Urheberrecht: Carlsen-Verlag klagt gegen OpenAI wegen ChatGPT
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 13:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer bedeutenden rechtlichen Auseinandersetzung um geistiges Eigentum im Zeitalter Künstlicher Intelligenz haben der Hamburger Carlsen-Verlag, der Autor Marc-Uwe Kling sowie die Illustratorin Astrid Henn juristische Schritte gegen OpenAI eingeleitet.
Die Klage wegen Urheberrechtsverletzungen am populären Kinderbuch „Das NEINhorn“ wurde beim Landgericht München I eingereicht. Die Vorwürfe richten sich explizit gegen OpenAI Ireland Ltd., die europäische Vertretung des US-amerikanischen Unternehmens hinter dem Chatbot ChatGPT.
Der Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt in der Art und Weise, wie ChatGPT mit dem geschützten Material des im Jahr 2019 erschienenen Werkes umgeht.
Die Kläger werfen dem System vor, Geschichten und Illustrationen zu erzeugen, die eine unzulässige Ähnlichkeit zum Original aufweisen. Dabei gehe es nicht nur um textliche Übereinstimmungen, sondern auch um die visuelle Gestaltung, die maßgeblich durch die Arbeit der Illustratorin Astrid Henn geprägt wurde und durch die KI nachempfunden werde.
Vorwurf der Fälschung von Verlagsangaben und Kennzeichnungen
Ein besonders schwerwiegender Punkt der Klageschrift betrifft die Erstellung von Druckvorlagen durch die Künstliche Intelligenz. Laut den vorliegenden Informationen biete ChatGPT Dokumente an, die für den Druck vorgesehen seien und dabei missbräuchlich das offizielle Logo des Carlsen-Verlags verwendeten. Darüber hinaus generiere das System gefälschte Bestellnummern sowie manipulierte ISBN-Kennzeichnungen (International Standard Book Number).
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Diese Praxis wird von den Klägern als weitreichende Verletzung ihrer Rechte gewertet. Durch die Verwendung offizieller Verlagsmerkmale und technischer Buchkennungen werde der Eindruck erweckt, es handele sich um autorisierte Produkte des Carlsen-Verlags.
Die Kombination aus inhaltlicher Imitation und der Verwendung formaler Verlagsidentitäten stellt nach Ansicht der Beteiligten eine neue Eskalationsstufe im Konflikt zwischen Urhebern und KI-Entwicklern dar.
Strategische Unterstützung durch die Bonnier Verlagsgruppe
Dass die Klage in München und gegen die irische Tochtergesellschaft von OpenAI eingereicht wurde, unterstreicht die Relevanz des europäischen Rechtsraums für derartige Grundsatzentscheidungen.
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Der Carlsen-Verlag agiert in diesem Verfahren nicht allein, sondern wird von der Bonnier Verlagsgruppe unterstützt, zu der das Hamburger Unternehmen gehört. Dies verdeutlicht die branchenübergreifende Bedeutung des Falls, da das Verfahren als richtungsweisend für den Schutz von Autorenrechten gegenüber generativen KI-Modellen angesehen wird.
Branchenbeobachter verfolgen den Fall mit großem Interesse, da er klären könnte, inwieweit KI-Modelle geschützte Inhalte für die Generierung neuer, aber stark angelehnter Werke nutzen dürfen. Das Kinderbuch „Das NEINhorn“ gilt seit seiner Veröffentlichung vor einigen Jahren als eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Werke im Portfolio des Verlags, was die Relevanz des Schutzes gegen unautorisierte KI-Reproduktionen zusätzlich unterstreicht.
