Weiterbildungszeit ab Juni: Österreich deckelt Budget auf 150 Mio. Euro
08.06.2026 - 11:41:13 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni 2026 gilt in Österreich das neue Modell der Weiterbildungszeit. Es löst die umstrittene Bildungskarenz ab und bringt tiefgreifende Veränderungen für Arbeitnehmer und Unternehmen.
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Budget drastisch gekürzt
Der Rechnungshof und Wirtschaftsforscher hatten das alte System scharf kritisiert. Die Folge: Das Budget wurde von teils über 650 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt.
Anträge stellt man ab sofort beim Arbeitsmarktservice (AMS). Die Hürden sind hoch. Gefördert werden nur Ausbildungen mit klarem Arbeitsmarktbezug und überbetrieblicher Verwertbarkeit. Wer direkt aus der Elternkarenz kommt, hat Pech: Eine Sperrfrist von 26 Wochen gilt.
Wer profitiert – und zu welchen Konditionen?
Arbeitnehmer brauchen eine mindestens einjährige, vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber. Dazu kommt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Chef – einen Rechtsanspruch auf die Freistellung gibt es nicht.
Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Die maximale Dauer: ein Jahr in Vollzeit oder zwei Jahre in Teilzeit. Möglich ist das innerhalb eines Vierjahreszeitraums. Wer einen Master oder ein Diplom anstrebt, muss vier Jahre vorher erwerbstätig gewesen sein.
Unternehmen zahlen bei Besserverdienern mit
Die finanzielle Unterstützung ist gestaffelt. Die Mindestbeihilfe liegt bei 41,49 Euro pro Tag – rund 1.286 Euro monatlich. Maximal gibt es 2.163 Euro pro Monat.
Eine Neuerung betrifft Unternehmen: Überschreitet das Bruttogehalt des Mitarbeiters 3.465 Euro, muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Beihilfe übernehmen. Das entlastet die öffentlichen Kassen bei Besserverdienern.
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Lohntransparenz: Nächster Schritt
Einen Tag zuvor, am 7. Juni, brachte das Arbeitsministerium einen Entwurf zur EU-Lohntransparenzrichtlinie auf den Weg. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen künftig alle drei Jahre Einkommensberichte erstellen. Bei über 250 Beschäftigten wird jährlich berichtet.
Arbeitnehmer erhalten ein individuelles Auskunftsrecht. Stellenausschreibungen müssen Gehaltsangaben enthalten. Verwaltungsstrafen drohen ein Jahr nach Inkrafttreten.
Die Reaktionen sind gespalten: Arbeiterkammer und ÖGB begrüßen die Pläne. Die Wirtschaftskammer warnt vor hohem bürokratischem Aufwand.
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