Videosprechstunde in der Apotheke: Neuer Service ab Juli
13.05.2026 - 09:52:09 | boerse-global.deAb dem 1. Juli 2026 können Patienten in deutschen Apotheken per Video mit Ärzten sprechen. Der Service richtet sich vor allem an Menschen mit chronischen Erkrankungen und komplexen Medikamentenplänen.
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Der Bundesverband der Apothekerverbände (ABDA) gab am 8. Mai bekannt, dass eine neue Vereinbarung mit den Krankenkassen den Weg für die sogenannte „begleitete Telemedizin“ freimacht. Das Modell ist ein Meilenstein für die digitale Gesundheitsversorgung: Apotheken werden zu professionellen Anlaufstellen für Video-Sprechstunden – und das ausgerechnet dort, wo viele Patienten ohnehin regelmäßig vorbeikommen.
Die Grundlage dafür liefert das 2024 verabschiedete Digitalgesetz (DigiG), das die Lücke zwischen digitaler Medizin und lokaler Erreichbarkeit schließen soll.
Vergütung und Ablauf der neuen Leistung
Ein zentraler Punkt der Einführung ist die geklärte Vergütung. Apotheken erhalten für jede begleitete Telemedizin-Sitzung im ersten Jahr eine Pauschale von 30 Euro. Dieser Betrag sinkt in jährlichen Schritten und liegt ab Juli 2029 bei 21,50 Euro. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Juni 2027.
Der Service ist klar strukturiert: Der Apotheker führt eine Voruntersuchung durch, bereitet den Patienten auf das Videogespräch vor und stellt einen abgeschirmten Raum mit der nötigen Technik bereit. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) betont, dass dieses Modell die zentrale Rolle der Apotheken in der modernen Gesundheitsversorgung unterstreiche – vor allem für Menschen, die mit digitalen Angeboten zu Hause überfordert seien.
Die Vereinbarung liegt dem Bundesgesundheitsministerium zur endgültigen Genehmigung vor. Branchenexperten rechnen nicht mit Einwänden, da der Schritt zur Strategie „Gemeinsam Digital 2026“ passt. Besonders in ländlichen Regionen, wo der Weg zum Facharzt oft weit ist, könnte der Service eine echte Lücke schließen.
Hilfe für chronisch Kranke und Schmerzpatienten
Die Einführung der Apotheken-Videosprechstunde dürfte vor allem Patienten mit chronischen Schmerzen und entzündlichen Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis zugutekommen. Diese Gruppen benötigen regelmäßige Kontrollen und oft komplexe Therapien mit Biologika oder langfristigen Schmerzmitteln.
Die medizinische Notwendigkeit ist groß: Eine retrospektive Analyse vom September 2024 zeigte, dass die stationäre Schmerzbehandlung in den frühen 2020er-Jahren deutlich zurückging, was zu einer weit verbreiteten Unterversorgung mit Schmerzmitteln führte. Der neue Service schafft hier eine digitale Brücke zum Spezialisten – direkt aus der Apotheke.
Ergänzend profitieren die Apotheken von der seit Oktober 2025 verpflichtenden elektronischen Patientenakte (ePA). Mit diesen Daten können Apotheker erweiterte Medikationschecks für Patienten mit Mehrfachverordnungen durchführen. Die Möglichkeit, diese Checks per Video direkt mit dem Arzt abzustimmen, soll unerwünschte Arzneimittelwirkungen reduzieren.
Streit um die „Apotheke light“
Trotz der Fortschritte bei der Digitalisierung bleibt der Berufsstand tief gespalten. In einer Stellungnahme vor dem Bundestag am 2. März 2026 sprach sich die ABDA vehement gegen bestimmte Aspekte des Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) aus.
Der zentrale Streitpunkt: das Modell der „Apotheke ohne anwesenden Apotheker“, auch „Apotheke light“ genannt. Dieser Vorschlag würde es Filialapotheken erlauben, mit pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAs) vor Ort zu arbeiten, während der approbierte Apotheker nur per Video zugeschaltet ist. Die Berufsverbände argumentieren, dass die physische Anwesenheit eines Apothekers für die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung unerlässlich sei.
Bereits auf dem Deutschen Apothekertag 2025 verabschiedeten die Delegierten eine Resolution gegen die Verwässerung der Berufsstandards. Ihre Botschaft: Die begleitete Telemedizin sei ein wertvolles Werkzeug für die Arzt-Patienten-Kommunikation – aber kein Freibrief, um die Präsenzpflicht des Apothekers auszuhebeln. Die Debatte zeigt das heikle Gleichgewicht zwischen technologischem Fortschritt und bewährten klinischen Standards.
Stand der Digitalisierung in der Praxis
Die Verbreitung von Videosprechstunden in Deutschland ist uneinheitlich. Eine Studie vom Mai 2025 ergab, dass rund 15,5 Prozent der Internisten – die häufig chronisch-entzündliche Erkrankungen behandeln – Videosprechstunden anbieten. Damit liegen sie deutlich über dem Durchschnitt aller Fachrichtungen von etwa sechs Prozent.
Die Zurückhaltung vieler Ärzte hat oft technische und bürokratische Gründe. Eine Umfrage unter Rheumatologen aus dem Jahr 2022 zeigte: 70 Prozent der Befragten verfügten nicht über die nötige Hardware für hochwertige Videogespräche. Viele nannten die unzureichende Vergütung als Haupthindernis. Die neue 30-Euro-Pauschale für Apotheken soll diese Hürde nun umgehen – indem sie die technische Ausstattung vom Arztzimmer in die Apotheke verlagert.
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Bis 2027 soll zudem der standardisierte Datenaustausch zwischen der Telematikinfrastruktur (TI) der Apotheken und den Arztpraxen vollständig umgesetzt sein. Diese Interoperabilität gilt als entscheidend für hybride Versorgungsmodelle, bei denen sich physische und digitale Leistungen ergänzen.
Ausblick: Die Apotheke als Gesundheits-Hub
Mit dem Starttermin am 1. Juli rückt die praktische Umsetzung in den Fokus. Das Bundesgesundheitsministerium setzt weiter auf einen Digital-first-Ansatz und sieht die Apotheke der Zukunft als Hightech-Gesundheitszentrum.
Ob die Initiative Erfolg hat, hängt maßgeblich von der Akzeptanz der Patienten und der Investitionsbereitschaft der Apotheken ab. Die anfängliche Vergütung soll als Anreiz für Early Adopter dienen. Dass die Sätze bis 2029 schrittweise sinken, zeigt: Die Politik erwartet, dass der Service zur Routine wird – kosteneffizient und flächendeckend.
Für Patienten mit chronischen Schmerzen und Entzündungen bedeutet der Schritt vor allem eines: häufiger professionelle Betreuung ohne weite Anfahrtswege. Ein neues Kapitel für die ambulante Versorgung im digitalen Zeitalter.
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