Von der Leyen kündigt EU Kids Act an: Strenge Altersregeln für Plattformen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission will die Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche grundlegend beschränken. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihrer State-of-the-Union-Rede in Straßburg einen entsprechenden Gesetzentwurf an, der die Einrichtung von Social-Media-Accounts für Kinder unter 13 Jahren in allen 27 Mitgliedstaaten untersagt.
Während die vollständige Vorlage des Vorhabens für Donnerstag, den 17.09.2026, angesetzt ist, rechnen Branchenjuristen mit einem längeren Gesetzgebungsprozess, der eine verbindliche Umsetzung voraussichtlich bis 2029 erwarten lässt.
Gestaffelte Vorgaben von Chatbots bis zu Mini-Konten
Das unter dem Namen EU Kids Act firmierende Gesetzespaket sieht ein mehrstufiges Modell vor, das weit über herkömmliche Plattformen hinausreicht. Aus Kommissionsdokumenten geht hervor, dass die Regulierungen neben sozialen Netzwerken auch Video-Sharing-Dienste, KI-Chatbots sowie Online-Spiele für Nutzer unter 15 Jahren erfassen sollen.
Der Entwurf unterteilt den Zugang in feste Altersgruppen: Kindern unter 3 Jahren soll der Zugriff gänzlich verwehrt bleiben. Für die Altersgruppe von 3 bis 12 Jahren sind ausschließlich elternkontrollierte, kindgerechte Dienste vorgesehen. Jugendliche im Alter von 13 bis unter 15 Jahren sollen künftig nur noch elternüberwachte Mini-Accounts mit stark eingeschränkten Funktionen nutzen dürfen.
Für diese Konten gilt zudem ein striktes Nutzungslimit von maximal 1 Stunde täglich. Erst ab einem Alter von 15 Jahren ist die Erstellung eigenständiger Accounts vorgesehen, wobei für 15- bis 18-Jährige spezifische Safe-Design-Pflichten greifen sollen, die Plattformbetreiber zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen anhalten.
Pflichten zur Altersprüfung und Bann für Endlos-Scrollen
Die EU-Kommission plant, Social-Media-Accounts für Kinder unter 13 Jahren zu verbieten — und für 13- bis 15-Jährige nur noch elternüberwachte Mini-Accounts mit maximal einer Stunde täglich vorzusehen. Was das konkret für Ihren Familienalltag heißt, fasst unser kostenloser Leitfaden zusammen. Kostenlosen Familien-Leitfaden anfordern
Um die Einhaltung der Altersgrenzen zu garantieren, formulierte die Brüsseler Behörde am 16.09.2026 konkrete Auflagen für die Digitalwirtschaft. So sollen Online-Plattformen zu verlässlichen Altersverifikationssystemen verpflichtet werden. Zur Deckung der Kontroll- und Durchsetzungskosten sieht das Gesetzesvorhaben zudem eine behördliche Aufsichtsgebühr für die Anbieter vor.
Ebenfalls am 16.09.2026 wurde bekannt, dass der Entwurf ein Verbot suchtfördernder Mechanismen vorsieht. Design-Elemente wie automatisches Weiterscrollen und automatische Benachrichtigungen sollen für jüngere Nutzer untersagt werden.
Als Begründung für die regulatorischen Eingriffe verweist die Kommission auf wachsende psychische Risiken für Heranwachsende. Einer Eurobarometer-Erhebung zufolge verbringen Teenager in der Europäischen Union an Schultagen durchschnittlich 4,5 Stunden online.
Zeitplan und parlamentarische Hürden bis 2029
Die offizielle Präsentation des EU Kids Act erfolgt durch Ursula von der Leyen gemeinsam mit der zuständigen EU-Kommissarin Henna Virkkunen. Mit der Vorstellung des Textes beginnt jedoch erst der formelle Gesetzgebungsprozess.
EU-Teenager sind an Schultagen durchschnittlich 4,5 Stunden online — Tendenz ungebrochen. Der geplante EU Kids Act will gegensteuern, doch bis zur Umsetzung dauert es voraussichtlich bis 2029. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie schon heute klare Regeln für Social Media und KI-Chatbots in Ihrer Familie aufstellen. Familien-Medienplan jetzt herunterladen
Der Vorschlag muss nun von den 27 Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union sowie vom Europäischen Parlament beraten und abgestimmt werden. Juristen der Kanzlei Ashurst Perkins Coie gehen davon aus, dass die Verhandlungen und die anschließenden Übergangsfristen für die Plattformbetreiber erhebliche Zeit in Anspruch nehmen werden.
Bis zur vollständigen rechtlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten sei daher voraussichtlich erst bis zum Jahr 2029 zu rechnen. Dennoch markiert die Initiative einen der bisher weitreichendsten Versuche, die digitale Souveränität von Erziehungsberechtigten und den Schutz Minderjähriger auf europäischer Ebene einheitlich festzuschreiben.
