigten gegen das öffentliche Interesse an einer lückenlosen Aufklärung.
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