Kommerzielle, Plattformen

vdek fordert ePA-App-Monopol: Kommerzielle Plattformen sollen außen vor bleiben

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Verband will Kassen-Apps als zentralen digitalen Versorgungseinstieg gesetzlich verankern und Standards mit der Ärzteschaft erarbeiten.
Moderner, heller Flur in einem medizinischen Versorgungszentrum mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) drängt auf eine eindeutige Weichenstellung beim digitalen Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland. Die Organisation fordert ein Monopol für die Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA) der Krankenkassen und spricht sich für den Ausschluss kommerzieller Plattformanbieter aus.

Wie das Fachportal apotheke-adhoc.de am 28. Oktober 2026 berichtete, soll der Weg von Patienten in das Versorgungssystem nach den Vorstellungen des Verbands klar geordnet werden.

Gesetzliche Verankerung über das GeDIG gefordert

Als zentrales Steuerungsinstrument für den digitalen Versorgungseinstieg sieht der vdek das geplante Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) der Bundesregierung. Über dieses Gesetzesvorhaben solle der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um den Einstieg über die Kassenlösungen verbindlich festzuschreiben.

Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, verwies darauf, dass ein einheitlicher Zugang über die ePA-App unter anderem dazu dienen soll, bestehende Wartezeiten auf Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten spürbar zu verkürzen. Durch das System solle die Vergabe von Terminen künftig gezielt nach dem tatsächlichen Bedarf sowie der medizinischen Dringlichkeit erfolgen.

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Vermeidung von Doppelstrukturen durch Bündelung

Um Parallelstrukturen im Gesundheitswesen abzuwenden, plädiert Elsner dafür, sämtliche relevanten Funktionen in einer einzigen Anwendung zu konzentrieren. Die ePA-App solle alle wesentlichen Schritte von der Ersteinschätzung der Beschwerden über die direkte Terminbuchung und die elektronische Überweisung bis hin zur Handhabung des E-Rezepts abbilden.

Ein wesentlicher Vorteil dieser Architektur liege im Zugriff auf bereits hinterlegte Gesundheitsdaten. Über die ePA-App sollen relevante Informationen wie bereits erfasste Befunde und die Medikationsliste direkt nutzbar sein. Ab dem Jahr 2027 soll darüber hinaus der bundesweite Medikationsplan über die Applikation eingebunden werden.

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Abstimmung der Ersteinschätzung mit der Ärzteschaft

Bei der Ausgestaltung der vorgeschalteten Schritte setzt der Verband auf eine enge Kooperation mit niedergelassenen Medizinern. Die konkreten Vorgaben und Standards zur digitalen Ersteinschätzung wollen die Krankenkassen gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickeln. Zudem stellte der Verband klar, dass die eigentliche Behandlung auch im Rahmen eines digitalisierten Versorgungseinstiegs unverändert eine rein ärztliche Aufgabe bleibt.

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