TK-Reformkonzept: Digitale Ersteinschätzung soll Versorgung verbindlich steuern
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Techniker Krankenkasse hat am 28. Oktober 2026 ein Reformkonzept für das geplante Primärversorgungssystem vorgelegt, das dem Leitgedanken folgt, digitale Angebote vor ambulanten und diese wiederum vor stationären Behandlungen zu priorisieren.
Wie aus einem Bericht vom 27. Oktober 2026 hervorgeht, soll eine standardisierte digitale medizinische Ersteinschätzung als verpflichtender Startpunkt der Versorgungskette dienen. Dieser Zugang soll über Apps der Krankenkassen, die bundesweite Rufnummer 116 117, am Praxistresen sowie in Notaufnahmen und integrierten Notfallzentren zur Verfügung stehen.
Ergänzend sieht das Konzept eine neutrale digitale Terminplattform vor, die Termine nach medizinischer Dringlichkeit vergibt, während die eigentliche Koordination durch Primärärzte – je nach Krankheitsbild aus dem haus- oder fachärztlichen Bereich – erfolgen soll.
Feste Terminkontingente und neue Aufgabenverteilung
Nach den Vorstellungen der Krankenkasse sollen Arztpraxen dazu verpflichtet werden, tagesaktuell ein festes Kontingent freier Termine auf der Plattform einzustellen. Kommerzielle Kriterien oder der Versicherungsstatus von Patienten dürfen dabei laut Konzept keine Rolle spielen.
Um Praxen zu entlasten, setzt der Plan zudem auf die stärkere Einbindung von qualifiziertem nicht-ärztlichem Fachpersonal, darunter Community Health Nurses und Physician Assistants.
TK-Chef Dr. Jens Baas forderte in diesem Zusammenhang grundlegende Strukturreformen. Zudem wandte sich die Krankenkasse gegen das bisherige Modell der hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Unter Verweis auf eine Evaluation des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) erklärte Prof. Jonas Schreyögg, die HzV stelle kein geeignetes Vorbild dar, da die dort eingeschriebenen Teilnehmer nicht besser, effizienter oder preiswerter versorgt würden.
Demgegenüber meldeten die HÄVG und der Deutsche Hausärzteverband für das dritte Quartal 2026 einen Anstieg der HZV-Vollversorgungsverträge um rund 270.000 Teilnehmer im Vergleich zum Vorquartal, was einem Zuwachs von 3,1 Prozent entspricht.
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In den letzten zwölf Monaten sei die Teilnehmerzahl um fast 800.000 Versicherte beziehungsweise 9,5 Prozent gewachsen, womit inklusive Add-on-Verträgen knapp 12 Millionen Versicherte teilnehmen.
Bei einer Quote von knapp 0,2 Prozent ordentlichen Kündigungen sprach Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth vom Hausärzteverband von einem bundesweiten Erfolgsmodell, dessen Behandlungsqualität durch Evaluationen der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg belegt sei.
Kassensektor debattiert über digitale Zugangswege
Auch weitere Akteure der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen im Rahmen der Gesetzgebungspläne zum Gesundheitsdatennutzungs- und Digitalisierungsgesetz (GeDIG) Position. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) unterstützt laut einem Bericht vom 28. Oktober 2026 den Plan, den Ersteinstieg in den ePA-Apps der Krankenkassen zu bündeln, um Wartezeiten bei Fachärzten zu reduzieren.
Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner argumentierte, parallele Zugangswege verwirrten die Versicherten und würden von Beitragszahlern doppelt finanziert. Der vom vdek skizzierte Ablauf sieht eine Verzahnung von Ersteinschätzung, Terminbuchung, elektronischer Überweisung und E-Rezept in einer einzigen Anwendung vor, bei der auch Daten der elektronischen Patientenakte abrufbar sind.
Die Betriebskrankenkassen begrüßten den GeDIG-Entwurf laut einem Bericht vom 28. Oktober 2026 im Grundsatz ebenfalls, verlangten jedoch Nachbesserungen. Unter anderem fordern sie, die Ergebnisse datengestützter Risikoerkennung nach Paragraf 25b SGB V für Herz-Kreislauf-Risiken sowie drohende Pflegebedürftigkeit in der ePA speichern zu können.
Zugleich kritisierte der BKK Dachverband Pläne, den Betrieb und die Finanzierung des Ersteinschätzungssystems allein der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen, und warnte bei einer Direktabrechnung von Sachleistungen vor bürokratischem Mehraufwand von im Extremfall rund 750 Millionen Einzelrechnungen pro Jahr.
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Druck auf Notaufnahmen und Debatte um Steuerungsquoten
Die Notwendigkeit einer verbindlicheren Steuerung untermauerte Barmer-Chef Christoph Straub. Er plädierte für eine verbindliche telefonische und perspektivisch digital gestützte Ersteinschätzung.
Nach Angaben des Barmer-Krankenhausreports wurden 2024 in deutschen Kliniken 12,7 Millionen ambulante Notfallbehandlungen gezählt, was einem Anstieg von durchschnittlich 8,7 Prozent binnen zehn Jahren entspricht. Rund 60 Prozent dieser Fälle wurden ohne apparative Diagnostik abgeklärt.
In Dänemark zeige sich laut vorgelegten Studien, dass 42 Prozent der telefonischen Ersteinschätzungen fallabschließend seien. DKG-Chef Gerald Gaß mahnte vor diesem Hintergrund einen Dreiklang aus gesicherter Finanzierung, ambulanten Angeboten und der Stärkung von Gesundheitskompetenz an.
Gegen starre politische Vorgaben wandte sich unterdessen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Mit Blick auf Vorschläge, rund 80 Prozent der Fälle abschließend beim Hausarzt zu behandeln, warnte Zi-Chef Dr. Dominik von Stillfried vor Pauschalisierungen.
Daten des Zi belegen, dass 68 Prozent der gesetzlich Versicherten innerhalb eines Jahres fachärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, während internationale Studien je nach Ausgestaltung einen jährlichen Mitversorgungsbedarf von einem Drittel bis zu zwei Dritteln der Patienten ausweisen.
Dass die Entlastung der Ärzte durch Fachpersonal in der Praxis bereits zunimmt, zeigt eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis von Daten von 2015 bis 2024: Die Zahl der Hausarztpraxen mit mindestens einer Nichtärztlichen Praxisassistenz (NäPA) oder Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) stieg um 60 Prozent von rund 7.000 auf über 11.000 Praxen.
Mehr als ein Verdrittel der Praxen setzt mittlerweile solches Personal ein, wobei die Quote im ländlichen Raum mit 47 Prozent deutlich höher liegt als in städtischen Regionen mit 27 Prozent.
