Vorsorgeregister, Digitale

Vorsorgeregister: Digitale Kopien von Vollmachten ab 1. Oktober hinterlegbar

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 1. Oktober 2026 können zertifizierte Stellen Scans von Vorsorgedokumenten im Register hinterlegen; ein privater Upload ist nicht vorgesehen.

Vorsorgeregister speichert ab Oktober digitale Dokumentenkopien
Ein heller, moderner Krankenhausflur bei Tageslicht mit Fokus auf die Architektur und eine ruhige, sterile Atmosphäre. Illustration mit AI erstellt.

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) erfährt eine funktionale Erweiterung, die die Verfügbarkeit von Vorsorgedokumenten in medizinischen Krisensituationen verbessern soll.

Ab dem 1.10.2026 können auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger digitale Kopien von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen im Register hinterlegt werden. Grundlage hierfür ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), die zu diesem Datum in Kraft tritt.

Erweiterte Zugriffsmöglichkeiten für medizinische Notfälle

Die Neuerung zielt darauf ab, den erklärten Willen von Personen in Situationen, in denen sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, schneller und zuverlässiger zugänglich zu machen.

Bisher fungierte das ZVR primär als Verzeichnis darüber, ob und wo entsprechende Dokumente existieren. Durch die Hinterlegung von Scans können behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte künftig im akuten Notfall unmittelbar auf die Inhalte der Dokumente zugreifen.

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Diese digitale Verfügbarkeit soll dazu beitragen, dass die Wünsche der Betroffenen ohne Zeitverzögerung berücksichtigt werden können. Zudem ist beabsichtigt, durch den direkten Nachweis einer bestehenden Vollmacht die Bestellung gesetzlicher Betreuer durch die Gerichte zu vermeiden, sofern eine private Vorsorge bereits vorliegt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die bloße Existenz eines Scans im Register zunächst keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Gültigkeit einer Vollmacht gibt. Als weiterführende Maßnahme ist hierfür die Anbindung an ein spezielles elektronisches Vollmachtsregister vorgesehen.

Regularien für die Hinterlegung und institutionelle Schnittstellen

Der Prozess der Dokumentenhinterlegung ist an spezifische formale Voraussetzungen gebunden. Ein eigenständiger Upload durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Stattdessen erfolgt die Übermittlung der Scans ausschließlich über zertifizierte institutionelle Nutzer. Zu diesem Kreis gehören Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsbehörden sowie Betreuungsvereine.

Ein wichtiger Sonderfall betrifft das Ehegattennotvertretungsrecht. Während allgemeine Vorsorgedokumente digital hinterlegt werden können, sind Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht von dieser neuen Scan-Hinterlegung ausgenommen. Das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht erlaubt Ehegatten in medizinischen Notsituationen die gegenseitige Vertretung für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten, sofern kein expliziter Widerspruch vorliegt oder keine andere Vorsorge getroffen wurde.

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Gebührenstruktur und statistische Entwicklung des Registers

Für die Nutzung des Registers fallen festgesetzte Gebühren an. Eine Online-Registrierung unter Nutzung des Lastschriftverfahrens kostet einmalig 20,50 Euro. Für die Eintragung jeder weiteren Vertrauensperson wird beispielhaft ein Betrag von 3,50 Euro erhoben. Wer einen Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht registrieren möchte, zahlt hierfür eine einmalige Gebühr von 17 Euro.

Die Bedeutung des seit 2003 von der Bundesnotarkammer betriebenen Registers ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Mitte 2026 waren fast 7,1 Millionen Menschen im Zentralen Vorsorgeregister verzeichnet.

Die Relevanz für die Justiz belegen die Zahlen für das Jahr 2025: In diesem Zeitraum verzeichneten die Betreuungsgerichte knapp 163.000 Abfragen beim ZVR. In rund 9.900 Fällen konnte dabei ein passender Registereintrag identifiziert werden, was die Grundlage für weitere rechtliche oder medizinische Entscheidungen bildete.

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