Transitionskorridor: Kinderärzte dürfen junge Patienten bis 21 begleiten
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fachgesellschaften haben die Einführung eines sogenannten Transitionskorridors begrüßt, der die medizinische Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr erleichtern soll. Hintergrund ist eine Neuregelung, die Kinder- und Jugendärzten ermöglicht, ihre Patienten länger als bisher üblich zu begleiten, statt sie starr nach Erreichen der Volljährigkeit an die Erwachsenenmedizin abzugeben.
Was sich rechtlich geändert hat
Die Bundesärztekammer hat mit der Musterweiterbildungsordnung festgelegt, dass Kinder- und Jugendärzte auch Heranwachsende behandeln dürfen. Flankiert wird dies durch eine Änderung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM): Seit dem 1. Oktober 2025 können Kinder- und Jugendärzte entsprechende Leistungen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnen. Damit entsteht erstmals ein verbindlicher struktureller Rahmen für die sogenannte Transition – den Übergang von der pädiatrischen in die Erwachsenenmedizin –, der zuvor in der Praxis oft uneinheitlich gehandhabt wurde.
Medizinische Realität statt starrer Altersgrenze
Prof. Lars Pape von der Universität Essen, der die Arbeitsgruppe Transition von DGIM, DGKJ und DGN mitträgt, ordnete die Neuregelung als Abbild der medizinischen Realität ein.
Der Wechsel in die Erwachsenenmedizin solle sich künftig stärker am tatsächlichen Bedarf des einzelnen Patienten orientieren als an einem festen Stichtag. Gerade bei chronischen Erkrankungen, die über Jahre eine kontinuierliche Betreuung erfordern, kann ein abrupter Wechsel des Behandlungsteams den Therapieverlauf gefährden.
Prof. Britta Siegmund von der Charité, die die DGIM vertritt, wies darauf hin, dass insbesondere bei komplexen chronischen und seltenen Erkrankungen eine längere Vorbereitungszeit notwendig sei, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Prof. Susanne Knake von der DGN ergänzte, dass ein behutsamer, schrittweiser Prozess verhindere, dass Befunde und bereits getroffene Therapieentscheidungen beim Arztwechsel verloren gehen – ein Risiko, das bislang bei starren Altersgrenzen bestand.
Ausnahmen von der neuen Regelung
Der Korridor gilt nicht für pädiatrische Hochschulambulanzen und sozialpädiatrische Zentren. Diese Einrichtungen bleiben von der Neuregelung ausgenommen, was bedeutet, dass die erweiterte Abrechnungs- und Behandlungsmöglichkeit bis zum 21. Lebensjahr dort nicht greift.
Bedeutung für Betroffene
Für junge Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen bedeutet der Transitionskorridor vor allem eines: mehr Zeit. Statt mit Erreichen der Volljährigkeit zwangsläufig das vertraute Behandlungsteam wechseln zu müssen, können Patienten nun über einen längeren Zeitraum hinweg begleitet werden, bis ein Wechsel medizinisch sinnvoll erscheint.
Ein abrupter Arztwechsel mit 18 kann Befunde und bereits getroffene Therapieentscheidungen verlieren lassen — genau dieses Risiko soll der neue Transitionskorridor abfedern. Doch der Korridor gilt nicht überall: Pädiatrische Hochschulambulanzen und sozialpädiatrische Zentren bleiben ausgenommen. Unser Leitfaden erklärt, welche Rechte Ihnen bis 21 zustehen und wie Sie den Übergang Schritt für Schritt absichern. Leitfaden Übergang bis 21 sichern
Fachgesellschaften erhoffen sich davon weniger Therapieabbrüche und eine lückenlosere Versorgung in einer Lebensphase, die ohnehin von zahlreichen Umbrüchen geprägt ist – schulischer, beruflicher und persönlicher Natur.
Die Neuregelung von Musterweiterbildungsordnung und EBM schafft damit erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für einen Prozess, der zuvor weitgehend von individuellen Absprachen zwischen Praxen abhing.
