Vermögensteuer: DIW fordert 2% auf Vermögen über 20 Millionen Euro
06.06.2026 - 13:52:02 | boerse-global.de
Wer nicht rechtzeitig plant, verliert bares Geld.
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Familienheim: Sechs Monate Zeit für den Einzug
Das Finanzgericht München hat die Regeln für die Steuerbefreiung beim selbstgenutzten Familienheim verschärft. Ziehst du nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ein, entfällt die Steuerbefreiung – es sei denn, du kannst nachweisen, dass dich keine Schuld an der Verzögerung trifft. Als „unverzüglich“ gilt ein Einzug innerhalb von sechs Monaten. Wer später kommt, muss gute Gründe haben.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied parallel: Werden Lebenssachverhalte mehrfach besteuert, sind die Bescheide nicht automatisch nichtig. Es handelt sich um einen korrigierbaren Fehler.
Und das Oberlandesgericht Frankfurt stellte klar: Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf einen öffentlich bestellten Sachverständigen, wenn bereits eine amtliche Schätzung vorliegt.
Rekordvermögen, aber Beratungslücke
Die Zahl der Millionäre in Deutschland stieg 2024 um 11,1 Prozent, ihr Gesamtvermögen kletterte um 12,7 Prozent auf einen neuen Rekord. Doch die Beratungsqualität hinkt hinterher: Nur ein Bruchteil der Wohlhabenden fühlt sich nahtlos betreut.
Bis 2030 stehen rund 186.000 Unternehmensnachfolgen an. Fachleute warnen vor schleichendem Wertverlust, wenn Ziele, Rollen und Governance ungeklärt bleiben.
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Ein Praxisbeispiel aus der Landwirtschaft zeigt, wie es anders geht: In Nordrhein-Westfalen verzichtete man auf Nießbrauchsrechte und übergab den Hof sofort an die nächste Generation. Eine Reallast sichert die Altenteiler ab. Externe Beratung gilt hier als entscheidend für die Konfliktvermeidung.
Streit um neue Vermögenssteuern
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) fordert eine Vermögensteuer von zwei Prozent auf Nettovermögen über 20 Millionen Euro. Das könnte jährlich 42 Milliarden Euro bringen. Die Gewerkschaften gehen noch weiter und fordern niedrigere Freibeträge und höhere Sätze.
Ökonomen des DIW legten zudem einen Sparvorschlag vor: Subventionen abbauen, den Spitzensteuersatz auf 46 Prozent erhöhen – das ergäbe rund 181 Milliarden Euro jährlich.
Die schwarz-rote Koalition plant derweil eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Einig ist man sich bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Die Union schlägt vor: Spitzensteuersatz ab 85.000 Euro, Reichensteuersatz ab 210.000 Euro.
Pflege, Rente und Vorsorge: Das ändert sich
Der Entwurf zum Pflegeneunordnungsgesetz will die Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt abschaffen. Kinder könnten künftig schon bei niedrigeren Einkommen für Pflegeheimkosten ihrer Eltern herangezogen werden.
Ab Januar 2027 kommt die Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder werden drei Entgeltpunkte angerechnet. Die Auszahlung startet 2028 rückwirkend für 2027.
Ebenfalls ab 2027: Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird für Selbstständige und Freiberufler geöffnet.
Zum 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig und rückwirkend aufheben. Das sichert Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten oder Reha-Leistungen.
DAX-Konzerne unter Druck
Die Pensionsverpflichtungen der Großunternehmen steigen. Wegen sinkender Rechnungszinse im Frühjahr 2026 kletterten die Verpflichtungen der DAX-Konzerne auf über 428 Milliarden Euro. Das setzt den Ausfinanzierungsgrad der betrieblichen Altersvorsorgesysteme massiv unter Druck.
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