TikTok: EU-Kommission droht wegen Algorithmus mit Strafe
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 16:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Verfahren und seine möglichen Folgen
- Die EU-Kommission führt seit Februar 2024 ein Verfahren gegen TikTok nach dem Digital Services Act.
- Betroffen ist die „For You“-Seite mit personalisierten Empfehlungen und möglichen Rabbit-Hole-Effekten.
- Bei einem formellen Verstoß drohen bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.
EU-Kommission nimmt TikToks Empfehlungssystem ins Visier
Die EU-Kommission wirft TikTok vor, Nutzer durch personalisierte Video-Empfehlungen zu gefährden, und droht mit einer Strafe. Besonders schutzbedürftige Menschen sowie Kinder und Jugendliche könnten durch endlose Folgen belastender Inhalte psychisch beeinträchtigt werden.
Vorwürfe gegen den „Für Dich“-Feed
Nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen wertet TikToks Algorithmus das Ansehen und Liken bestimmter Videos als Interesse und empfiehlt anschließend ähnliche Beiträge. Genannt werden Inhalte zu Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild.
Die Kommission hält die bisherigen Gegenmaßnahmen für unwirksam. Auch die Schaltfläche „Nicht interessiert“ verändere den Feed aus ihrer Sicht nicht ausreichend.
TikTok weist die Anschuldigungen zurück
TikTok weist die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin erklärte, die Kommission habe Aussagen getroffen, die grundlegend falsch seien und die Architektur der Plattform sowie TikToks Einsatz für die Sicherheit der Nutzer verzerrten.
Das Unternehmen verwies zugleich auf seine Schutzmaßnahmen und darauf, dass Nutzer direkten Einfluss auf ihre Inhalte hätten. Im weiteren Verfahren kann TikTok die Vorwürfe zurückweisen oder Änderungen anbieten.
Brüssel sieht Rabbit-Hole-Effekt
Die Kommission befürchtet, dass sich Nutzer auf der „For You“-Seite immer tiefer in ein Thema hineinbewegen. Der sogenannte Rabbit-Hole-Effekt beschreibt, dass ein Algorithmus nach wiederholten Interaktionen zunehmend ähnliche und möglicherweise belastende Inhalte ausspielt.
Nach Einschätzung der Behörde betrifft das auch Minderjährige. TikTok hat bereits Maßnahmen gegen solche Mechanismen ergriffen, doch diese reichen nach den vorläufigen Ergebnissen nicht aus.
Bereits mehrere Verfahren gegen TikTok
Das aktuelle Vorgehen ist das dritte Mal, dass die Kommission TikTok mit Untersuchungsergebnissen zu möglichen DSA-Verstößen konfrontiert. Seit der Eröffnung des ersten Verfahrens im Februar 2024 wurde noch keine Strafe verhängt.
In einem weiteren Verfahren geht es um suchtfördernde Funktionen wie das automatische Abspielen von Videos. Im Juli warf die Kommission TikTok außerdem vor, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor übergriffigem Verhalten anderer Nutzer zu schützen.
Bußgeld von bis zu sechs Prozent möglich
Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann die EU-Kommission formell einen Verstoß feststellen. Dann wäre eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes möglich.
Zusätzlich kann Brüssel tägliche Zwangsgelder verhängen, um TikTok zu Änderungen zu bewegen. Auch bei Facebook und Instagram prüft die Kommission Risiken personalisierter Empfehlungen und des automatischen Abspielens.
Das Verfahren richtet sich gegen einen Kernmechanismus sozialer Plattformen: personalisierte Empfehlungen sollen Nutzer möglichst lange in der Anwendung halten. Die EU-Kommission bewertet dabei nicht einzelne Videos, sondern die Gestaltung des gesamten Empfehlungssystems und dessen mögliche Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Menschen.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte Rabbit-Hole-Effekt. Wer wiederholt Inhalte zu Traurigkeit, Isolation, Gewicht oder Körperbild ansieht, kann dadurch in eine immer engere Auswahl ähnlicher Beiträge gelangen. Die Kommission sieht darin ein Risiko, wenn TikTok belastende Inhalte nicht ausreichend begrenzt und vorhandene Schutzfunktionen wie die Option „Nicht interessiert“ den Feed nicht wirksam verändern.
Verfahren nach dem Digital Services Act
Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen, systemische Risiken zu untersuchen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören auch mögliche Gefahren für Minderjährige und die psychische Gesundheit. Die vorläufigen Ergebnisse sind noch keine endgültige Feststellung eines Rechtsverstoßes; TikTok kann die Vorwürfe zurückweisen, Maßnahmen anpassen und seine Position im weiteren Verfahren darlegen.
Für Nutzerinnen und Nutzer dürfte entscheidend sein, ob TikTok Empfehlungen künftig stärker begrenzt, die Personalisierung transparenter macht oder den Wechsel zu einem weniger individuell gesteuerten Feed erleichtert. Sollte die Kommission am Ende einen Verstoß feststellen und keine Einigung zustande kommen, kann sie nach dem DSA ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Das Verfahren fügt sich in eine breitere EU-Prüfung ein, bei der auch die Suchtgefahren und der Schutz von Kindern auf anderen großen Plattformen untersucht werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Tagesschau: „EU-Kommission wirft TikTok Gesundheitsgefährdung vor“ (06.11.2026)
Der Beitrag hebt die von der Kommission beschriebenen Risiken für Sucht sowie Ess- und Angststörungen hervor. Im Vergleich zur dpa-Meldung liegt der Schwerpunkt stärker auf den möglichen gesundheitlichen Folgen des endlosen personalisierten Videostroms.
Deutschlandfunk: „Wegen Suchtgefahr - EU-Kommission fordert Tiktok zu Änderungen bei schädlichem Algorithmus auf“ (06.11.2026)
Deutschlandfunk stellt die geforderten Änderungen am Algorithmus und das drohende Bußgeld in den Mittelpunkt. Damit bestätigt der Beitrag den regulatorischen Kern, während die konkrete Ausgestaltung möglicher Anpassungen offenbleibt.
Beide Beiträge beschreiben den Druck der EU auf TikTok und die möglichen Gesundheitsrisiken. Unterschiede bestehen vor allem beim Schwerpunkt zwischen gesundheitlichen Folgen und möglichen Sanktionen; offen ist, ob TikTok seine Maßnahmen ausreichend verändert.
