Vermögenswirksame, Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen: 20 Mio. Arbeitnehmer lassen Zuschüsse liegen

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Millionen Beschäftigte könnten VL nutzen, doch viele verzichten darauf. ETF-Sparpläne zeigen im Vergleich höhere mögliche Endbeträge.
Ein minimalistischer Arbeitsplatz mit einem hölzernen Schreibtisch, einer kleinen Pflanze und einem leeren Notizbuch bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

In Deutschland verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte über einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Dennoch verdeutlichen aktuelle Marktbetrachtungen eine erhebliche Nutzungslücke: Ein großer Teil der Berechtigten lässt diese finanziellen Zuschüsse bislang ungenutzt.

Schätzungen zufolge macht lediglich etwa jeder zweite Arbeitnehmer von seinem Recht Gebrauch, die Gelder aktiv abzurufen und in den persönlichen Vermögensaufbau zu integrieren.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderstruktur

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht in Deutschland nicht. Die konkrete Regelung erfolgt stattdessen über den jeweiligen Tarifvertrag oder den individuellen Arbeitsvertrag. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, zahlt der Arbeitgeber monatliche Beträge, die sich üblicherweise in einer Spanne zwischen 6 Euro und 40 Euro bewegen.

Der gesetzliche Höchstbetrag für diese Leistungen liegt bei 40 Euro pro Monat, was einer jährlichen Summe von maximal 480 Euro entspricht. Über eine reine Ansparphase von sechs Jahren summieren sich allein die Arbeitgeberzuschüsse auf rund 2.900 Euro.

Zusätzlich zu den Arbeitgeberanteilen können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren. Seit dem Jahr 2024 gelten hierfür erweiterte Einkommensgrenzen: Die Zulage kann beansprucht werden, wenn das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro bei Singles beziehungsweise 80.000 Euro bei Verheirateten oder gemeinsam veranlagten Paaren nicht überschreitet.

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Vergleich der Anlageformen und Renditechancen

Die Wahl des Anlageprodukts hat maßgeblichen Einfluss auf das Endergebnis nach der gesetzlich vorgesehenen Laufzeit. Ein typischer ETF-VL-Vertrag umfasst eine Einzahlungsphase von sechs Jahren, gefolgt von einer einjährigen Haltefrist, was eine Gesamtlaufzeit von sieben Jahren ergibt. Ein Einstieg ist bereits ab einer Sparrate von 25 Euro möglich.

Vergleichende Berechnungen bei einer monatlichen Einzahlung von 40 Euro über sieben Jahre zeigen deutliche Unterschiede in der Kapitalentwicklung:
- Ein Banksparplan mit einer Verzinsung von 1,5 Prozent pro Jahr erreicht ein Endkapital von rund 3.020 Euro.
- Ein Bausparvertrag mit einer Verzinsung von zirka 0,5 Prozent pro Jahr führt zu einem Ergebnis von etwa 2.900 Euro.
- Eine Anlage in ETFs mit einer angenommenen Rendite von 6,0 Prozent pro Jahr resultiert in einem Kapital von rund 3.700 Euro.
- Bei einer Renditeerwartung von 6,5 Prozent pro Jahr steigt der Betrag auf zirka 3.680 Euro.

Langfristige historische Daten globaler Aktienindizes weisen über längere Zeiträume Renditen von 6 bis 8 Prozent pro Jahr auf. Bei einer Anlage in ETFs oder Fonds gewährt der Staat zudem eine Zulage von 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, was bis zu 80 Euro (beziehungsweise 160 Euro bei Zusammenveranlagung) entspricht. Beim Bausparen liegt die Förderung hingegen bei lediglich 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich, woraus ein Höchstbetrag von 43 Euro resultiert.

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Langfristige Perspektiven des Vermögensaufbaus

Der Zinseszinseffekt entfaltet insbesondere über längere Zeiträume eine erhebliche Wirkung. Berechnungen verdeutlichen, dass eine monatliche Sparrate von 40 Euro bei einer Verzinsung von 5 Prozent pro Jahr nach 15 Jahren zu einem Kapital von rund 10.000 Euro führt. Davon entfallen etwa 3.800 Euro auf den reinen Wertzuwachs.

Betrachtet man eine vollständige Erwerbsbiografie von 40 Jahren, könnte bei einer durchschnittlichen Rendite von 7 Prozent pro Jahr und einer gleichbleibenden monatlichen Einzahlung von 40 Euro ein Endkapital von rund 103.000 Euro erzielt werden. Diese Zahlen unterstreichen die Relevanz einer frühzeitigen und konsequenten Nutzung der arbeitgeberfinanzierten Sparzulagen für die private Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau.

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