Vorsorgevollmacht, Kammergericht

Vorsorgevollmacht: Kammergericht kippt Pflichtteil bei Treubruch

04.07.2026 - 08:40:19 | boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsentscheidungen und Steuerreformen prägen die Erb- und Vorsorgeplanung 2026. Der Artikel fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Vorsorgevollmacht & Testament 2026: Neue Urteile und Steuerregeln
Vorsorgevollmacht - Eine Hand unterschreibt ein wichtiges Dokument mit einem Füllfederhalter, umgeben von weiteren Rechtsdokumenten und Lesebrille. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und Steuerregeln verändern die Anforderungen.

Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht? Die Unterschiede

Viele verwechseln die beiden Vollmachtsformen. Dabei gibt es klare Unterschiede: Eine Generalvollmacht gilt sofort und deckt alle Rechtsgeschäfte ab. Eine Vorsorgevollmacht tritt dagegen meist erst bei Geschäftsunfähigkeit in Kraft. Sie lässt sich zudem gezielt auf bestimmte Bereiche beschränken.

Wer Immobiliengeschäfte plant, muss zur notariellen Beurkundung. Das schreibt § 311b BGB vor. Die Kosten liegen zwischen 60 und 300 Euro. Beide Vollmachten lassen sich jederzeit widerrufen – solange der Aussteller noch geschäftsfähig ist.

Wenn Bevollmächtigte das Vertrauen missbrauchen

Das Kammergericht Berlin hat Anfang Juli 2026 klargestellt: Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen schädigt, kann seinen Pflichtteil verlieren. Ein konkretes Urteil zeigt die Härte: Ein Bevollmächtigter hatte eigenmächtig eine Grundschuld auf die Immobilie der Erblasserin eintragen lassen.

Das Gericht entschied: Schon eine solche Treuepflichtverletzung reicht aus – ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung. Der Pflichtteil, normalerweise die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, kann dann entfallen.

Gemeinschaftliche Testamente: Mehr Flexibilität bei Schicksalsschlägen

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Das Kammergericht Berlin hat klargestellt: Wer als Bevollmächtigter das Vermögen schädigt, kann seinen Pflichtteil verlieren. Der Report zeigt, wie Sie solche Treuepflichtverletzungen rechtssicher dokumentieren und den Pflichtteilsentzug gestalten. Jetzt kostenlosen Report anfordern

Das Oberlandesgericht Köln (Az. 2 W 169/25) stärkt die Anpassungsfähigkeit gemeinschaftlicher Testamente. Ein überlebender Ehegatte darf ein gemeinsames Testament einseitig ändern, wenn ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils eine schwere Behinderung erleidet.

Konkret: Die Errichtung eines Behindertentestaments wurde für zulässig erklärt. Es entspreche dem hypothetischen Willen der Eheleute. So bleibt die Versorgung des behinderten Kindes gesichert, ohne dass staatliche Träger den Nachlass schmälern.

Steuern sparen bei der Vermögensübertragung

Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer bleiben 2026 stabil. Kinder erben pro Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei, Ehegatten sogar 500.000 Euro. Bei steigenden Immobilienwerten werden Steuervermeidungsstrategien wichtiger.

Das Familienheimprivileg (§ 13 ErbStG) erlaubt die steuerfreie Übertragung von Wohnraum bis 200 Quadratmeter – vorausgesetzt, die Erben nutzen die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst. Experten raten zu Schenkungen unter Ausnutzung der Zehnjahresfrist oder zur Vereinbarung von Nießbrauch- und Wohnrechten. Das senkt die Steuerlast bei größeren Vermögen.

Neue Regeln für Steuerberatung und Arbeitsrecht

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Steigende Immobilienwerte machen die Steuerplanung bei der Vermögensübertragung immer wichtiger. Der Report erklärt, wie Sie mit Nießbrauch, Wohnrechten und Schenkungen unter Ausnutzung der Zehnjahresfrist die Steuerlast senken. Steuer-Sparstrategien jetzt sichern

Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 weitere Reformen beschlossen. Das Neunte Gesetz zur Modernisierung des Steuerberatungsrechts ändert die Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Nun ist das Signing vor dem Closing für die steuerliche Anzeige maßgeblich.

Auch im Arbeitsrecht gibt es Neuerungen: Die telefonische Krankschreibung wurde abgeschafft. Stattdessen gilt eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Gleichzeitig wurden sachgrundlose Befristungen auf bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen erweitert.

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