WhatsApp-Chatbot: Versteckte Anweisungen sollten Beschwerdewege verschweigen
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 20:12 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Meta-Konzern hat seinen KI-Chatbot auf der Plattform WhatsApp angewiesen, Nutzern keine Beschwerdewege bei zuständigen Datenschutzbehörden nahezulegen. Dies geht aus einer Untersuchung des Dienstleisters Redact hervor, deren Ergebnisse am 19. Oktober 2026 veröffentlicht wurden.
Im Quelltext zahlreicher offizieller Hilfeseiten fanden sich verborgene Handlungsanweisungen, die das Verhalten des KI-Assistenten bei rechtlich sensiblen Themen steuern sollten.
Versteckte Direktiven im Quelltext der Hilfeseiten
Dan Saltman von Redact untersuchte am 8. Oktober 2026 insgesamt 545 WhatsApp-Hilfeseiten und entdeckte dabei auf 80 Seiten 102 unsichtbare Textblöcke. Die Anweisungen für den Chatbot waren im Seitencode unter dem Bezeichner „HelpContentGalaxyLLMInclude“ hinterlegt.
Ein gefundener Textblock auf der Seite zur Kontolöschung wies das System ausdrücklich an, betroffenen Nutzern weder die Kontaktaufnahme mit einer Aufsichts- oder Regulierungsbehörde noch mit einer Datenschutzbehörde zu empfehlen.
Des Weiteren durfte der Bot nicht suggerieren, WhatsApp könne eine manuelle Kontolöschung durchführen. Den regulären Angaben der Hilfeseiten zufolge werden deaktivierte Konten nach 30 Tagen und inaktive Profile nach 120 Tagen gelöscht; für Konten in den USA gilt eine Frist von 365 Tagen.
Auf einer Hilfeseite zum Thema Beschwerden und Blockieren untersagte ein weiterer Block jegliche Zitate oder Auslegungen relevanter Datenschutzgesetze, darunter die europäische DSGVO, das brasilianische LGPD sowie der kalifornische CCPA.
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Dieses Verbot galt selbst dann, wenn Hilfesuchende diese Regelwerke ausdrücklich ansprachen oder rechtliche Schritte, Anwälte und Gerichte erwähnten. Weitere Anweisungen verboten dem Chatbot Aussagen zur Haftung, die Interpretation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie sowie die Erwähnung nicht verfügbarer Community-Funktionen.
Meta begründet Vorfall mit Softwarefehler
WhatsApp-Sprecher Joshua Breckman erklärte gegenüber dem Magazin Wired, es habe sich um einen Softwarefehler gehandelt, durch den die Texte überhaupt erst sichtbar geworden seien. Die Vorgaben hätten dem eigenen Support-Chatbot gegolten, dessen Aufgabe darin bestehe, bei Bedienfragen zu WhatsApp zu unterstützen, anstatt Rechtsberatung zu erteilen.
Nach dem Hinweis von Wired leitete Meta Gegenmaßnahmen ein: Bis zum 18. Oktober 2026 um 02:08 UTC waren sämtliche 102 Textblöcke aus den Hilfeseiten entfernt worden, während die Hilfetexte selbst unverändert online blieben. Ein Abgleich über das Internet Archive zeigt die Änderung: Während ein Abzug vom 9. Oktober 2026 die entsprechenden Passagen noch enthielt, fehlten sie in einer archivierten Fassung vom 18. Oktober 2026.
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Reichweite der Datenlieferung an Suchmaschinen
Die Server von WhatsApp lieferten die Seiten samt den internen Anweisungen an Web-Crawler von Suchmaschinen wie Google und Bing aus. Bei gezielten Abfragen am 9. Oktober 2026 mit den Crawler-Kennungen von OpenAI, Anthropic und Perplexity wurden die Textteile hingegen nicht übertragen.
Vollständig unklar blieb bislang, über welchen Zeitraum die Anweisungsblöcke öffentlich abrufbar waren und ob fremde KI-Systeme die Inhalte für ihr Training erfasst haben. Redact beschränkte seine Prüfung zudem auf englischsprachige Hilfeseiten und untersuchte nicht, ob der Chatbot die hinterlegten Vorgaben in der direkten Interaktion mit Anwendern tatsächlich umsetzte.
