Türkei: Soziale Netzwerke dürfen Kinder unter 15 ab November nicht mehr bedienen
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 20:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Türkei dürfen soziale Netzwerke ab dem 1. November 2026 keine Dienste mehr für Kinder unter 15 Jahren anbieten. Die entsprechende Neuregelung wurde im türkischen Amtsblatt unter der Nummer 33396 veröffentlicht und erfasst sämtliche im Land erreichbaren Angebote, sowohl von inländischen als auch von ausländischen Betreibern. Die Überprüfung des Alters soll künftig verbindlich über das staatliche E-Government-Portal e-Devlet abgewickelt werden.
Altersprüfung über staatliches Portal bis März 2027
Für die Einrichtung neuer Konten wird eine Verifikation über einen Token des staatlichen E-Government-Systems obligatorisch. Dieser Mechanismus bestätigt gegenüber den Betreibern ausschließlich das Erreichen der Schwellenwerte von 15 beziehungsweise 18 Jahren, ohne Klarnamen oder das exakte Geburtsdatum zu übermitteln. Neuanmeldungen von Personen unter 15 Jahren werden infolgedessen abgewiesen.
Bestehende Profile von Nutzern unterhalb dieser Altersgrenze müssen nach erfolgter Altersprüfung geschlossen werden. Für bereits aktive Accounts sieht die Vorschrift eine Übergangsfrist vor: Sämtliche aktiv genutzten Konten müssen bis zum 31. März 2027 mindestens einmal eine Überprüfung durchlaufen haben.
Umfassende Einschränkungen für Jugendliche
Für Heranwachsende im Alter von 15 bis 17 Jahren sieht das Regelwerk strikte Vorgaben vor. Deren Benutzerkonten müssen standardmäßig auf privat gestellt sein und dürfen von den Nutzern nicht öffentlich geschaltet werden.
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Für diese Altersgruppe sind zudem Livestreams, personalisierte Werbeanzeigen, Profilbildung sowie automatisierte Kontoempfehlungen vollständig untersagt. Auch das endlose Weiterscrollen in Beitrags-Feeds wird eingeschränkt beziehungsweise verboten.
Zusätzlich dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren nur noch Direktnachrichten von Profilen empfangen, denen sie selbst folgen, während Follower- und Entfolgen-Listen unsichtbar bleiben.
Minderjährige Nutzer dürfen generell nicht über Telefonbücher oder Kontaktlisten externer Apps vorgeschlagen oder vernetzt werden. Dienste mit mutmaßlich oder nachweislich suchtfördernder Wirkung dürfen Kindern und Jugendlichen überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Verpflichtungen für Plattformen und Kritik
Die Regelung nimmt die Anbieter sozialer Netzwerke auch organisatorisch in die Pflicht. Betreiber müssen Elternkontrollfunktionen in türkischer Sprache bereitstellen, mit denen Erziehungsberechtigte Profileinstellungen, Bildschirmzeiten, Standortabfragen sowie kostenpflichtige Transaktionen verwalten können.
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Online-Spiele müssen zudem verbindlich altersgerecht eingestuft werden. Ebenso wird ein kostenloses, türkischsprachiges Beschwerdesystem vorgeschrieben, das eine Prüfung durch menschliche Mitarbeiter sicherstellen muss.
Die türkischen Vorgaben reihen sich in internationale Bestrebungen ein, strengere Altersgrenzen und Schutzmechanismen im digitalen Raum durchzusetzen. Menschenrechtsgruppen äußerten unterdessen Kritik an den Maßnahmen und wiesen auf mögliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit hin, nachdem zuletzt zahlreiche Konten gesperrt worden waren.

