Vollmachten bei Demenz: OLG Hamm verhandelt 767.080-Euro-Fall
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der rechtliche Streit um die korrekte Handhabung von Vermögenswerten bei pflegebedürftigen Personen erreicht eine neue Instanz. Im Fokus steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Bevollmächtigte über Immobilienbesitz verfügen dürfen, wenn beim Vollmachtgeber eine Demenzerkrankung vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft Essen verfolgt in diesem Zusammenhang weiterhin den Vorwurf des Betrugs und hat gegen eine Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt, um eine gerichtliche Hauptverhandlung zu erzwingen.
Hintergrund der Immobilienverkäufe und finanzielle Tragweite
Den Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung bilden Transaktionen, die bereits längere Zeit zurückliegen. Die Staatsanwaltschaft Essen wirft der Tochter des verstorbenen Sportmanagers Rudi Assauer, Bettina Michel, sowie einer ehemaligen Privatsekretärin vor, im Jahr 2012 zwei Immobilien veräußert zu haben. Der Verkaufserlös für diese Objekte belief sich laut den Ermittlungsbehörden auf insgesamt 767.080 Euro.
Der Kern des Vorwurfs liegt in der behaupteten Unwirksamkeit der verwendeten Vollmachten. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Vollmachten zum Zeitpunkt der Immobilienverkäufe aufgrund des Gesundheitszustands des Eigentümers nicht mehr rechtsgültig waren.
In Fällen von fortgeschrittener Demenz stellt sich regelmäßig die Frage der Geschäftsfähigkeit, was unmittelbare Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Stellvertretungshandlungen im Rechtsverkehr hat. Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Einschätzung fest, dass die Beschuldigten ihre Befugnisse überschritten haben könnten, was den Tatbestand des Betrugs erfüllen würde.
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Verfahrensstand und die Rolle des Oberlandesgerichts
Nachdem das zuständige Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, hat die Behörde am 30. August 2026 Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht.
Mit diesem Schritt wird das Verfahren nun an das Oberlandesgericht (OLG) Hamm übertragen. Die Richter am OLG müssen nun prüfen, ob die Beweislage für die Eröffnung eines Hauptverfahrens ausreicht oder ob die Einschätzung des Landgerichts, die Anklage nicht zuzulassen, Bestand hat.
Dieser prozessuale Zwischenschritt verdeutlicht die Komplexität von Ermittlungen im Bereich des Erbrechts und der Vermögenssorge. Oftmals steht die Staatsanwaltschaft vor der Herausforderung, rückwirkend medizinische Gutachten und Zeugenaussagen so zu bewerten, dass sie den strengen Anforderungen eines Strafprozesses genügen.
Die Beschwerde vom 30. August 2026 zeigt jedoch, dass die Ermittler die Vorwürfe als hinreichend substantiiert betrachten, um eine Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz herbeizuführen.
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Rechtliche Anforderungen an die Wirksamkeit von Vollmachten
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Absicherung von Vermögenswerten im Alter auf. Experten für Erbrecht und Vorsorge weisen regelmäßig darauf hin, dass Vollmachten präzise formuliert und im Idealfall notariell beurkundet sein sollten, um spätere Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Handlungen zu vermeiden.
Besonders kritisch wird die Situation bewertet, wenn Bevollmächtigte Transaktionen in eigenem Namen oder zugunsten Dritter vornehmen, während der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, die Vorgänge zu überwachen. Die Staatsanwaltschaft Essen sieht in dem Verkauf der Immobilien für 767.080 Euro eine Handlung, die ohne wirksame Legitimationsgrundlage erfolgt sei.
Sollte das OLG Hamm der Beschwerde stattgeben, könnte der Prozess detaillierte Einblicke in die Anforderungen an die Dokumentation der Geschäftsfähigkeit bei Immobiliengeschäften liefern. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch ein Gericht gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
