UBS-Kapitalregeln, Schweizer

UBS-Kapitalregeln: Schweizer Kommission senkt Belastung von 20 auf 0,4 Mrd. USD

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 06:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die UBS soll ausländische Töchter teils mit AT1-Anleihen finanzieren dürfen. Das Verfahren läuft weiter, eine Entscheidung wird 2027 erwartet.

UBS: Ständeratskommission senkt geplante Kapitalbelastung deutlich
Moderne Glasfassade eines Bankgebäudes in Zürich bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

In einer wegweisenden Entscheidung hat sich die zuständige Kommission des Schweizer Ständerats für eine Lockerung der geplanten Kapitalanforderungen für die Großbank UBS ausgesprochen.

Mit 10 zu 2 Stimmen votierte das Gremium Ende August für einen Kompromiss, der die finanzielle Belastung für das Institut im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen der Regierung massiv reduziert. Damit bahnt sich im Schweizer Gesetzgebungsverfahren eine Abkehr vom restriktiven Kurs des Finanzministeriums an.

Abweichung von den Regierungsplänen

Der nun verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften zu jeweils 50 % mit hartem Kernkapital (CET1) und zu 50 % mit sogenannten AT1-Anleihen unterlegen darf. Damit weicht die Kommission deutlich von der Forderung der Schweizer Regierung ab. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte zuvor eine vollständige Unterlegung mit 100 % CET1-Kapital verlangt.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung sind für die UBS erheblich. Während die Forderung nach einer vollständigen Eigenkapitalunterlegung laut Berechnungen zu einer geschätzten zusätzlichen Belastung von rund 20 Mrd. USD geführt hätte, sinkt dieser Betrag durch den Kompromissvorschlag auf etwa 400 Mio. USD.

Die Kommission lehnte die strikten Vorgaben der Finanzministerin damit ab und entschied sich für ein Modell, das der Bank deutlich mehr finanziellen Spielraum lässt.

Anpassungen bei AT1-Instrumenten und Wettbewerbsfähigkeit

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Ein weiterer zentraler Aspekt des Kompromisses betrifft die Ausgestaltung der AT1-Anleihen. Der sogenannte Trigger, bei dessen Erreichen die Anleihen in Eigenkapital gewandelt oder abgeschrieben werden, wurde auf 11 % festgelegt. Dies stellt eine Verschärfung gegenüber dem zuvor diskutierten Wert von 7 % dar.

Trotz dieser Anpassung wird der Teilerlass in Branchenkreisen als Wettbewerbsvorteil für die UBS gewertet, da er den Abstand zu globalen Konkurrenten verringere.

Die Schweizer Bankiervereinigung (SBA) reagierte zustimmend auf die Entscheidung der Kommission. Der Verband betonte, dass der Vorschlag der WAK-S weniger stark von internationalen Standards abweiche als die ursprünglichen Pläne. Die SBA lehne einen Schweizer Sonderweg bei der vollständigen Abzugspflicht für ausländische Beteiligungen ab, begrüße jedoch ausdrücklich die Anerkennung von AT1-Instrumenten als Teil der Kapitalausstattung.

Warnungen vor Überregulierung und weiterer Zeitplan

Der designierte Präsident der Schweizer Bankiervereinigung, Giorgio Pradelli, warnte im Kontext der Debatte vor den Gefahren einer übermäßigen Regulierung. Eine zu strikte Gesetzgebung könne die Attraktivität und Stabilität des Schweizer Finanzplatzes gefährden. Er verwies dabei auf die Deregulierungstendenzen in den USA sowie auf Verzögerungen bei regulatorischen Verschärfungen in Großbritannien.

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Trotz der deutlichen Zustimmung in der Kommission ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Plan wird das Parlament voraussichtlich bis weit in das nächste Jahr hinein beschäftigen. Experten rechnen nicht damit, dass endgültige Regeln vor Ende des Jahres vorliegen werden. Eine finale Entscheidung wird erst für das Jahr 2027 erwartet.

An der Börse wurde die Nachricht verhalten aufgenommen. Die Aktie der UBS notierte am Tag der Kommissionsentscheidung bei 44,28 CHF, was einem Rückgang von 0,56 % entsprach. Marktbeobachter führen dies auf die allgemeine Volatilität sowie die noch ausstehenden Hürden im politischen Prozess zurück. Die Abstimmung in der Ständeratskommission erfolgte laut vorliegenden Informationen bei einer Enthaltung.

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