Textilbranche: Vernichtungsverbot für Zalando, H&M ab Juli
25.06.2026 - 22:18:35 | boerse-global.de
Mehrere Gesetzesinitiativen auf EU- und nationaler Ebene zielen darauf ab, die Umweltbilanz der Modeindustrie zu verbessern und Verbraucher besser zu schützen. Im Kern geht es um ein Verbot der Neuware-Vernichtung, strengere Regeln gegen Greenwashing und neue Herstellerpflichten.
Vernichtungsverbot für Großunternehmen ab Juli
Eine der einschneidendsten Neuerungen kommt aus Brüssel. Die EU-Ökodesign-Verordnung verbietet großen Unternehmen ab dem 19. Juli 2026, unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe zu entsorgen.
Betroffen sind Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Dazu zählen Zalando, H&M, Otto, Kik, C&A und Kaufland. Ausnahmen gibt es nur bei Gesundheitsgefahr oder Rechtsverstößen.
Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) hat eine Handreichung veröffentlicht, um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Mittelständische Betriebe haben noch Zeit: Für sie greift die Regelung erst 2030.
Österreich verschärft Kampf gegen Greenwashing
Parallel dazu ziehen mehrere EU-Staaten bei irreführenden Umweltversprechen die Schraube an. Die österreichische Bundesregierung brachte am 24. Juni eine Novelle des Wettbewerbsrechts auf den Weg. Sie tritt voraussichtlich am 27. September in Kraft.
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Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch mit staatlicher oder unabhängiger Zertifizierung verwendet werden. Besonders streng fällt die Definition von Klimaneutralität aus: Unternehmen dürfen diesen Begriff nur nutzen, wenn sie CO? innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette reduzieren – nicht durch externe Kompensationen.
Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Der Entwurf enthält zudem ein Verbot geplanter Obsoleszenz.
Deutschland, Frankreich und Niederlande fordern Hersteller-Haftung
Die Umweltministerien dreier Länder drängen auf eine Ausweitung der Produzentenverantwortung. In Beratungen am heutigen Donnerstag sprachen sich Deutschland, Frankreich und die Niederlande für strengere EU-Vorschriften aus.
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth betonte, dass Fast-Fashion-Anbieter stärker an den Entsorgungskosten für Textilabfälle beteiligt werden müssten. Die Forderungen umfassen auch Vorgaben zum Einsatz von Recyclingmaterialien sowie zur Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit von Textilien.
Industrievertreter warnen bereits vor einer zunehmenden Bürokratiebelastung. In Frankreich beriet die Nationalversammlung am 24. Juni über ein entsprechendes Gesetz. Kritiker befürchten jedoch eine Verwässerung der ursprünglich geplanten Quoten und Sanktionen.
Illegale Abfallexporte: Ermittlungserfolg gegen Schleuser-Netzwerk
Wie dringend strengere Regeln sind, zeigt ein aktueller Fall der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf. Gemeinsam mit italienischen Behörden deckte sie ein Netzwerk auf, das rund 26.000 Tonnen Textilabfälle illegal von Italien in die Türkei exportiert haben soll.
Rund 4.200 Tonnen dieser Abfälle – überwiegend schwer recycelbare Acrylfasern – konnten sichergestellt werden. Die Ermittler beschlagnahmten Vermögenswerte in Höhe von zwölf Millionen Euro. Bereits seit Ende 2025 gelten in der EU verschärfte Exportregeln für Abfälle.
Experten warnen davor, dass die wachsende Zahl an EU-Verordnungen viele Unternehmen im Außenhandel unvorbereitet trifft. Ein gratis Report und die zugehörige Checkliste helfen Ihnen, regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen und empfindliche Sanktionen zu vermeiden. Kostenlosen Leitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung jetzt herunterladen
Reparaturrecht wird gestärkt
Der Deutsche Bundestag beschloss am heutigen Donnerstag ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie. Es verlängert die Gewährleistungsfrist um ein Jahr, wenn eine Reparatur innerhalb dieser Frist durchgeführt wird.
Hersteller bestimmter Produktgruppen sind künftig verpflichtet, Reparaturen zu angemessenen Preisen und in angemessener Dauer anzubieten. Das soll die Lebensdauer von Produkten verlängern und Abfall vermeiden.
Konsumklima bleibt angespannt
Die regulatorischen Maßnahmen treffen auf eine verhaltene Konsumstimmung. Laut aktuellen Daten von GfK und Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) lag das Konsumklima im Juni bei -29,2 Punkten. Zwar verbessert sich die Einkommenserwartung leicht, die Anschaffungsneigung bleibt aber niedrig.
Unterdessen zeigen sich erste Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf Veranstaltungen der Kreislaufwirtschaft. Geplante Kleidertausch-Aktionen in Dresden und Würzburg mussten Ende Juni wegen Temperaturen von bis zu 40 Grad abgesagt oder in den September verschoben werden.
Branchenexperten sehen dennoch eine steigende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen. Studien der TU Graz zeigen etwa, dass Papierfasern im Verpackungsbereich bis zu 25-mal ohne Qualitätsverlust recycelt werden können – ein Indiz für das Potenzial kreislauffähiger Materialien.
