Thromboserisiko nach Klinikaufenthalt: 77,6 Prozent der VTE treten später auf
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) endet für viele Patienten keineswegs am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. Im Zusammenhang mit dem Welt-Thrombose-Tag weisen Fachleute und die im Januar 2026 aktualisierte S3-Leitlinie zur VTE (AWMF-Registernummer 003-001, Version 4.1) darauf hin, dass ein erheblicher Teil der thromboembolischen Ereignisse erst im häuslichen Umfeld auftritt.
Grundlage dieser Einschätzung ist unter anderem eine Untersuchung von Neeman et al., die im Fachjournal JAMA Network Open veröffentlicht wurde. Die retrospektive Analyse von 529.492 nicht-chirurgischen Patienten im US-Bundesstaat Kalifornien, die zwischen 2013 und 2021 stationär behandelt und über sechs Monate nachbeobachtet wurden, zeigte ein deutliches Bild: 77,6 % aller aufgetretenen VTE-Ereignisse ereigneten sich erst nach der Entlassung aus der Klinik.
Kurze Verweildauer verschiebt die Risikophase
Diese Beobachtung gewinnt vor allem vor dem Hintergrund sinkender Krankenhausaufenthalte an Bedeutung. Laut der S3-Leitlinie lag die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern im Jahr 2023 über chirurgische und internistische Fächer hinweg bei lediglich 5 Tagen.
Durch die kurzen stationären Behandlungszeiten fällt ein wesentlicher Teil des potenziellen Risikozeitraums in die ambulante Phase, was das Risikomanagement vor neue Anforderungen stellt.
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Stellenwert physikalischer Maßnahmen in der Leitlinie
Die S3-Leitlinie definiert klare Vorgaben für den Einsatz von Prophylaxemaßnahmen. Grundsätzlich ersetzen physikalische Maßnahmen eine indizierte medikamentöse Prophylaxe nicht; dieser Grundsatz ist als Expertenkonsens in Empfehlung 7.2 verankert. Eine gleichzeitige Kombination aus physikalischen und medikamentösen Verfahren wird in Empfehlung 7.4 als Kann-Empfehlung mit dem Empfehlungsgrad 0 eingestuft.
Besteht jedoch ein mittleres bis hohes VTE-Risiko und liegt gleichzeitig eine Kontraindikation gegen eine medikamentöse Prophylaxe vor, spricht die Leitlinie eine starke Empfehlung für physikalische Maßnahmen aus (Empfehlung 7.3, Grad A). Dabei soll bevorzugt die intermittierende pneumatische Kompression (IPK) eingesetzt werden.
Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe haben sich der vorhandenen Evidenz zufolge im Vergleich zur IPK als weniger effizient erwiesen. Aussagekräftige Studien zum direkten Vergleich verschiedener am Markt verfügbarer IPK-Systeme liegen laut Leitlinie bislang nicht vor.
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Risiken, Kontraindikationen und rechtliche Pflichten
Der Einsatz physikalischer Verfahren erfordert eine sorgfältige Indikationsstellung, da auch hier Risiken und Anwendungsgrenzen bestehen. Zu den Kontraindikationen für physikalische Maßnahmen zählen laut S3-Leitlinie unter anderem eine dekompensierte Herzinsuffizienz, eine ausgedehnte Thrombophlebitis sowie eine bestehende Thrombose oder ein entsprechender Verdacht.
Zudem belegt eine Metaanalyse bei Schlaganfallpatienten, dass die Anwendung von IPK-Systemen mit Nebenwirkungen einhergehen kann. Demnach traten IPK-bezogene unerwünschte Ereignisse wie Hautverletzungen, Schlafstörungen oder Stürze bei 2,89 % der Patienten in der IPK-Gruppe auf, verglichen mit 1,29 % in der Kontrollgruppe.
Neben den klinischen Aspekten greifen beim Einsatz apparativer Prophylaxeverfahren auch gesetzliche Vorgaben. Gemäß § 4 Abs. 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) besteht für Betreiber die rechtliche Pflicht, das zuständige Personal ordnungsgemäß in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte einzuweisen.

