Unverheiratete Partner: Nur 20.000 Euro Freibetrag im Erbfall
15.06.2026 - 20:20:44 | boerse-global.de
Ohne Testament greifen Automatismen, die den Wünschen der Erblasser oft komplett widersprechen.
Was viele Deutsche beim Thema Erben falsch machen, führt oft zu unnötigen Belastungen für die Hinterbliebenen. Dieser kostenlose Report zeigt, welche Fehler beim Testament häufig gemacht werden und wie Sie diese rechtssicher vermeiden. Kostenlosen Report zu Testaments-Fehlern herunterladen
Die größten Fallstricke der gesetzlichen Regelung
Die gesetzliche Erbfolge ist strikt: Erben erster Ordnung sind die Kinder zu gleichen Teilen. In der zweiten Ordnung folgen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Ein massives Problem: Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben gar kein gesetzliches Erbrecht.
Auch steuerlich sieht es düster aus für unverheiratete Partner. Während Ehegatten hohe Freibeträge genießen, liegt der Erbschaftsteuer-Freibetrag bei lediglich 20.000 Euro. Und das Wohnrecht? Ohne Testament steht Partnern nur der sogenannte „Dreißigste“ zu – gerade mal 30 Tage.
Bei geschiedenen Paaren erlischt das Erbrecht mit der Scheidung. Trotzdem bleibt der Ex-Partner oft mittelbar über die gemeinsamen Kinder am Nachlass beteiligt. Genau das wollen viele mit einem maßgeschneiderten Testament verhindern.
Die wichtigsten Instrumente für den Notfall
Das Berliner Testament ist der Klassiker: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Aber Vorsicht: Enterbte Kinder können Pflichtteilsforderungen stellen – und damit die Liquidität des länger lebenden Partners gefährden.
Weitere Optionen:
- Vermächtnisse: Einzelne Gegenstände, Wohnrechte oder Nießbrauch gezielt vererben, ohne jemanden zum Vollerben zu machen
- Vor- und Nacherbschaft: Vermögen über zwei Generationen steuern und in der Familie halten
- Testamentsvollstreckung: Geordnete Abwicklung, besonders bei minderjährigen Erben oder komplexen Vermögen
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Unternehmensnachfolge und Vorsorge
Besonders kritisch: die Unternehmensnachfolge. Am 18. Juni 2026 diskutieren Fachleute im Gründungszentrum Cottbus beim IHK-Format „Nachfolge zum Frühstück“ über steuerliche Bewertung, Finanzierung und rechtliche Umsetzung. Ziel: Betriebskontinuität sichern und Erbstreitigkeiten vermeiden.
Ein weiterer Trend: das Levenstestament. Es geht über die reine Finanznachfolge hinaus. In Vorträgen am 8. Juli 2026 in Eindhoven stehen Themen wie Eigenbeteiligung an Pflegekosten und rechtliche Vorsorge bei Demenz im Fokus. Frühzeitig festlegen, was passiert, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Fachleute am Limit
Die Komplexität zeigt sich auch im Weiterbildungsangebot. Ein Seminar am 18. Juni 2026 unter Leitung von Dr. Edith Kindermann widmet sich den Schnittstellen zwischen Familien- und Erbrecht. Konkret geht es um Minderjährige als Erben, den Ausschluss des Ehegattenerbrechts und die Verjährung bei Vaterschaftsanerkennungen.
Die Botschaft ist klar: Die starren Vorgaben des über 100 Jahre alten Erbrechts zwingen zu individuellen Lösungen. Testamente oder Erbverträge sind längst keine Option mehr – sie sind notwendig, um den rechtlichen Rahmen an die eigene Lebensrealität anzupassen.
