Wartezeiten-Kluft: GKV-Patienten warten 49, PKV-Versicherte 30 Tage
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 21:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Struktur des deutschen Gesundheitssystems ist durch die Äußerungen von Bundeskanzler Merz (CDU) im September 2026 erneut in das Zentrum der politischen Diskussion gerückt.
Der Kanzler bezeichnete das Nebeneinander von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) als ein Gerechtigkeitsproblem und kündigte Reformen an. Im Kern der Debatte stehen die unterschiedlichen Wartezeiten auf Facharzttermine und die Frage, wie Entscheidungen der GKV künftig auf die PKV übertragen werden können.
Diskrepanzen bei der Terminvergabe und medizinischen Versorgung
Ein wesentlicher Auslöser der Diskussion ist die Wahrnehmung einer ungleichen Behandlung bei der Vergabe von Arztterminen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wartet rund jeder vierte Patient länger als drei Wochen auf einen Termin bei einem Facharzt.
Datenerhebungen verdeutlichen diesen Unterschied: Eine Analyse von Dieter Homburg auf Basis von Doctolib-Daten aus dem Herbst 2025 ergab, dass Privatversicherte im Schnitt knapp 30 Tage auf einen Termin warteten, während gesetzlich Versicherte 49 Tage einplanen mussten. Zudem waren in diesem Zeitraum lediglich 43,5 Prozent der Termine für GKV-Patienten freigeschaltet.
Ältere Daten einer RWI-Studie, die sich auf die Jahre 2017 und 2018 bezog, wiesen bereits ähnliche Tendenzen auf. Demnach warteten Privatversicherte durchschnittlich 12 Tage, gesetzlich Versicherte hingegen 25 Tage auf einen Facharzttermin.
Bundeskanzler Merz betonte in diesem Zusammenhang, dass ein Gerechtigkeitsproblem entstehe, wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestige, dass Privatversicherte Leistungen sofort erhielten, während gesetzlich Versicherte monatelang warten müssten.
Politische Reaktionen und Reformansätze
Der Kanzler strebt an, Entscheidungen der GKV wirkungsgleich auf die PKV zu übertragen. Das Bundespresseamt stellte jedoch klar, dass damit keine Zusammenlegung oder Abschaffung der PKV beabsichtigt sei; das bestehende System werde nicht grundsätzlich infrage gestellt.
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Unterstützung für eine stärkere Angleichung kam von der SPD und dem Sozialverband VdK. SPD-Gesundheitsexperte Pantazis begrüßte die Vorstöße und plädierte erneut für die Einführung einer Bürgerversicherung sowie einen solidarischen Ausgleich in der Pflegeversicherung.
Innerhalb der Union und von Seiten der Ärzteverbände regte sich hingegen Widerstand. CSU-Fraktionschef Holetschek warnte vor einer Überschreitung der Reformziele und sprach sich für eine bessere Patientensteuerung statt einer Aufhebung des dualen Systems aus. Auch Bundesärztekammer-Präsident Reinhardt und die Bundeszahnärztekammer warnten vor einer Infragestellung der PKV. Der PKV-Verband bezeichnete die Diskussion als Neiddebatte.
Finanzielle Bedeutung der privaten Krankenversicherung
Die wirtschaftliche Bedeutung der PKV für das deutsche Gesundheitssystem ist erheblich. Laut dem Wissenschaftlichen Institut der PKV generierten Privatversicherte im Jahr 2023 einen Mehrumsatz von 14,46 Milliarden Euro, wovon knapp 8 Milliarden Euro auf niedergelassene Ärzte entfielen. Dies liegt unter anderem daran, dass Mediziner bei Privatpatienten teilweise den zwei- bis dreifachen Gebührensatz abrechnen können.
Aktuell sind in Deutschland rund 74,5 Millionen Menschen gesetzlich versichert, während die PKV etwa 8,8 bis 9 Millionen Vollversicherte zählt. Die Zahl der Zusatzversicherungen ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen und lag zuletzt bei rund 32,2 Millionen Verträgen.
Geplante gesetzliche Neuregelungen
Unabhängig von der aktuellen Debatte stehen bereits konkrete gesetzliche Änderungen fest. Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden zum Jahr 2027 die Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte angehoben.
Ab 2027 steigen die Zuzahlungen für Medikamente von 5 auf 7,50 Euro, ab 2028 kommt ein Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten. Wer jetzt die eigene Absicherung prüft, zahlt später weniger drauf. Der kostenlose Ratgeber ordnet ein, welche Zusatzversicherungen sich 2027 noch lohnen. Zusatzversicherungs-Check jetzt sichern
So steigt der Mindestbetrag für Medikamente von 5 auf 7,50 Euro. Ab Januar 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten vorgesehen, sofern keine Ausnahmetatbestände wie Kinderbetreuung vorliegen.
Ein Gesetzentwurf zum künftigen Primärversorgungssystem wird für November 2026 erwartet. Union und SPD planen zudem ein verbindliches Steuerungssystem mit dem Hausarzt als erster Anlaufstelle, wobei eine Umsetzung erst ab 2028 wahrscheinlich ist. Das Vorhaben sieht unter anderem eine Termingarantie vor, um die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte zu reduzieren.
