Thuisnotaris: Beratung für Patchwork-Familien kostet zusätzlich 99 Euro
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deWer seinen Nachlass regeln möchte, sucht im Zuge der Digitalisierung zunehmend nach zeitsparenden und kostengünstigen Wegen. Online-Notardienste und digitale Generatoren werben damit, die Erstellung von Testamenten bequem von zu Hause aus zu ermöglichen und Hunderte Euro gegenüber klassischen Notariatsgebühren einzusparen.
Rechtliche Analysen und Verbraucherberichte verdeutlichen jedoch, dass ein Testament nicht vollständig im Netz abgewickelt werden kann. Gesetzliche Formvorschriften und persönliche Beurkundungspflichten bleiben bestehen.
Vorbereitung per Mausklick, Abschluss beim Notar
In den Niederlanden zeigt sich die Funktionsweise moderner Nachlassportale exemplarisch: Ein Testament lässt sich dort rechtlich nicht vollumfänglich online regeln.
Der Gang zum Notar bleibt gesetzlich vorgeschrieben, da Notare einer verbindlichen Informations- und Sorgfaltspflicht unterliegen. Digitale Plattformen übernehmen daher lediglich vorbereitende Schritte, indem Interessierte ihre Daten und Wünsche über strukturierte Online-Fragebögen erfassen.
Finanziell locken die Portale mit deutlichen Preisnachlässen. Ein online vorbereitetes Einzeltestament schlägt mit etwa 400 bis 450 Euro zu Buche, während für zwei Testamente rund 500 bis 600 Euro anfallen. Zusätzliche Beratungen oder Sonderklauseln können diesen Preis allerdings erhöhen.
Bei klassischen Notariaten in den Niederlanden belaufen sich die Kosten für zwei Testamente hingegen auf durchschnittlich etwa 1100 Euro, wobei teils erhebliche regionale und kanzleispezifische Unterschiede bestehen.
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Komplexere Lebensentwürfe setzen den standardisierten Systemen jedoch Grenzen. So ist bei Patchwork-Familien bei einigen Portalen ein vertiefendes Gespräch mit einem Juristen verpflichtend. Beim Anbieter Thuisnotaris fallen hierfür etwa 99 Euro an Zusatzkosten an.
Unter Notaren gehen die Meinungen über das digitale Modell auseinander. Während ein Notar aus Meppel online vorbereitete Dokumente qualitativ auf einer Stufe mit direkt in einer Kanzlei ausgearbeiteten Fassungen sieht, äußerte eine Notarin aus Volendam Skepsis gegenüber der Abwicklung mittels Fragebogen.
Fachleute raten Verbrauchern, vorab Erfahrungsberichte zu prüfen, offene Fragen gezielt zu klären und ein Dokument erst dann zu signieren, wenn der rechtliche Inhalt vollständig verstanden wurde.
Formstrenge und Risiken unwirksamer Verfügungen
Dass digitale Hilfen die herkömmliche Rechtsberatung nicht ersetzen, belegen auch Untersuchungen im deutschsprachigen Raum. Die Stiftung Warentest prüfte in ihrer Ausgabe 9/2018 fünf Anbieter für Online-Testamente anhand von drei Testfälle.
Die Portale afilio, smartlaw, janolaw, dasrecht und schwantestament versprechen allesamt rechtssichere Vorlagen; im Test schnitten zwei Anbieter als Testsieger ab.
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Zugleich wies die Verbraucherorganisation darauf hin, dass ein Großteil privatschriftlicher Testamente formale Mängel aufweist und häufig rechtsunwirksam ist. Sie empfiehlt eine letztwillige Verfügung insbesondere dann, wenn ohne Regelung eine Erbengemeinschaft droht, rät jedoch davon ab, sich ausschließlich auf reine Internet-Muster zu verlassen.
Besondere Vorsicht gilt bei handschriftlichen und gedruckten Dokumenten. Nach österreichischem Recht erfordert ein eigenhändiges Testament, dass der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird; Zeugen sind in diesem Fall nicht notwendig. Ein am Computer verfasster und ausgedruckter Text wird rechtlich selbst durch eine handschriftliche Unterschrift nicht zum eigenhändigen Testament.
Für maschinengeschriebene oder fremdverfasste Dokumente gelten strikte Anforderungen an die äußere Form. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass lose Blätter bereits im Zeitpunkt der Errichtung untrennbar miteinander verbunden sein müssen; ein nachträgliches Zusammenfügen reicht nicht aus.
Laut OGH-Rechtsprechung genügen drei seitlich angebrachte Heftklammern diesem Kriterium, während eine einzelne Büroklammer oder eine isolierte Heftklammer unzureichend sind.
Wie anfällig letztwillige Verfügungen für Unregelmäßigkeiten sind, verdeutlichte nicht zuletzt der Vorarlberger Testamentsskandal aus dem Jahr 2009, bei dem nach jahrelangen Manipulationen zehn Personen verurteilt wurden. Vor diesem Hintergrund empfehlen Juristen, bestehende Testamente etwa alle fünf Jahre auf ihre Gültigkeit und Anpassungsbedarfe hin überprüfen zu lassen.
