Vorsorgevollmacht: Notfallordner und digitale Konten richtig regeln
18.06.2026 - 03:31:09 | boerse-global.de
Experten aus Justiz und Notariat drängen in aktuellen Informationsveranstaltungen – etwa im Juni 2026 in Mönchengladbach und Westerburg – auf individuelle Regelungen für Krankheits- oder Notfälle. Dabei stehen neben klassischen Dokumenten auch digitale Aspekte und neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Fokus.
Was eine Patientenverfügung wirklich taugt
Eine wirksame Vorsorge setzt präzise Formulierungen voraus. Der Bundesgerichtshof stellte bereits am 6. Juli 2016 klar (Az. XII ZB 61/16): Patientenverfügungen müssen hinreichend konkret sein, um im Ernstfall Bindungswirkung zu entfalten. Allgemeine Floskeln reichen nicht. Ärzte und Bevollmächtigte brauchen klare Handlungsanweisungen.
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Die Vorsorgevollmacht ergänzt die Patientenverfügung. Sie benennt eine Vertrauensperson, die bei Entscheidungsunfähigkeit rechtlich verbindlich handeln kann. Notarin Catharina von Hertzberg-Bölch und Richter Fabian Novara thematisieren regelmäßig die Abgrenzung zur gerichtlichen Betreuung. Eine gute Vollmacht macht ein Betreuungsverfahren oft überflüssig.
Digitale Vorsorge: Unterschrift per Mausklick?
Die Digitalisierung verändert auch die Vorsorge. Elektronische Dokumente sind nach § 126a BGB wirksam – entweder eigenhändig unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen. Experten raten, diese Dokumente alle zwei Jahre zu prüfen und anzupassen. Medizinischer Fortschritt oder veränderte Einstellungen machen das nötig.
Ein zentraler Baustein: die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Es informiert Gerichte und Ärzte über existierende Vorsorgedokumente. Gerade in zeitkritischen Notsituationen sichert das die Handlungsfähigkeit der Bevollmächtigten.
Neues Notvertretungsrecht: Hilfe für Ehepartner
Seit Januar 2023 greift § 1358 BGB – ein temporäres Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es erlaubt Partnern, in medizinischen Krisen kurzzeitig Entscheidungen zu treffen, auch ohne Vollmacht. Fachleute warnen jedoch: Das Gesetz ist nur eine kurzfristige Notlösung. Eine umfassende, individuell gestaltete Vorsorgevollmacht ersetzt es nicht.
Digitaler Nachlass: Wer hat die Zugangsdaten?
Ein oft unterschätzter Bereich: die Verwaltung digitaler Daten über den Tod hinaus. Der Bundesgerichtshof entschied 2018: Digitale Konten und Online-Verträge sind vererbbar. Doch Erben scheitern oft an fehlenden Zugangsdaten. Experten empfehlen eine strukturierte Nachlassliste nach den „drei Ws“:
- Wo befinden sich die Konten?
- Wie gelangt man in die Accounts?
- Was soll mit den Daten geschehen?
Für die physische Aufbewahrung empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen Notfallordner. Er sollte medizinische Unterlagen, Versicherungspolicen und Vorsorgedokumente enthalten. Feuer- und wasserdichte Behälter gelten als sicherste Lösung, ergänzt durch digitale Kopien. Von kommerziellen Nachlassverwaltern raten Fachkreise ab – etablierte rechtliche Instrumente sind der bessere Weg.
