Wechseljahresbeschwerden: Jede dritte Frau berichtet von Belastungen im Job
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat in Berlin umfassende Handlungsempfehlungen des von ihr eingesetzten Gremiums „Wechseljahre und Diskriminierung“ vorgestellt. Das von Miriam Stein und Franzi von Kempis geleitete Gremium fordert eine Nationale Wechseljahres-Strategie, eine verbesserte medizinische Versorgung sowie gezielte Maßnahmen für wechseljahresfreundliche Arbeitsplätze.
Neben einer bundesweiten Informationskampagne und verstärkter interdisziplinärer Forschung steht auch eine Prüfung des Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der Agenda. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman betonte, die Wechseljahre dürften keine Diskriminierungsjahre sein, und mahnte eine stärkere Sensibilisierung sowie klare Pflichten für Arbeitgeber an.
Belastungen im Erwerbsleben und demografische Relevanz
Rund 11 Mio. Frauen in Deutschland befinden sich derzeit in den Wechseljahren. Laut Angaben des Gremiums beginnen diese statistisch im Alter von 51 bis 52 Jahren, womit Betroffene im Durchschnitt noch mindestens 15 Jahre Erwerbsleben vor sich haben. Frauen ab 50 Jahren stellen gegenwärtig die am schnellsten wachsende Altersgruppe unter den Erwerbstätigen im Land dar.
Die gesundheitlichen Umstellungen wirken sich dabei spürbar auf den Berufsalltag aus. Laut Miriam Stein nehmen rund 85 Prozent der Betroffenen Symptome wahr. Eine Auswertung der Krankenkasse DAK belegt zudem, dass jede dritte betroffene Frau von teils schweren beruflichen Belastungen berichtet. Dazu zählen eine verminderte Arbeitsfähigkeit, erhöhte Fehlzeiten oder vollständige Arbeitsausfälle.
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Geforderte Anpassungen am Arbeitsplatz und rechtlicher Schutz
Um Betroffene im Berufsleben zu unterstützen, verlangt das Gremium arbeitsplatzbezogene Erleichterungen. Vorgeschlagen werden unter anderem flexible Arbeitszeiten, geeignete Raumtemperaturen, ein gesicherter Toilettenzugang sowie betriebsärztliche Beratungsangebote. Diese Anpassungen sollen ausdrücklich auch Beschäftigten in Branchen ohne Homeoffice-Möglichkeit zugutekommen, darunter der Pflege, der Landwirtschaft und der Gastronomie.
Zusätzlich plädiert das Gremium für eine juristische Absicherung. Es müsse gesetzlich klargestellt werden, dass der Diskriminierungsschutz für Frauen in den Wechseljahren gilt, um Benachteiligungen im Job – wie etwa die Nichtverlängerung von Verträgen aufgrund von Wechseljahresbeschwerden – wirksam zu verhindern.
Handlungsbedarf in Ausbildung und medizinischer Forschung
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Erheblichen Nachholbedarf identifiziert das Gremium ferner im Gesundheitssystem. Wechseljahre und Menopause seien bislang weder im Medizinstudium noch in der Facharztausbildung für Gynäkologie adäquat verankert. Zudem fehlt eine eigenständige Abrechnungsziffer für die medizinische Wechseljahresberatung.
An der Berliner Charité finde laut Mandy Mangler dazu lediglich eine Vorlesung statt. Ataman verwies in diesem Kontext überspitzt darauf, dass es bei einer Betroffenheit von Männern wohl mehr Fachärzte als McDonald’s-Filialen in Deutschland gäbe.
Auf politischer Ebene stellten das unionsgeführte Gesundheitsministerium und das Forschungsministerium im Jahr 2026 erstmals Fördermittel für einen Dialogprozess bereit, die zunächst auf medizinische Vorhaben begrenzt sind.
Die Bedeutung wissenschaftlicher Aufklärung unterstreichen neuere Analysen: Eine im Fachblatt Nature publizierte Untersuchung wies hormonelle Veränderungen bereits über zehn Jahre vor der Menopause nach.
In Nature Medicine veröffentlichte Daten von über einer Million Frauen zeigten zudem, dass die hormonelle Umstellung teils 12 bis 15 Jahre vor der Menopause einsetzt und mit der letzten Blutung sprunghafte Veränderungen bei 52 von 90 Laborparametern einhergehen.
