Transmissions 2027: Frankreich hebt Schenkungsfreibeträge auf 50.000 Euro
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
**Die französische Regierung bereitet im Rahmen des kommenden Finanzgesetzes umfassende Maßnahmen zur Erleichterung der Vermögensübertragung innerhalb von Familien vor.
Unter dem Titel "Transmissions 2027" sollen Steuerfreibeträge angehoben und Steuersätze für Schenkungen deutlich gesenkt werden. Ziel der Reform ist es, die Weitergabe von Kapital an jüngere Generationen zu beschleunigen und damit Investitionen sowie den privaten Konsum zu fördern.**
Geplante Neuregelungen im Rahmen von "Transmissions 2027"
Die französische Regierung kündigte Mitte September 2026 an, im Budget für das Jahr 2027 temporäre Anreize für familiäre Vermögensübertragungen zu schaffen.
Premierminister Sébastien Lecornu erläuterte dazu, dass höhere Freibeträge für Geldschenkungen und reduzierte Steuersätze für klassische Schenkungen vorgesehen seien. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Erhöhung des Freibetrags für familiäre Geldschenkungen. Dieser soll von bisher 31.865 Euro auf 50.000 Euro steigen.
An diese Erleichterung sind jedoch spezifische Bedingungen geknüpft: Der Schenkende darf das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während die Empfänger volljährige Kinder, Enkel oder Urenkel sein müssen. Für klassische Schenkungen im Familienkreis plant Matignon zudem die Einführung eines Einheitssatzes von 6 Prozent für Beträge bis zu 100.000 Euro je Schenker und volljährigem Begünstigten.
Durch diese Maßnahme würde die Steuerlast in einem Beispielfall von 18.200 Euro auf 6.000 Euro sinken. Bemerkenswert ist, dass dieser begünstigte Steuersatz nach Regierungsangaben auch für Übertragungen zwischen Onkeln oder Tanten und deren Neffen sowie Nichten gelten soll.
Zusätzlich sieht der Plan einen reduzierten Steuersatz von 5 Prozent vor, sofern die Schenkung mit einer gleichzeitigen Spende an eine Hilfsorganisation kombiniert wird. Diese Maßnahmen sollen die bereits bestehenden Instrumente wie den Pacte Dutreil und den Pacte Papin ergänzen. Berichten zufolge könnte die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei eine Zustimmung des Parlaments noch aussteht.
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Vorschläge der Notare de France zur Modernisierung des Erbrechts
Parallel zu den Regierungsplänen haben die Notare de France im Vorfeld ihres 122. Kongresses in Lille, der für den Zeitraum von Ende September bis Anfang Oktober 2026 angesetzt ist, einen Katalog mit 21 Reformvorschlägen vorgelegt. Die Notarvereinigung setzt sich für eine noch weitreichendere Senkung der Steuerlast ein.
Ein Kernvorschlag sieht die Halbierung der Schenkungssteuern für Beträge bis zu 552.324 Euro vor, sofern der Schenkende jünger als 75 Jahre ist. Im Gegensatz zu den Regierungsplänen fordern die Notare hierfür den Verzicht auf weitere Auflagen.
Ein weiterer Aspekt der Vorschläge betrifft die Ausweitung von Freibeträgen auf Erbfälle. Bisherige Freibeträge für Enkel in Höhe von 31.865 Euro und für Urenkel in Höhe von 5.310 Euro sollen demnach künftig auch bei Erbschaften Anwendung finden.
Zudem plädieren die Notare für flexiblere Zahlungsmodelle bei der Erbschaftssteuer. Hintergrund dieser Forderungen ist die Beobachtung, dass das Durchschnittsalter der Erben in Frankreich mittlerweile bei über 50 Jahren liegt.
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Wirtschaftlicher Kontext und demografische Herausforderungen
Die Diskussion um die Reform der Übertragungssteuern findet vor dem Hintergrund eines massiven Vermögensübergangs statt. Schätzungen zufolge könnten bis zum Jahr 2040 etwa 9.000 Milliarden Euro an Vermögen von der Generation der Babyboomer an die nachfolgenden Generationen übergehen.
Gilles Bonnet, Präsident der Notare de France, betonte, dass eine frühzeitige Übertragung an jüngere Menschen wichtige wirtschaftliche Impulse setzen könne, etwa für den Immobilienerwerb, Unternehmensgründungen oder den allgemeinen Konsum.
Aktuell gelten in Frankreich Freibeträge von 100.000 Euro je Kind, die alle 15 Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Ergänzend dazu sind Geldschenkungen bis 31.865 Euro steuerfrei. Eine bereits bestehende befristete Regelung ermöglicht zudem steuerfreie Schenkungen von bis zu 100.000 Euro für Neubauten oder Renovierungen, sofern diese bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen der Regierung und die Forderungen der Notare zielen darauf ab, dieses System zu vereinfachen und die steuerliche Belastung bei der Weitergabe von Familienvermögen nachhaltig zu reduzieren.
