Weiterbildungszeit, Budget

Weiterbildungszeit Österreich: Budget schrumpft um zwei Drittel

09.06.2026 - 14:23:49 | boerse-global.de

Die neue Weiterbildungszeit in Österreich erschwert den Wiedereinstieg nach der Elternzeit durch Budgetkürzungen und Wartefristen.

Österreichs neue Weiterbildungszeit: Hürden für Eltern nach Karenz
Weiterbildungszeit - Eine vielfältige Gruppe von Erwachsenen, hauptsächlich Frauen, arbeitet in einem modernen, hellen Co-Working-Space zusammen, einige an Laptops. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 8. Juni 2026 gilt in Österreich die neue Weiterbildungszeit – und sie macht den Wiedereinstieg nach der Elternzeit deutlich schwerer.

Das Nachfolgemodell der alten Bildungskarenz bringt massive Einschnitte. Das Budget schrumpfte von über 500 Millionen Euro auf nur noch 150 Millionen Euro jährlich. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht mehr.

Die Hürden für Rückkehrer

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Besonders hart trifft die Reform Eltern, die direkt nach der Karenz eine Qualifizierung starten wollen. Das ist nicht mehr möglich. Wer die Weiterbildungszeit nutzen möchte, muss nach Ende der Elternkarenz erst 26 Wochen warten.

Hinzu kommt: Antragsteller brauchen eine durchgehende zwölfmonatige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Wer also direkt aus der Babypause kommt, erfüllt diese Voraussetzung oft nicht.

Wer zahlt, bestimmt die Regeln

Die staatliche Beihilfe liegt zwischen 1.286 und 2.163 Euro monatlich. Doch bei höheren Gehältern müssen Unternehmen mitzahlen. Liegt das Bruttogehalt über 3.465 Euro, beteiligt sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Förderung.

Auch die Anforderungen an die Weiterbildung selbst wurden verschärft. Gefördert werden nur noch Ausbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Wer einen Master oder ein Diplom anstrebt, braucht vier Jahre Berufserfahrung.

Der zeitliche Mindestumfang beträgt 20 Wochenstunden. Für Eltern mit Betreuungspflichten sind 16 Stunden möglich. Arbeitnehmer unter der 3.465-Euro-Grenze müssen vorab eine AMS-Bildungsberatung absolvieren.

Alternative Wege zur Umschulung

Trotz der strengeren Regeln gibt es Optionen. Experten raten, Umschulungen bereits während der Elternzeit in Teilzeit oder online zu starten. Das erfordert zwar Disziplin, aber Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit können helfen.

Die Weiterbildungszeit selbst läuft maximal zwölf Monate. Innerhalb von vier Jahren darf die Förderung nur ein Jahr lang genutzt werden.

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Mütterrente III kommt 2027

Eine positive Nachricht gibt es für die langfristige Absicherung: Ab Januar 2027 tritt die Mütterrente III in Kraft. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden dann bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt – bisher waren es 30.

Bis zu zehn Millionen Rentenbezieher könnten profitieren. Pro Kind gibt es einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Die Anerkennung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Die Auszahlungen sollen voraussichtlich 2028 starten.

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